Bayerns Gesundheitsministerium stärkt hausärztliche Versorgung auf dem Land – Gerlach: 270.000 Euro für zwei Projekte in Unterfranken

3.8.2026 - | Bayerische Staatsregierung

Bayerns Gesundheitsministerium fördert zwei weitere Projekte, mit denen die ärztliche Versorgung in Unterfranken gestärkt wird. Konkret werden die Stadt Bad Neustadt und die Gemeinde Burglauer finanziell unterstützt.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach betonte am Montag anlässlich des Beginns der beiden Projekte zum 1. August: „Es ist wichtig, dass den Bürgerinnen und Bürger in Bayern eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zur Verfügung steht – sei es in der Stadt oder auf dem Land. Immer mehr Gemeinden gerade in ländlichen Regionen sind sich der hohen Bedeutung einer wohnortnahen ärztlichen Versorgung bewusst und wollen sich in diesem Bereich engagieren. Darin unterstützen wir sie finanziell im Rahmen des Förderprogramms für kommunale Projekte. Nun konnten wir zwei Projekte im nördlichen Unterfranken mit insgesamt 270.000 Euro fördern.“

Die Ministerin erläuterte: „Wir unterstützen die Stadt Bad Neustadt an der Saale mit 150.000 Euro bei der Schaffung eines hausärztlichen medizinischen Versorgungszentrums (MVZ). Es entsteht in Trägerschaft einer gemeinwohlorientierten Genossenschaft, und soll die hausärztliche Versorgung vor Ort verbessern.“

Gerlach fügte hinzu: „Außerdem soll in der unterfränkischen Gemeinde Burglauer eine Filiale des MVZ in Bad Neustadt entstehen. Durch digitale Prozesse, den verstärkten Einsatz von nichtärztlichem Personal sowie eine enge Kooperation mit dem MVZ in Bad Neustadt soll die hausärztliche Versorgung in Burglauer und der umliegenden Region gestärkt werden. Auch dieses Projektfördern wir mit 120.000 Euro.“

Mit der Kommunalförderrichtlinie – KoFöR unterstützt das bayerische Gesundheitsministerium kommunale Projekte, mit denen die wohnortnahe ärztliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Bayern gestärkt wird. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle bayerischen Gemeinden im ländlichen Raum mit höchstens 20.000 Einwohnern, sowie deren Zusammenschlüsse. Zudem können bayerische Gemeinden im ländlichen Raum mit mehr als 20.000 Einwohnern und höchstens 30.000 Einwohnern in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern Förderanträge stellen. Pro Projekt liegt die Förderung bei bis zu 150.000 Euro.

Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms werden auch Imagekampagnen und Marketingaktivitäten zur Gewinnung von Ärzten gefördert sowie Service- und Beratungsangebote der Gemeinden für Ärzte, die sich dort niederlassen möchten. Weitere Informationen rund um die Förderrichtlinie finden Interessierte im Internet unter https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/#foerderprogramme-aerztliche-versorgung-land.

Die Ministerin betonte: „Das bayerische Gesundheitsministerium hat in den vergangenen Jahren ein ganzes Bündel an Maßnahmen und Förderungen auf den Weg gebracht, um angehende Ärztinnen und Ärzte für die Arbeit in den ländlichen Regionen zu gewinnen. Insgesamt hat Bayern seit 2012 für dieses Ziel über 100 Millionen Euro investiert. Neben dem Förderprogramm für kommunale Projekte gehören hierzu erfolgreiche Instrumente wie die Landarztprämie und die Landarztquote.“


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