Bregenz (VLK) – Der digitale Identitätsnachweis am Smartphone soll in Angelegenheiten der Landesgesetzgebung dieselbe Beweiskraft wie ein amtlicher Lichtbildausweis erhalten. Dazu hat die Landesregierung den Entwurf für eine dafür notwendige Gesetzesänderung in Begutachtung geschickt. „Wir erleichtern den Ausweis im Alltag: Digital vorzeigen, prüfen, fertig – das ist schnell, einfach und sicher“, sagt Landeshauptmann Markus Wallner heute (27. Juli).
Der Entwurf ändert das Landes-Datenschutzgesetz (L-DSG). Damit können Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Lichtbild in vereinfachter Form – etwa über die App „eAusweise“ (ID Austria) – als Ausweis gegenüber Behörden und Aufsichtsorganen des Landes verwendet werden.
Das bringt es für Bürgerinnen und Bürger
• Ein Identitätsnachweis fürs Amt: Der digitale Nachweis gilt bei Landesbehörden und Kontrollen durch Aufsichtsorgane (etwa Jagd-, Fischerei- oder Naturschutzorgane).
• Schneller erledigt: Identität per QR Code nachweisen – weniger Papier, kürzere Abläufe.
• Einfach verfügbar: Smartphone genügt, keine zusätzliche Registrierung für die Prüfung. Die Prüf-App ist kostenlos und ohne Registrierung nutzbar; für Bürgerinnen und Bürger genügt die ID Austria mit eAusweise-App.
• Das „klassische“ Vorweisen eines physischen Ausweises bleibt selbstverständlich weiterhin möglich – der digitale Identitätsausweis ist eine zusätzliche Option.
„Bürgerinnen und Bürger weisen sich künftig sicher und bequem per QR Code aus; Behörden prüfen direkt und ohne Zusatzaufwand – das ist ein klarer Digitalisierungsschritt gegen unnötige Bürokratie“, betont Landeshauptmann Wallner.
Hinweis zur Anwendung
Der vereinfachte digitale Nachweis wird von der prüfenden Stelle nicht gespeichert oder weiterverarbeitet. Wo Dokumentations- oder Aufbewahrungspflichten bestehen, ist daher weiterhin eine andere Nachweisform zu verwenden.
Begutachtung
Der Entwurf samt Erläuterungen ist online abrufbar. Stellungnahmen sind bis 1. September 2026 über das Begutachtungsportal des Landes möglich. Nach Auswertung der Begutachtung ist die Beschlussfassung im Landtag vorgesehen.
Link: https://vorarlberg.at/-/aktuelle-begutachtungsverfahren