Im Fokus steht der Erhalt des wertvollen Naturerbes.
Die kürzlich vom Rat der Stadt Köln beschlossene neue Naturdenkmalverordnung (NDI-VO) für Köln ist jetzt veröffentlicht worden. Die neue Naturdenkmalverordnung tritt damit Freitag, 10. Juli 2026, in Kraft.
Den Wortlaut der Verordnung (Veröffentlichungsdatum 9. Juli 2026)
Bereits 1994 wurde in Köln erstmals eine NDI-VO erlassen und zuletzt im Jahr 2002 fortgeschrieben. Das zukünftige Verzeichnis der Naturdenkmäler umfasst 202 Schutzobjekte, darunter 163 Einzelbäume, 33 Ensembles mit 101 Bäumen sowie sieben Alleen und Baumreihen mit 675 Bäumen. Die Anzahl der als Naturdenkmal geschützten Bäume ist im Vergleich zur Änderungsverordnung 2002 um 101 Bäume auf 939 Bäume gestiegen. Darin enthalten sind auch neu ausgewiesene Naturdenkmäler, die Bürger*innen der Stadt Köln im Rahmen der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung Ende 2024 vorschlagen konnten.
Bäume, denen eine im Vergleich zu anderen Bäumen derselben Art herausgehobene Bedeutung zukommt, können als Teil der Kölner Geschichte und als wertvolles Erbe für kommende Generationen unter den besonderen Schutz der Naturdenkmalverordnung gestellt werden. Während ein Mensch mit 100 Jahren bereits auf ein langes Leben zurückblicken kann, ist zum Beispiel eine Eiche in diesem Alter vergleichsweise jung. Die beeindruckende Langlebigkeit macht Bäume zu einem Symbol für Beständigkeit und Nachhaltigkeit. Jedes Naturdenkmal bereichert mit seiner Größe und der Erscheinung das Stadt- und Straßenbild sowie die Wohnquartiere und steigert die Lebensqualität in unserer Stadt. Mit der Neufassung der NDI-VO leistet die Stadt Köln einen wichtigen Beitrag zum Erhalt dieses wertvollen Naturerbes auch für künftige Generationen.
Zahlreiche standortbezogene Änderungen, Bestandsminderungen durch natürliche Abgänge einzelner Bäume und durch die Fällung verkehrsunsicherer Exemplare machten eine umfassende Überarbeitung der Naturdenkmalverordnung für den bauplanungsrechtlichen Innenbereich erforderlich. Neben der Fortschreibung der Naturdenkmalliste dient die Neufassung der Verordnung der notwendigen inhaltlichen Anpassung und Aktualisierung des Verordnungstextes.
Mit der Aufnahme in die Naturdenkmalliste geht die Verantwortung für Maßnahmen zum langfristigen Erhalt der Bäume auf die Stadt Köln über. Dies umfasst – wo möglich – auch den sicheren Erhalt und die Pflege von Baumstümpfen, die als Habitat für seltene und gefährdete Lebewesen eine wichtige Rolle spielen.
Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Naturdenkmälern ist § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes. Hiernach können "Einzelschöpfungen der Natur" festgesetzt werden, wenn ihr besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.