Kann künstliche Intelligenz ein Testament schreiben? Maximilian Schäufele, Fachanwalt für Erbrecht in Karlsruhe, sieht beim Befragen von Chatbots Gefahren – und Nutzen.
Ist es erlaubt, ein Testament mit KI zu erstellen?
Sagen wir mal so: Es ist nicht verboten. Aber jedem muss klar sein, dass die KI selbst kein wirksames Testament erstellen kann. Voraussetzung für dessen Wirksamkeit ist nämlich unter anderem, dass das Testament eigenhändig oder notariell errichtet wird. Die KI zu befragen, das von ihr generierte Dokument auszudrucken und es zu unterschreiben, macht den letzten Willen unwirksam. Allerdings könnte man das, was die KI auswirft, theoretisch als Vorlage verwenden, es erst ab- und dann unterschreiben.
Sie klingen skeptisch. Halten Sie das Vorgehen für nicht zielführend?
Die KI zu befragen, ersetzt keine steuerliche oder erbrechtliche Beratung. Zum einen ist nicht nachvollziehbar, auf welche Datensätze genau die KI beim Erstellen des Testaments zurückgreift. Klar, auf das Internet, die Schwarmintelligenz, aber im Zweifel nicht auf eine juristische Datenbank. Es ist gewissermaßen eine Black Box.
Und zum anderen?
… ist es für Laien sehr schwierig, den Chatbot so zu prompten, dass ein vernünftiger Testamentsentwurf dabei herauskommt. Die Kunst liegt darin, der KI die richtigen Fragen zu stellen. Aber wenn man gar nicht weiß, welche das sind oder auch nur sein könnten, dann hat man auch kein Gefühl dafür, mit welchen Informationen man die KI füttern soll. Das ist der Dreh- und Angelpunkt: Für juristische Laien ist es schwierig zu erkennen, was alles für einen Testamentsentwurf relevant sein könnte. Ein gutes Testament lebt aber von der richtigen Bestandsaufnahme.
Bei der Nachlassplanung mit Expertenhilfe geht es im Übrigen nicht nur darum, ein rechtssicheres, wirksames und umsetzbares Testament aufzusetzen. Auch steuerliche Aspekte spielen eine riesige Rolle – und die Frage, welche Schritte am besten schon zu Lebzeiten gegangen werden sollten. Das ist ein sehr globaler Blickwinkel, den die KI nicht bieten kann, erst recht nicht bei komplexeren Vermögens- und Familienverhältnissen.
Es klingt aber doch oft sehr durchdacht, was die KI antwortet.
Ja, und das ist Teil des Problems. Was die KI auswirft, klingt meistens wie geschliffen, zum Beispiel, weil sie Fachbegriffe benutzt und dem Nutzer auch ein Stück weit gefallen will. Aber als Laie kann man das alles nicht überprüfen. Ich ziehe mal einen Vergleich zu Ärzten. Natürlich kann man seine Symptome googeln oder der KI schildern. Aber ob man dabei die richtige Diagnose erhält, ist fraglich und ersetzt keinen Arztbesuch. Dasselbe gilt fürs Erstellen eines Testaments. Ob es tatsächlich zu den eigenen Bedürfnissen passt und rechtssicher ist, lässt sich durch den juristischen Laien nicht nachprüfen.
Haben Sie das selbst schon erlebt?
Vor kurzem hat eine Mandantin der KI ihr Rechtsproblem vorgesetzt und uns deren Lösung präsentiert. In Absprache mit der Mandantin hat unsere Kanzlei die Probe aufs Exempel gemacht und dieselbe KI dazu befragt – mit einem diametral entgegengesetzten Ergebnis.
Sehen Sie noch weitere Probleme?
Ja, beim Datenschutz. Letztlich gibt man unkontrolliert sehr persönliche Informationen von sich preis: zu den eigenen Familienverhältnissen und womöglich den Vermögensbestandteilen. Man weiß nicht, wo diese Daten landen könnten und ob sie ihrerseits zu Trainingszwecken für die KI verwendet werden.
Was ist Ihr Fazit?
Für eine erste Recherche kann die KI durchaus nützlich sein. Laien bekommen einen niederschwelligen Zugang zu Informationen, die sie ansonsten mühsam zusammentragen müssten. Aber wenn es ums Erstellen eines Testaments und die Nachlassplanung als solche geht, würde ich auf jeden Fall auf eine juristisch fundierte Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder Notar zurückgreifen.
Die Fragen stellte Sophie Mecchia.