Ausgaben im Umweltetat sinken leicht

24.8.2026 - | Deutscher Bundestag

Liveübertragung: Dienstag, 8. September, 14.15 Uhr.

Mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit befasst sich das Parlament am Dienstag, 8. September 2026, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang. Der Einzelplan 16 des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthält Ausgaben von 2,74 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,77 Milliarden Euro in diesem Jahr. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) plant mit Einnahmen von 1,19 Milliarden Euro gegenüber 1,26 Milliarden Euro in 2026.

Für Investitionen sollen rund 1,67 Milliarden Euro bereitstehen, während im laufenden Jahr dafür 1,7 Milliarden Euro eingeplant waren. Die Verpflichtungsermächtigungen bis 2048, die im Haushalt 2027 vorgesehen sind, belaufen sich auf rund 1,54 Milliarden Euro. Zudem sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 28,8 Millionen Euro veranschlagt, nach 20,1 Millionen Euro 2026. Davon entfallen zwölf Millionen Euro auf eine neue globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen. Der Einzelplan 16 soll nach den bis Freitag, 11. September 2026, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Lagerung radioaktiver Abfälle ist größter Ausgabeposten

Den größten Ausgabenposten des Umweltetats bilden wie schon in den Vorjahren die Ausgaben für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle (1603): Für 2027 sind 1,48 Milliarden Euro eingeplant, das sind 16,11 Millionen Euro mehr als 2026. Davon entfallen 935,66 Millionen Euro auf die Endlagerung und das Standortauswahlverfahren (2026: rund 970 Millionen Euro) und 540,91 Millionen Euro auf die Zwischenlagerung (2026: 490,46 Millionen Euro). Dagegen plant die Bundesregierung 2027 mit sinkenden Ausgaben für den Umweltschutz (1601): Laut Regierungsentwurf sollen 233,42 Millionen Euro bereitgestellt werden, das sind rund 28 Millionen Euro weniger als für 2026 vorgesehen waren.

Einen Schwerpunkt hier bilden die Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen mit 35 Millionen Euro (2026: 33,3 Millionen Euro). Für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel stehen rund 5,5 Millionen Euro gegenüber 38,57 Millionen Euro im Jahr 2026 zur Verfügung. Zur Begründung verweist die Bundesregierung auf eine Bündelung der Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Klima- und Transformationsfonds (KTF). 

Für das Sofortprogramm „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“ sind im kommenden Jahr 21,6 Millionen Euro (2026: 15 Millionen Euro) vorgesehen. 19,23 Millionen Euro sollen für den „Internationalen Umweltschutz – Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere“ (2026: 20 Millionen Euro) ausgegeben werden können. Zwölf Millionen Euro (2026: 11,5 Millionen Euro) sollen für den Export grüner und nachhaltiger Umweltinfrastruktur zur Verfügung stehen. Auch die Ausgaben für den Naturschutz (1604) sollen laut Regierungsentwurf im Kernetat sinken. Für 2027 plant die Bundesregierung mit Gesamtausgaben in Höhe von rund 141,22 Millionen Euro, das sind 58,24 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr.

Maßnahmen des Meeresnaturschutzes nicht beziffert

Ein Grund für den niedrigeren Mittelansatz ist, dass für 2027 die Ausgaben für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes nicht beziffert werden. Während 2026 noch 60 Millionen Euro veranschlagt waren, ist für 2027 ein Leertitel vorgesehen, der aus zweckgebundenen Einnahmen verstärkt werden kann. Konkret sieht die Meeresschutzkomponente im Windenergie-auf-See-Gesetz vor, dass fünf Prozent der Erlöse aus Versteigerungen von Lizenzen für Offshore-Windparks zweckgebunden für den Meeresnaturschutz eingesetzt werden. 

Laut Ministerium hängt die Höhe der für 2027 geplanten Ausgaben für den Meeresschutz von den Ergebnissen zukünftiger Versteigerungen ab. 43 Millionen Euro stehen für die folgenden Haushaltsjahre als Verpflichtungsermächtigung bereit. Einen Schwerpunkt im Bereich Naturschutz bilden erneut die Ausgaben für den Bundesnaturschutzfonds, für den im kommenden Jahr erneut 100 Millionen Euro bereitstehen sollen.

Für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz (1605) sind im kommenden Jahr ebenfalls etwas weniger Ausgaben im Budget des Ministeriums vorgesehen: 149,5 Millionen Euro, also 1,32 Millionen Euro weniger als 2026, sollen dafür bereitgestellt werden. Das dem Ministerium nachgeordnete Umweltbundesamt (1613) soll rund 217,1 Millionen Euro (2026: 211,13 Millionen Euro) erhalten, das Bundesamt für Naturschutz (1614) 64,64 Millionen Euro (2026: 64,64 Millionen Euro). Für das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (1615) sollen 73,27 Millionen Euro (2026: 63,36 Millionen Euro) und für das Bundesamt für Strahlenschutz 85,54 Millionen Euro (2026: 81,67 Millionen Euro) bereitgestellt werden.

Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds

Das Umweltministerium bewirtschaftet 2027 zudem mehrere Haushaltstitel im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Laut Regierungsentwurf sollen etwa für Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz insgesamt rund 1,17 Milliarden Euro bereitstehen (2026: 821,56 Millionen Euro). Davon soll das Umweltressort rund eine Milliarde Euro ausgeben können, das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat rund 170 Millionen Euro. Für Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland sind rund 612 Millionen Euro eingeplant (2026: 635 Millionen Euro), für Naturschutz und Klimaanpassung rund 126 Millionen Euro (2026: 50 Millionen Euro).

Für die Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie sind 2027 75 Millionen Euro gegenüber 40 Millionen Euro im Jahr 2026 eingeplant, weitere 208 Millionen Euro sind für die folgenden Haushaltsjahre als Verpflichtungsermächtigung eingeplant. Für Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit im Klimaschutz soll das Umweltministerium 25,46 Millionen Euro (2026: 31,1 Millionen Euro) ausgeben dürfen. (sas/hau/24.08.2026)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw37-de-umwelt-1194762