Hitze, Hochwasser und stürmische Böen: Wetterextreme treffen Deutschland auch aktuell wieder. Wir sagen, welche Versicherungen bei welchen Schäden einspringen.
Unwetter und Starkregen können erhebliche Sturmschäden und Überschwemmungen verursachen. Dann gibt es viele Schadensmeldungen an Autos, Gebäuden oder der Einrichtung von Häusern. 2024 haben Unwetter rund 5,7 Milliarden Euro Schaden in Deutschland verursacht. Davon gehen allein 2,6 Milliarden Euro auf Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen zurück.
Ob Betroffene Geld von ihrer Versicherung bekommen, hängt davon ab, was beschädigt wurde, welche Unwetterart verantwortlich ist und ob der Schaden in ihrer Versicherung abgedeckt war. Die Stiftung Warentest erklärt, wann welche Versicherung zuständig ist und was rund um Unwetterschäden zu beachten ist.
Auch Temperaturen über 40 Grad können Häuser beschädigen, insbesondere wenn die Hitze länger anhält. Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe führen thermische Spannungen in Bauteilen dazu, dass Bauteile ihre Form verändern. Das kann Schäden am Bau verursachen. Gefährdet durch Hitze sind insbesondere Flachdächer. Sie können undicht werden. Gipsputz kann von Stahlbetonwänden und -decken platzen.
Für alle diese Schäden kommt die Wohngebäudeversicherung nicht auf. Schäden durch lang anhaltende Hitze sind bislang bei keinem Versicherer abgedeckt. Heißt: Kommt es zu hitzebedingten Schäden, müssen Hausbesitzer die Kosten für die Beseitigung selbst tragen.
Für Sturmschäden dagegen kommt die Wohngebäudeversicherung normalerweise auf. Im klassischen Dreifachschutz gegen Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Sturm und Hagel sowie Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Nässeschäden ersetzt sie Unwetterschäden am Haus, die durch Sturm und Hagel entstehen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für abgedeckte Dächer, abgeknickte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume. Auch Gartenhaus oder Garage auf demselben Grundstück sind versichert, sofern sie in der Police vermerkt sind.
Wichtig: Im Schadensfall gilt die sogenannte Schadenminderungspflicht. Das bedeutet zum Beispiel, dass Hausbesitzer ein Loch im Dach – soweit gefahrlos möglich – mit einer Plane abdecken müssen, damit kein Regenwasser eindringt.
Geld von der Versicherung gibt es in der Regel nur, wenn ein Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht. Ob es wirklich Stärke 8 war, müssen Kunden nicht selber messen. Es reicht, wenn eine Wetterstation solche Sturmstärken in der betreffenden Gegend gemessen hat, urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 12 U 251/04).
Im April 2025 hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) ein Naturgefahrenportal gestartet, um vor Schäden durch Extremwetter zu warnen. Nutzerinnen und Nutzer sehen auf dieser Website, welche Gebiete von aktuellen Warnungen betroffen sind. Push-Nachrichten auf Smartphones bietet der Wetterdienst nicht an, Anbieter, die die Informationen des Portals nutzen, können das aber möglich machen.
Tipp: Werden Schäden nicht von einer Versicherung ersetzt, können Geschädigte sie zum Teil von der Steuer absetzen. Wie das geht, erklären wir im Beitrag Unwetterschäden absetzen.
Die Wohngebäudeversicherung umfasst im Dreifachschutz nicht alle Unwetterschäden. Überschwemmungsschäden durch Starkregen gehören nicht dazu. Hierfür muss zusätzlich Schutz gegen sogenannte Elementarschäden oder Naturgefahren abgeschlossen werden. Das ist absolut empfehlenswert.
Der Elementarschadenschutz deckt die finanzielle Absicherung gegen folgende Naturgefahren ab: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch sowie Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Rund 7,6 Prozent aller deutschen Adressen unterliegen zumindest statistisch einem Hochwasserrisiko. Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen können sich per Mausklick auf dem Onlineportal Hochwasser-Check vom Gesamtverband der Versicherer (GDV) hausnummerngenau kostenlos informieren, wie stark ihr Gebäude durch Hochwasser und andere Naturgefahren gefährdet ist.
Die Versicherer kalkulieren den Beitrag für die Elementarschadenversicherung auf Basis des sogenannten Zonierungssystems für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen „ZÜRS Geo“ (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen). Mehr als 22 Millionen Adressen sind in das System eingespeist. Jede Adresse ist einer der vier Gefährdungsklassen zugeordnet:
Gefährdungsklasse 1: Nach gegenwärtiger Datenlage nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen.
Gefährdungsklasse 2: Hochwasser seltener als einmal in 100 Jahren, insbesondere Flächen, die bei einem so genannten „extremen Hochwasser“ ebenfalls überflutet sein können.
Gefährdungsklasse 3: Hochwasser einmal in 10 bis 100 Jahren.
Gefährdungsklasse 4: Hochwasser mindestens einmal in 10 Jahren.
Je höher die Gefährdungsklasse, desto teurer der Versicherungsschutz. Rund 92 Prozent der Häuser liegen in der Gefährdungsklasse 1, darunter auch großflächige Gebiete in Berlin, Leipzig, München oder Stuttgart — sie können relativ einfach gegen Extremwetter versichert werden. Schwieriger ist es für rund 1,5 Prozent der Immobilien in Gefährdungsklasse 3 oder 4, wie Häuser im Landkreis Rastatt am Rhein oder in der Stadt Koblenz zwischen Rhein und Mosel.
Zusätzlich dazu ordnen die Versicherer Wohnadressen in drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) ein, die mittlerweile ins ZÜRS Geo integriert wurden:
Gefährdungsklasse 1: Gering gefährdet sind alle Häuser, die auf einer Hangkuppe oder am oberen Bereich eines Hangs stehen. Das trifft auf 22,5 Prozent der Adressen zu.
Gefährdungsklasse 2: Für Gebäude, die auf einer Ebene oder am unteren/mittleren Bereich eines Hangs stehen, wenn kein Bach in der Nähe ist. In diese Klasse werden 65,7 Prozent der Adressen eingeordnet.
Gefährdungsklasse 3: Hohe Gefährdung besteht für alle Gebäude, die in einem Tal oder in der Nähe eines Bachs stehen. Das sind 11,8 Prozent der Adressen in Deutschland.
Starkregen bedeutet manchmal Schwerstarbeit für die Kanalisation. Es kommt vor, dass das öffentliche Abwassersystem den Niederschlag nicht mehr abführt. Von Rückstau wird gesprochen, wenn Wasser über die Abwasserrohre wieder in das Haus drückt. Keller und Untergeschoss samt Inventar können dann mit einer braunen Brühe geflutet sein. Eine Rückstausicherung schützt das Gebäude.
Achtung. Bei fehlender Rückstausicherung kommen Versicherer üblicherweise nicht für eine Überschwemmung infolge eines Rückstaus auf. Längst nicht jedem Hausbesitzer, der Hochwasser bisher nicht erlebt hat, ist schon klar, wie wichtig diese Sicherung ist.