Rat beschließt Rückgabe einer Federzeichnung aus dem Wallraf.
Die Stadt Köln restituiert aus dem Besitz des Wallraf-Richartz-Museums die dem Künstler Johann Rottenhammer d.Ä. (1564 bis 1625) zugeschriebene Federzeichnung "Venus und Amor" an die Erben von Michael Berolzheimer. Das hat der Rat in seiner Sitzung am 2. Juli 2026 beschlossen. Der aus einer Fürther Industriellenfamilie stammende Kunstsammler und Jurist Michael Berolzheimer hatte das Objekt wohl bereits 1895 auf einer Auktion in München erworben. In der Folge baute er eine Sammlung mit mehr als 800 Zeichnungen und rund 1.000 druckgraphische Blätter auf.
Als Jude gehörte er zu den Verfolgten des Nationalsozialismus. Aufgrund der immer bedrohlicheren Lage emigrierte er gemeinsam mit seiner Ehefrau Melitta am 26. Juli 1938 nach Zürich und dann wenig später über Le Havre, Frankreich, in die USA, wo beide 1942 verstarben. Einen Teil der Kunstsammlung mussten sie bei der Emigration zurücklassen, darunter die Rottenhammer zugeschriebene Federzeichnung, die unter dem Druck der Nationalsozialisten zu der Versteigerung am 9. und 10. März 1939 im Münchener Auktionshaus Weinmüller eingeliefert wurde. Auf der Weinmüller-Versteigerung erwarb der Jurist Dr. Albert Hüglin aus Ebenhausen bei München die Zeichnung. Über Hüglin gelangte sie direkt oder über weitere Eigentümer*innen in die Sammlung Dr. Hans Lückger, Köln, und von dort 1968 schließlich an das Wallraf-Richartz-Museum.
Vor diesem historischen Hintergrund und im Zuge eines von allen Beteiligten mit Sachverstand, Respekt und Fairness getragenen Verfahrens, wurde seitens des Museums und der Stadt Köln das Restitutionsbegehren der Erbengemeinschaft als berechtigt anerkannt.
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