Ausgewiesene Schulhöfe können täglich zwischen 10 und 19 Uhr genutzt werden.
Die Stadt Köln öffnet schrittweise ab dem Beginn der Sommerferien am Montag, 20. Juli 2026, in allen Stadtbezirken geeignete Schulhöfe und ermöglicht so Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 18 Jahren wohnortnahe Bewegungs- und Begegnungsmöglichkeiten. Die zugrunde liegende Satzung wurde als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO am 15. Juli 2026 beschlossen.
Entsprechend ausgewiesene Schulhöfe können täglich ab 10 Uhr bis 19 Uhr außerhalb der schulischen Nutzungszeiten genutzt werden. Die Schulhöfe dienen als Treffpunkte für die Kinder und Jugendlichen des Veedels, an denen sie ihre Freizeit zusammen verbringen können. Besonders in den Sommerferien, wenn eine ganztägige Nutzung möglich ist, bieten sie ein wertvolles Freizeitangebot für alle jungen Menschen.
Die Benutzungsordnung für Schulhöfe der Stadt Köln beinhaltet unter anderem folgende Regeln:
Jede*r Nutzende hat sich so zu verhalten, dass keine Schäden und Gefahren für andere entstehen. Nicht erlaubt sind beispielsweise Alkohol und andere gesundheitsschädliche Substanzen, Waffen und E-Bikes, E-Roller oder gar Motorräder. Die Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendliche, die die Schulhöfe benutzen, obliegt ausschließlich den Erziehungsberechtigten.
Die Benutzungsordnung wird an den Schultoren der Schulen zunächst provisorisch ausgehängt. Später werden diese Aushänge durch Metallschilder ersetzt. Hierfür werden die vom Rat zur Verfügung gestellten Finanzmittel eingesetzt.
Die Stadt Köln behält sich vor, im Falle negativer Erfahrungen einzelne Schulhöfe wieder zu schließen.
Folgende Schulhöfe werden zu Beginn der Sommerferien geöffnet:
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
Eine Übersicht über die zu Beginn der Sommerferien geöffneten Schulhöfe ist ebenfalls aufrufbar unter: https://www.stadt-koeln.de/artikel/74653/index.html
Die Benutzungsordnung für die Schulhöfe der Stadt Köln ist im Ratsinformationssystem einsehbar unter: SessionNet | Benutzungsordnung für die Schulhöfe der Stadt Köln