Aktuell toben in vielen Regionen Europas Waldbrände. Viele Urlauber möchten geplante Reisen dorthin absagen. Doch eine kostenlose Stornierung ist nur selten möglich.
Die Nachrichten sind beängstigend, die Bilder verstörend. Schon den ganzen Sommer 2026 über wüten Waldbrände in Europa und vernichten Zehntausende Hektar Waldfläche. Betroffen sind auch touristische Regionen wie Sizilien, die französische Atlantikküste oder die Gegend rund um das türkische Izmir. Viele Urlauber fühlen sich verunsichert: diejenigen, die vor Ort nahende Brände fürchten, aber auch Touristen, deren Reisen noch bevorstehen. Sie fragen sich, wie sie ihre Reise absagen oder abbrechen können, ohne Geld zu verlieren.
In der aktuellen Lage sollten Urlauber, die noch nicht losgefahren sind, vor allem Ruhe bewahren und sich gut über die Lage vor Ort informieren, etwa auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Dort sind bereits aktuelle Reisehinweise veröffentlicht.
Tipp: Egal wie die Situation vor Ort aktuell ist, Reisende können sich vorsorglich in die Krisenvorsorgeliste Elefand des Auswärtigen Amts eintragen. Kommt es zu einer Notsituation am Reiseort, hat das Auswärtige Amt (AA) einen besseren Überblick, wie viele Deutsche sich in der Region befinden und die Behörde kann leichter Rückreisen organisieren.
In Deutschland ist die Waldbrandgefahr in den Sommermonaten deutlich gestiegen. Hauptgründe sind der Klimawandel, anhaltende Trockenheit und extreme Hitzeperioden. Da es in Deutschland keine natürlichen Waldbrandursachen gibt, sind die Feuer alle menschengemacht. In unserem Special erklären wir, was zu beachten ist um das Waldbrandrisiko zu verringern und welche Konsequenzen den Verursacherinnen und Verursachern drohen.
Droht vor Ort konkrete Gefahr für Leib und Leben, wie zum Beispiel bei bewaffneten Konflikten, schweren Naturkatastrophen, politischen Unruhen oder einer Epidemie, gibt das Auswärtige Amt eine Reisewarnung heraus. Eine entsprechende Warnung wegen der schweren Waldbrände gibt es aktuell noch nicht. Die Reisewarnungen werden vom AA ständig aktualisiert.
Bei einer offiziellen Reisewarnung lassen Reiseveranstalter Kunden einer Pauschalreise meist kostenlos stornieren oder umbuchen. Das bedeutet konkret: Wer jetzt etwa seine Reise nach Izmir abblasen möchte, kontaktiert am besten zunächst den Reiseveranstalter und bespricht mit ihm die Lage. Wichtig ist es, die Reise nicht vorschnell selbst zu stornieren.
Individuell Reisende profitieren nicht vom Pauschalreiserecht. Ein Rücktritt beispielsweise von einer gebuchten Unterkunft muss in diesem Fall direkt mit dem Vermieter oder, bei Buchung über ein Portal, mit diesem ausgehandelt werden. Falls sich der Anbieter nicht kulant zeigt, gelten die dort vereinbarten Regeln.
Auch um die Umbuchung von Flügen und mögliche Entschädigungen bei Flugabsagen müssen sich Individualreisende selbst kümmern. Mehr zum Thema Fluggastrechte lesen Sie unter Streik, Verspätung, Flugausfall.
Urlauber können sich die kostenlose App Sicher Reisen des Auswärtigen Amt herunterladen. Der aktuelle Aufenthaltsort im Ausland oder Länder, in die man demnächst reisen möchte, können in der App als Favoriten auf die Startseite gesetzt werden. Der Vorteil: Nutzerinnen und Nutzer erhalten sofort eine Pushnachricht des AA, wenn sich bei den Reise- und Sicherheitshinweisen etwas ändert. Das funktioniert auch vor Ort, sofern die Standort-Ortung freigegeben wird.
Wird beispielsweise ein Hotel während des Aufenthalts von Bränden beschädigt oder bedrohen Feuerwände den Ferienort, können Urlauber den Reisevertrag kündigen. Der Reiseveranstalter muss die Rückreise organisieren, ohne dass Reisenden Zusatzkosten entstehen. Nicht genutzte Reiseleistungen müssen erstattet werden. Auch eine nachträgliche Minderung des Reisepreises für die ausgefallenen Urlaubstage kann in Frage kommen, wenn der Aufenthalt durch die Brände schwer beeinträchtigt wird. Pauschalreisende können ihre Recte sogar dann geltend machen, wenn Hotel oder Urlaubsanlage nicht offiziell evakuiert werden müssen, die Flammen von dort aber gut sichtbar sind (Amtsgericht Neuss, 94 C 276/25).
Wichtig: Reisende sollten ihren Aufenthalt nicht eigenmächtig abbrechen, sondern zunächst unbedingt Kontakt zum Veranstalter aufnehmen.
Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht, wenn eine Reise wegen eines Ereignisses einer veränderten politischen Lage am Urlaubsort oder einer Naturkatastrophe wie einem Waldbrand nicht angetreten wird. Diese Police deckt vor allem Reiseabsagen wegen unvorhergesehener Erkrankung von Reisenden oder nahen Angehörigen ab. Je nach Tarif sind weitere Ursachen versichert, etwa Arbeitsplatzverlust oder Schäden am Haus des Versicherten. Das gleiche gilt für eine Reiseabbruchversicherung, die sinnvollerweise in der Reiserücktrittsversicherung integriert ist und die die Kosten einer vorzeitigen Rückreise oder notwendigen Reiseverlängerung übernimmt – aber meist nur bei versicherten Ereignissen wie Krankheit, mitunter aber auch bei Naturereignissen.
Tipp: In unserem Special beantworten wir alle Fragen rund um Reiseversicherungen.
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