Wann Sie Ihre Reise kostenlos stornieren können

24.7.2026 - Kirsten Schiekiera | Stiftung Warentest

Aktuell toben in vielen Regionen Europas Wald­brände. Viele Urlauber möchten geplante Reisen dorthin absagen. Doch eine kostenlose Stornierung ist nur selten möglich.

Die Nach­richten sind beängs­tigend, die Bilder verstörend. Schon den ganzen Sommer 2026 über wüten Wald­brände in Europa und vernichten Zehn­tausende Hektar Wald­fläche. Betroffen sind auch touristische Regionen wie Sizilien, die französische Atlantikküste oder die Gegend rund um das türkische Izmir. Viele Urlauber fühlen sich verunsichert: diejenigen, die vor Ort nahende Brände fürchten, aber auch Touristen, deren Reisen noch bevor­stehen. Sie fragen sich, wie sie ihre Reise absagen oder abbrechen können, ohne Geld zu verlieren.

Erst einmal: Ruhe bewahren

In der aktuellen Lage sollten Urlauber, die noch nicht losgefahren sind, vor allem Ruhe bewahren und sich gut über die Lage vor Ort informieren, etwa auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Dort sind bereits aktuelle Reisehin­weise veröffent­licht.

Tipp: Egal wie die Situation vor Ort aktuell ist, Reisende können sich vorsorglich in die Krisen­vorsorgeliste Elefand des Auswärtigen Amts eintragen. Kommt es zu einer Notsituation am Reiseort, hat das Auswärtige Amt (AA) einen besseren Über­blick, wie viele Deutsche sich in der Region befinden und die Behörde kann leichter Rück­reisen organisieren.

Wald­brände verhindern

In Deutsch­land ist die Wald­brandgefahr in den Sommermonaten deutlich gestiegen. Haupt­gründe sind der Klimawandel, anhaltende Trockenheit und extreme Hitze­perioden. Da es in Deutsch­land keine natürlichen Wald­brand­ursachen gibt, sind die Feuer alle menschen­gemacht. In unserem Special erklären wir, was zu beachten ist um das Waldbrandrisiko zu verringern und welche Konsequenzen den Verursache­rinnen und Verursachern drohen.

Reisewarnungen bei Gefahr

Droht vor Ort konkrete Gefahr für Leib und Leben, wie zum Beispiel bei bewaff­neten Konflikten, schweren Natur­katastrophen, politischen Unruhen oder einer Epidemie, gibt das Auswärtige Amt eine Reisewarnung heraus. Eine entsprechende Warnung wegen der schweren Wald­brände gibt es aktuell noch nicht. Die Reisewarnungen werden vom AA ständig aktualisiert.

Was für Pauschalr­eisende gilt

Bei einer offiziellen Reisewarnung lassen Reise­ver­anstalter Kunden einer Pauschalreise meist kostenlos stornieren oder umbuchen. Das bedeutet konkret: Wer jetzt etwa seine Reise nach Izmir abblasen möchte, kontaktiert am besten zunächst den Reise­ver­anstalter und bespricht mit ihm die Lage. Wichtig ist es, die Reise nicht vorschnell selbst zu stornieren.

Was für Indivi­dualreisen gilt

Individuell Reisende profitieren nicht vom Pauschalreiserecht. Ein Rück­tritt beispiels­weise von einer gebuchten Unterkunft muss in diesem Fall direkt mit dem Vermieter oder, bei Buchung über ein Portal, mit diesem ausgehandelt werden. Falls sich der Anbieter nicht kulant zeigt, gelten die dort vereinbarten Regeln.

Auch um die Umbuchung von Flügen und mögliche Entschädigungen bei Flug­absagen müssen sich Indivi­dualreisende selbst kümmern. Mehr zum Thema Flug­gast­rechte lesen Sie unter Streik, Verspätung, Flugausfall.

Vor Ort informiert bleiben

Urlauber können sich die kostenlose App Sicher Reisen des Auswärtigen Amt herunter­laden. Der aktuelle Aufenthalts­ort im Ausland oder Länder, in die man demnächst reisen möchte, können in der App als Favoriten auf die Start­seite gesetzt werden. Der Vorteil: Nutze­rinnen und Nutzer erhalten sofort eine Pushnach­richt des AA, wenn sich bei den Reise- und Sicher­heits­hinweisen etwas ändert. Das funk­tioniert auch vor Ort, sofern die Stand­ort-Ortung freigegeben wird.

Wegen Wald­bränden die Reise stornieren

Wird beispiels­weise ein Hotel während des Aufenthalts von Bränden beschädigt oder bedrohen Feuerwände den Ferien­ort, können Urlauber den Reise­vertrag kündigen. Der Reise­ver­anstalter muss die Rück­reise organisieren, ohne dass Reisenden Zusatz­kosten entstehen. Nicht genutzte Reise­leistungen müssen erstattet werden. Auch eine nach­trägliche Minderung des Reise­preises für die ausgefallenen Urlaubs­tage kann in Frage kommen, wenn der Aufenthalt durch die Brände schwer beein­trächtigt wird. Pauschalr­eisende können ihre Recte sogar dann geltend machen, wenn Hotel oder Urlaubs­anlage nicht offiziell evakuiert werden müssen, die Flammen von dort aber gut sicht­bar sind (Amts­gericht Neuss, 94 C 276/25).

Wichtig: Reisende sollten ihren Aufenthalt nicht eigenmächtig abbrechen, sondern zunächst unbe­dingt Kontakt zum Veranstalter aufnehmen.

Reiser­ücktritts­versicherung nicht zuständig

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht, wenn eine Reise wegen eines Ereig­nisses einer veränderten politischen Lage am Urlaubsort oder einer Natur­katastrophe wie einem Wald­brand nicht angetreten wird. Diese Police deckt vor allem Reise­absagen wegen unvor­hergesehener Erkrankung von Reisenden oder nahen Angehörigen ab. Je nach Tarif sind weitere Ursachen versichert, etwa Arbeits­platz­verlust oder Schäden am Haus des Versicherten. Das gleiche gilt für eine Reise­abbruch­versicherung, die sinn­voll­erweise in der Reiser­ücktritts­versicherung integriert ist und die die Kosten einer vorzeitigen Rück­reise oder notwendigen Reise­verlängerung über­nimmt – aber meist nur bei versicherten Ereig­nissen wie Krankheit, mitunter aber auch bei Natur­ereig­nissen.

Tipp: In unserem Special beant­worten wir alle Fragen rund um Reiseversicherungen.


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