Seit Juli müssen Shops und Kioske E-Zigaretten zurücknehmen, sogar wenn sie woanders gekauft wurden. Das soll Müll und Brände verhindern. Auch ein Verbot wird diskutiert.
Einweg-Vapes sind ein Problem für die Umwelt und sorgen für Brände in Müllfahrzeugen und Entsorgungsanlagen. Ein neues Gesetz soll nun dafür sorgen, dass die Inhalatoren recycelt werden und nicht in der Mülltonne landen.
Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes verschärfen sich die Regeln für E-Zigaretten. Seit dem 1. Juli 2026 müssen sämtliche Verkaufsstellen von E-Zigaretten die gebrauchten Einweg-Vapes kostenlos zurücknehmen. Auch wenn diese dort nicht gekauft wurden. Das gilt auch für kleine Geschäfte, Kioske und Tankstellen. Praktisch: Kundinnen und Kunden müssen keine neue E-Zigarette kaufen, um alte zurückgeben zu können. Die Shops müssen selbst über die Rücknahme informieren und sollen einheitlich als Rücknahmestelle erkennbar sein.
Einweg-E-Zigaretten werden zunehmend zum Problem. Viele Nutzerinnen und Nutzer werfen die gebrauchten Vape-Pens achtlos in den Müll oder gar auf die Straße. Der darin enthaltene Kunststoff gelangt als Mikroplastik in die Umwelt, die teils giftigen Stoffe Lithium, Nikotin und Aromen schaden Pflanzen und Tieren und können das Grundwasser gefährden, kritisieren Umweltverbände.
Und auch die verbauten Lithium-Ionen-Batterien sorgen für Gefahr: Wird der Akku gequetscht oder beschädigt, kann er sich erhitzen und Feuer fangen. Immer wieder kommt es so zu Bränden – auf Recyclinghöfen und in Müllfahrzeugen oder Entsorgungsanlagen. Vapes sollten daher auf keinen Fall im Restmüll oder im Gelben Sack landen. Mit ihren elektronischen Bestandteilen gelten sie als aufwendig zu recycelnder Elektroschrott.
Das Geschäft mit E-Zigaretten boomt. Seit 2021 hat sich der Umsatz vervierfacht, rund jeder zehnte Raucher greift inzwischen zu den auch „Vapes“ genannten Inhalatoren. Im Gegensatz zu herkömmlichen Zigaretten verbrennt beim Vapen kein Tabak. Stattdessen erhitzen die Geräte eine Flüssigkeit („Liquid“), die dann verdampft. Sie lässt sich meist nachfüllen. Sei einigen Jahren gibt es aber auch Einweg-E-Zigaretten, deren Liquids sich nicht auffüllen lassen.
Wie andere Elektrokleingeräte wie beispielsweise elektrische Zahnbürsten können die E-Zigaretten auch bei Wertstoffhöfen, kommunalen Sammelstellen und im Lebensmitteleinzelhandel zurückgeben werden. Voraussetzung ist, dass die Kantenlänge 50 Zentimeter nicht übersteigt, schreibt das Bundesumweltministerium. Größere Elektrogeräte wie Kühlschränke nehmen Wertstoffhöfe entgegen – oder Händler, wenn Sie ein neues Gerät kaufen. Unser FAQ Elektroschrott beantwortet dazu viele weitere Fragen.
Die Verbraucherzentrale kritisiert Einweg-Vapes schon lange, die Bundesländer Brandenburg und NRW fordern ein Verbot wegen der Umwelt- und Sicherheitsprobleme. Auch Umweltminister Carsten Schneider (SPD) plant ein Verbot, einige europäische Länder wie Frankreich und Belgien haben die Lifestyle-Produkte bereits untersagt. Eine mögliche Alternative wäre ein Pfandsystem, bei dem Nutzende bereits beim Kauf einen zusätzlichen Betrag zahlen. Konkrete Pläne dazu gibt es bislang jedoch nicht.