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        Bundespolizeigesetz: Echtzeitvideoüberwachung braucht klare Grenzen
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        25.9.2026
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    <autor>
          | Deutscher Anwaltverein
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        Statement von Rechtsanwalt Dr. Mayeul Hiéramente, Mitglied des Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
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Am heutigen Freitag wird im Bundestag erneut über das Bundespolizeigesetz abgestimmt. Die Abstimmung von vor der Sommerpause muss aufgrund eines Fehlers wiederholt werden. Kurz vor der Abstimmung waren noch Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen worden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert vor allem die Art und Weise der vorgeschlagenen Ausweitung der Videoüberwachung:

„Die erneute Abstimmung ist absolut richtig und gibt zudem die Möglichkeit, den Inhalt zu prüfen. Dies ist auch notwendig, da kurz vor der parlamentarischen Sommerpause in den finalen Gesetzentwurf noch erhebliche Befugniserweiterungen der Bundespolizei eingefügt wurden. An öffentlichen Plätzen, Bahnhöfen oder Flughäfen soll die Bundespolizei künftig in Echtzeit Videoüberwachung mit KI analysieren dürfen, um Gefahrensituationen schneller zu erkennen.

Den Impuls dahinter können wir gut nachvollziehen. Wird ein Mensch ohnmächtig oder geht in suizidaler Absicht auf Gleise zu, schlägt das System Alarm und es kann schnell Hilfe geholt werden. Doch Echtzeitvideoüberwachung mit dieser Streubreite braucht klare Grenzen. Hier sollten die Einsatzszenarien genauer definiert werden, um die unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Sonst ist unter Umständen jede und jeder im öffentlichen Raum der Überwachung ausgesetzt. Genauso ist der Einsatz von KI nicht per se abzulehnen. Er muss aber kontrolliert werden. Denn die KI wird trainiert und analysiert dafür alle Menschen, die an (bestimmten) Bahnhöfen unterwegs sind, ob diese sich ‚verdächtig‘ verhalten. Dies ist also ein mächtiges System, welches bei Fehlgebrauch durchaus Gefahren bergen kann.

Neben der inhaltlichen Kritik hinterlässt auch der späte Zeitpunkt des Änderungsantrages ein seltsames Gefühl. Schon die Stellungnahmefrist des 170-seitigen Referentenentwurfs war mit zwei Wochen kurz gefasst. Dass nun weitreichende Eingriffsbefugnisse nach Verbände- und Sachverständigenanhörung eingefügt wurden, erschwert eine gesellschaftliche und rechtspolitische Auseinandersetzung. Eine solche politische Debatte musss vor Einführung einer KI-gestützten Echtzeitvideoüberwachung unbedingt geführt werden.“

Details und weitere Aspekte können Sie der ausführlichen DAV-Stellungnahme Nr. 50/2025 sowie der Pressemitteilung Nr. 53/25 „Lob und Kritik zum neuen Bundespolizeigesetz“ entnehmen.

https://anwaltverein.de/newsroom/bundespolizeigesetz-echtzeitvideoueberwachung-braucht-klare-grenzen


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