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        Beschluss des Bundeskabinetts am 23.09.2026
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    <datum>
        23.9.2026
    </datum>
    <autor>
          | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
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        Statement der Bundesbauministerin zum heutigen Beschluss des Kabinetts über einen Entwurf eines Aktionsplans der Bundesregierung gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung
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Wer mit Schrottimmobilien nur spekuliert oder ein Geschäft mit der Not anderer Menschen macht, wird in Zukunft mit Konsequenzen rechnen müssen. Denn darunter leiden die Menschen, die dort leben müssen, genauso wie die ganze Nachbarschaft. Damit wollen wir Schluss machen. Deshalb geben wir den Kommunen im Umgang mit Schrottimmobilien mit dem Baugesetzbuch-Upgrade die Werkzeuge an die Hand, die sie vor Ort brauchen: Sie kommen leichter in verwahrloste Gebäude hinein, können ihr Vorkaufsrecht einfacher ausüben und als letztes Mittel auch enteignen, wenn Eigentümer sich weigern trotz behördlicher Anordnung ihr Haus instand zu setzen.

Aber solche Herausforderungen lassen sich nicht immer an Ressortgrenzen lösen. Genau deshalb ist der Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch so wichtig. Er verbindet unsere baurechtlichen Instrumente mit den Maßnahmen anderer Ressorts. Das leistet auch einen Beitrag dazu, kriminellen Machenschaften die Grundlage zu entziehen.

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/09/statement_schrottimmobilien.html


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