195 Euro für Schulbedarf sowie Unterstützung bei Mittagessen, Klassenfahrten, Nachhilfe und Freizeit.
Für die rund 65.000 Dresdner Schülerinnen und Schüler an 148 Schulen beginnt das neue Schuljahr mit vielen Ausgaben – etwa für Schreibwaren, Sportsachen, Bildungsticket oder Klassenfahrten. Familien mit geringem Einkommen können dabei auf Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket zurückgreifen.
Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen„Der Schulstart soll für Kinder ein Grund zur Freude sein und nicht zur finanziellen Belastung für ihre Familien werden. Das Bildungspaket hilft dabei, dass alle Kinder und Jugendlichen am Schulalltag und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Deshalb ermutige ich die berechtigten Familien, die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten tatsächlich zu nutzen.“
Für den persönlichen Schulbedarf wie für die Schultasche, Sportsachen, Hefte, Papier und Stifte gibt es 195 Euro pro Jahr. Davon werden 130 Euro zum Schuljahresbeginn und 65 Euro zum zweiten Schulhalbjahr gezahlt. Familien, die Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, bekommen die Pauschale in der Regel automatisch. Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen einen Antrag stellen. Belege für die gekauften Schulmaterialien sind nicht erforderlich.
Das Bildungspaket umfasst insgesamt sechs Leistungen:
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Zuständig ist für Familien mit Grundsicherungsgeld das Jobcenter, für alle anderen Familien das Sozialamt. Für Familien, die bereits Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistung beziehen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe bereits mit dem Antrag auf die Hauptleistung erfasst. Sie müssen das Bildungspaket nicht gesondert beantragen. Sie reichen einfach die benötigten Nachweise für die Abrechnung bei den Behörden ein. Lediglich für die Nachhilfe ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig. Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen einen gesonderten Antrag für das Bildungspaket stellen. Die Antragstellung ist online schnell und problemlos möglich. Auch Familien, die bislang keine der genannten Sozialleistungen beziehen, sollten prüfen lassen, ob ein Anspruch besteht. Reicht das Einkommen beispielsweise nicht aus, um notwendige Kosten wie eine Klassenfahrt zu finanzieren, kann unter Umständen ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld vom Jobcenter bestehen.