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        Lithium-Aufsuchung in der östlichen Heide: LBEG teilt Erlaubnisfeld Niendorf zu
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        30.9.2026
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    <autor>
        Eike Bruns | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen
    </autor>
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        Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der EveChem GmbH mit Sitz in Grünwald bei München zum 1. Oktober das Erlaubnisfeld Niendorf zur Aufsuchung von Lithium zu. Das Feld ist knapp 650,5 Quadratkilometer groß, ähnelt mit seinen Umrissen der Form eines Huhns und deckt zwischen Uelzen und Hankensbüttel einen Bereich von der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt bis fast nach Faßberg ab. Die Befristung ist auf zwei Jahre ausgelegt bis zum 30. September 2028.
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Lithium wird unter anderem für die Herstellung von leistungsfähigen Akkus verwendet wie etwa in E-Autos und Speichern von Photovoltaikanlagen. In Norddeutschland soll es im sogenannten Bohrlochbergbau abgebaut werden. So wie bei der aktiven Erdgasförderung, die in ähnlichen geologischen Schichten in 3000 bis 5000 Meter Tiefe geschieht, wird es an der Oberfläche nur kleinräumige Anlagen geben. In diesen soll in einem Kreislaufsystem tiefes Thermalwasser zutage gefördert werden. Das Lithium wird in diesem Verfahren abgeschieden und das Wasser wieder zurück in die ursprünglichen Schichten gepumpt. Aufwendige Bergwerke oder gar die Anlage von Salzseen und die Belastung von Grundwasser wie sie von anderen Kontinenten bekannt sind, sind in Niedersachsen nicht geplant.

Nachdem das LBEG die Anträge der EveChem GmbH geprüft und die von der Fläche betroffenen Landkreise Gifhorn, Lüchow-Dannenberg und Uelzen sowie die Hansastadt Uelzen, die Stadt Wittingen und die Samtgemeinden Aue, Bevensen-Ebstorf, Hankensbüttel, Lüchow (Wendland), Rosche und Suderburg um Stellungnahme gebeten hat, erteilt es nun die Erlaubnis zur Aufsuchung von Lithium, Brom, Kalium, Mangan, Sole und Strontium zu gewerblichen Zwecken. Diese gibt dem Unternehmen zunächst das grundsätzliche Recht, die Aufsuchungen vorzunehmen zu dürfen. Konkrete Aufsuchungshandlungen darf die EveChem GmbH, die bereits die direkt östlich angrenzende Erlaubnis Clenze sowie die weiter südlich liegende Erlaubnis Ehra besitzt, damit noch nicht vornehmen. Diese sind erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne möglich, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.



Weitere Infos:

 


Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
Das LBEG erteilt als zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen Erlaubnisse zur Aufsuchung von Lithium.
Eine Übersicht über alle Erlaubnisfelder für bergfreie Bodenschätze im Aufsichtsbezirk des LBEG hat das Landesamt auf seinem NIBIS®-Kartenserver unter https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=1Gp6l66V zusammengestellt.

 



Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de


https://www.lbeg.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/lithium-aufsuchung-in-der-ostlichen-heide-lbeg-teilt-erlaubnisfeld-niendorf-zu-254163.html


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