Entlastungskabinett dokumentiert erhebliche Entlastungen – Großteil davon resultiert aus Maßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums

15.7.2026 - | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Die Bundesregierung hat im heutigen zweiten Entlastungskabinett einen Bericht über Maßnahmen für Bürokratierückbau beschlossen.

Der Bericht dokumentiert, dass die Bundesregierung den mit dem ersten Entlastungskabinett vorgezeichneten Weg entschlossen weitergegangen ist und seitdem eine ganze Reihe substantieller Entlastungen mit einem Entlastungsvolumen von insgesamt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr beschlossen hat. So hat allein das Bundeswirtschaftsministerium seit dem ersten Entlastungskabinett zahlreiche Entlastungsmaßnahmen mit jährlichen Erleichterungen von insgesamt mehr als 8,5 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Mit dem heutigen Entlastungskabinett zeigen wir, dass wir ein zentrales Versprechen der Bundesregierung umsetzen: Wir schaffen mehr Freiraum für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie leistet den größten Einzelbeitrag zu den im heute beschlossenen Bürokratierückbaubericht dokumentierten Erleichterungen, die seit dem ersten Entlastungskabinett auf den Weg gebracht wurden. Allein das Gebäudemodernisierungsgesetz entlastet im Saldo um rund 7,7 Milliarden Euro. Es sorgt für weniger Bürokratie, mehr Planungssicherheit und einen technologieoffenen Rahmen, der Klimaschutz und wirtschaftliche Vernunft zusammenführt. Hinzu kommen weitere spürbare Erleichterungen durch das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. Wir reduzieren Vorgaben auf das europäisch erforderliche Maß und entlasten die Wirtschaft damit um 760 Millionen Euro pro Jahr sowie um weitere rund 3 Milliarden Euro einmalig. Insgesamt trägt das BMWE mit mehr als 8,5 Milliarden Euro zum Entlastungskabinett bei. Das zeigt: Weniger Bürokratie, mehr Technologieoffenheit und passgenaue Regulierung stärken unsere Wettbewerbsfähigkeit und schaffen die Voraussetzungen für neues Wachstum.“

Auch auf EU-Ebene konnten Belastungen aus EU-Regelungen reduziert werden, etwa im Bereich der Sorgfaltspflichten und der Lieferkettenrichtlinie durch den sogenannten Omnibus I, im Bereich der künstlichen Intelligenz mit dem sogenannten KI-Omnibus oder bei der Entwaldungsverordnung. Hier setzt sich das Bundeswirtschaftsministerium in Brüssel für weitere spürbare Entlastungen ein.

Das Kabinett hat heute als neue Maßnahme die 12. GWB-Novelle (PDF, 508 KB), die weitere Entlastungen enthält, beschlossen. Unnötige Bürokratie wird zurück gebaut, Verfahren werden beschleunigt, die Wettbewerbspolitik wird insgesamt zielgenauer ausgerichtet. Davon profitieren Unternehmen ebenso wie das Bundeskartellamt. So werden Unternehmen im Rahmen der Fusionskontrollregelungen durch Anhebung aller drei Umsatzschwellenwerte entlastet. Schätzungsweise fällt damit für über zehn Prozent der Zusammenschlüsse die Anmeldepflicht weg. Zudem werden zur Verwaltungs- und Verfahrensoptimierung Prozesse weiter digitalisiert, verzichtbare Vorgaben gestrichen und das Bundeskartellamt verpflichtet, seine Entscheidungen zu veröffentlichen.

Weitere Entlastungsmaßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums sind in Planung, so für die zweite Jahreshälfte zum Beispiel eine Reform der Unterschwellenvergabeordnung, für die bereits am 30. Juni ein ambitionierter Entwurf zur Vereinfachung vorgelegt wurde.


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