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        Tschüss Riester und hallo Alters­vorsorgedepot!
    </titulek>
    <datum>
        26.8.2026
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    <autor>
        Katharina Henrich | Stiftung Warentest
    </autor>
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        Das Alters­vorsorgedepot kommt 2027. Finanz­dienst­leister bringen sich in Stellung. Wir zeigen, wie die neue Förderung funk­tioniert und wie Vorsorgende am besten handeln.
    </perex>
    <text>
        
Die Riester-Nach­folge steht. Das Alters­vorsorgedepot kommt im Januar 2027. Finanz­dienst­leister bringen sich in Stellung für den Wett­bewerb um wechselwil­lige Riester-Sparer und neue Kunden. Vorgeprescht ist der Neo-Broker Scalable Capital mit konkreten Konditionen für sein Depot-Modell für die staatlich geförderte Alters­vorsorge.

Unabhängig von diesem Angebot lautet die wichtigste Info für Spare­rinnen und Sparer: Bloß keine Hektik! Die staatliche Förderung fürs gesamte Jahr 2027 gibt es auch noch im Dezember. Also erst mal zurück­lehnen und verstehen, wie die neue geförderte Alters­vorsorge über­haupt funk­tioniert. Schließ­lich gehört die Alters­vorsorge für die meisten Verbrauche­rinnen und Verbraucher zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben.


Das Alters­vorsorgedepot kommt - was tun?

Die Bundes­regierung will Sparen mit Hilfe des Staates ab Januar 2027 güns­tiger, rendite­stärker, unbürokratischer machen und es auch für Selbst­ständige öffnen. Herz­stück des Ganzen: Ein Alters­vorsorge-Depot, bei dem Vorsorgende ihr Geld direkt in Fonds oder ETF anlegen können.

Wer sich nicht intensiv mit der Geld­anlage beschäftigen will, kann ein Stan­dard­depot wählen. Für dieses gelten strengere Vorgaben und es ist sicher­heits­orientierter. Die Effektiv­kosten sind dort bei 1 Prozent gedeckelt – ein Fort­schritt. Aus Verbrauchersicht sind die Kosten so aber immer noch zu hoch. Und dass es auch deutlich güns­tiger geht, zeigt Scalable: Kunden sollen für Käufe, Verkäufe, Sparpläne, Depot und Konto nichts zahlen. Lediglich die laufenden Kosten des jeweiligen ETF müssten beglichen werden. Die sollen maximal 0,15 Prozent im Jahr betragen. Im ersten Jahr will Scalable diese Kosten auf 0 Prozent reduzieren.

Neben Finanz­dienst­leistern soll auch ein öffent­licher Träger das Stan­dard­depot anbieten. Wie das im Detail aussehen wird, ist noch offen.

Die für Sparer oft sehr teure lebens­lange Verrentung des Kapitals in der Auszahl­phase wird zudem nicht mehr verpflichtend sein. Es wird künftig auch reine Auszahl­pläne geben. Diese dürfen allerdings frühestens mit dem 85. Lebens­jahr enden.


Bis zu 540 Euro Grund­zulage
Weitere grund­legende Änderung: Die Förderung wird umge­stellt. Das Einkommen spielt künftig keine Rolle mehr. Die Förderung hängt dann allein von der Spar­leistung ab. So gibt der Staat Sparenden, die jähr­lich bis 360 Euro investieren, für jeden einge­zahlten Euro 50 Cent hinzu. Für Einzahlungen darüber hinaus gibt es nur noch 25 Cent pro Euro. Bei 1 800 Euro an selbst gezahlten Beiträgen im Jahr ist Schluss. Maximal können Sparende so 540 Euro Grund­zulage erhalten.

Weiterhin soll es für Eltern auch Kinder­zulagen und für Berufs­einsteiger einen Bonus geben (siehe auch Im Detail - so sieht die neue geförderte Altersvorsorge aus).



Rechner: So hoch fallen Ihre Zulagen künftig aus
Mit unserem Rechner können Sie schnell ausrechnen, wie viel Zulagen Sie ab 2027 für Ihre Einzahlung nach der neuen Fördersystematik erhalten werden. Der Mindest­betrag, den Sie selbst im Jahr einzahlen müssen, liegt bei 120 Euro. Die Ober­grenze für die eigene Einzahlung soll bei 6 840 Euro liegen. Zulagen und Erträge können zusätzlich in das Depot fließen.




Nicht alles verbessert sich mit der Reform
Nicht alles wird für alle besser nach der Reform. So wird etwa die Alters­grenze für den Auszahlungs­beginn von 62 auf 65 Jahre ange­hoben. Ausnahmen gibt es für Sparer, die bereits vorher eine gesetzliche Alters­rente beziehen. Auch neu: Die Auszahlung darf nicht nach dem 70. Geburts­tag beginnen.

Nicht erwerbs­tätige Ehepartner erhalten maximal 175 Euro Grund­zulage und profitieren nicht von der neuen beitrags­proportionalen Förderung.

Der Mindest­betrag, den Vorsorgende einzahlen müssen, um über­haupt Förderung zu erhalten, wird bei 120 Euro im Jahr liegen. Derzeit können Sparer in bestimmten Fällen bereits ab 60 Euro im Jahr die volle Förderung erhalten.



Mehr Eigenbeitrag für manche Eltern
Eltern mit nied­rigem Einkommen stellen sich bei einem Wechsel unter Umständen schlechter. Eine Mutter oder ein Vater mit drei kleinen Kindern und Minijob zahlt derzeit beispiels­weise nur 60 Euro im Jahr ein, erhält dafür aber immerhin 1 075 Euro Förderung im Jahr. Nach dem neuen Modell müssten sie über 300 Euro im Jahr einzahlen, um eine ähnlich hohe Förderung zu erhalten.



Noch kein Vertrag: Abwarten oder abschließen?
Im Schwebe­zustand zwischen alter und neuer Alters­vorsorge-Welt ist es nicht ganz einfach zu entscheiden, ob das Warten auf die neuen Produkte ab 2027 oder der schnelle Abschluss eines Vertrags alter Bauart die bessere Option ist. Nach derzeitigem Stand raten wir Folgendes:


Sie wollen keine Förderung verschenken und nicht auf die neuen Vorsorge-Angebote warten: Wählen Sie einen Riester-Fonds­sparplan. Fonds­sparpläne sind – auch im Hinblick auf einen späteren Wechsel zu den Neuregelungen – deutlich flexibler als Riester-Renten­versicherungen.
Sie haben ein sehr geringes Einkommen und mehrere Kinder: Das derzeitige Riester-Modell könnte zunächst für Sie lukrativer sein als das zukünftige. Rechnen Sie es durch. Bis Ende des Jahres 2026 steht es noch zur Verfügung. Auch hier raten wir zum Abschluss von Riester-Fonds­sparplänen.
Sie möchten lieber auf die neuen Riester-Produkte warten: Schieben Sie das Sparen fürs Alter nicht gleich ganz auf. Das von der Stiftung Warentest entwickelte Pantoffel-Portfolio eignet sich auch für die Alters­vorsorge.

Tipp: Wie Sie Ihre Alters­vorsorge am besten in den Griff bekommen und wo Sie dabei fach­kundige Hilfe finden, zeigt Ihnen unser Renten-Check mit Praxistest.



In der Spar­phase: Weitermachen oder aufhören?

Generell ist es nicht gut, die Alters­vorsorge zu unter­brechen. Die Wechsel­möglich­keiten sollen sich mit den neuen Rege­lungen zudem deutlich verbessern. In den meisten Fällen dürfte es daher das Beste sein, einfach weiter zu sparen und auf die neuen Produkte zu warten.
Sind die neuen Riester-Angebote auf dem Markt, analysieren Sie, ob der Wechsel zum neuen System und einem neuen Produkt für Sie wirk­lich die bessere Alternative ist. Die Stiftung Warentest wird Ihnen dabei helfen.



Kurz vor der Rente: Auszahlen oder aufschieben?
Die Auszahl­konditionen sollen künftig flexibler werden und die teure Verrentung des Kapitals ab einem Alter von 85 Jahren nicht mehr obliga­torisch sein. Das könnte die Angebote für die Auszahl­phase deutlich güns­tiger machen. Auch sollen Kunden zum Renten­beginn leichter den Anbieter wechseln können. Derzeit ist ein Wechsel zu Renten­beginn praktisch unmöglich.


Sie haben einen Riester-Bank- oder Fonds­sparplan und stehen kurz vor der Auszahl­phase: Es könnte sinn­voll sein, die Auszahlung bis 2027 hinaus­zuzögern. Über­prüfen Sie, ob Ihr Vertrag das zulässt und kontaktieren Sie zu gegebener Zeit Ihren Anbieter. Im Einvernehmen mit ihm können Sie eventuell um die teure Rest­verrentung Ihres Kapitals herum­kommen, ohne mit dem Vertrag komplett ins neue System wechseln zu müssen.
Sie haben eine Riester-Renten­versicherung: Hier ist es schwieriger zu beur­teilen, ob sich ein Aufschub der Auszahlung lohnt. Das hängt sehr von Ihrem individuellen Vertrag und der konkreten Ausgestaltung der künftigen Wechsel­möglich­keiten ab. Lassen Sie sich am besten unabhängig beraten, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.

Tipp: Ihr Vertrag lässt keinen Aufschub der Auszahlung zu? Unser Artikel Geld oder Rente zeigt ihnen, wie Sie derzeit das beste aus Ihrem Vertrag machen. Wie Sie am besten bei der Planung Ihrer Alters­vorsorge vorgehen und wo Sie Hilfe bekommen, zeigt unser großer Altersvorsorge-Check.

Im Detail – so sieht die staatlich geförderte Alters­vorsorge jetzt aus

Alters­vorsorgedepot

Es gibt eine neue geförderte Vorsorgeoption: Das Alters­vorsorgedepot. Spare­rinnen und Sparer können so – unter anderem – in Investmentfonds und deren Variante ETF investieren. Garan­tien für ihre Einzahlungen erhalten sie nicht. Dadurch will die Bundes­regierung die Chance auf höhere Renditen als bei abge­sicherten Produkten ermöglichen. Hoch­spekulative Investments sind ausgeschlossen. Die Kapital­erträge werden in der Anspar­phase nicht besteuert. Alle Anbieter eines Alters­vorsorgedepots müssen auch ein Stan­dard­depot anbieten (siehe nächster Punkt).

Stan­dard­depot

Wer sich nicht intensiv mit einer Geld­anlage beschäftigen will, kann ein Stan­dard­depot wählen. Auch hier erhalten Sparer keine Kapital­erhalts­garantie. Es gibt für das Stan­dard­depot aber strengere Vorgaben als für das allgemeine Alters­vorsorgedepot und es ist sicher­heits­orientierter. Die Effektiv­kosten sind hier bei 1 Prozent gedeckelt. Neben Finanz­dienst­leistern soll auch ein öffent­licher Träger es anbieten. Die Kosten bei diesem könnten deutlich nied­riger liegen. Wie das im Detail aussehen wird, ist noch offen.

Garan­tieverträge

Alle, die Sicherheit bevor­zugen, können auch weiterhin Produkte mit Kapital­garan­tien, etwa Renten­versicherungen, abschließen. Neben der Beitrags­erhaltungs­garantie ist künftig auch eine nied­rigere Garantie zulässig. Je nach Vertrag stehen dann zu Beginn der Auszahl­phase mindestens 100 Prozent oder 80 Prozent der einge­zahlten Beträge für Auszahl­plan oder Rente zur Verfügung.

Grund­zulage


auf bis zu 360 Euro Spar­leistung im Jahr zahlt der Staat 50 Prozent Förderung, maximal also 180 Euro im Jahr.
für die Spar­leistung zwischen 360,01 Euro und 1 800 Euro im Jahr gibt der Staat 25 Prozent dazu, maximal also 360 Euro im Jahr.
Die maximale Gesamt­förderung liegt für die Grund­zulage also bei 540 Euro im Jahr.

Kinder­zulage

Eltern erhalten für einem Spar­betrag von 300 Euro im Jahr den vollen Kinder­zuschlag von 300 Euro pro Kind, solange sie für dieses auch Kinder­geld erhalten.

Berufs­einsteigerbonus

Einen einmaligen Bonus von 200 Euro gibt es für Berufs­einsteiger unter 25 Jahren.

Förderberechtigte Personen


Pflicht­versicherte in der gesetzlichen Renten­versicherung
Beamte, Richter, Berufs­soldaten
Selbst­ständige mit Einkünften aus Gewerbe­betrieb oder selbst­ständiger Arbeit
Pflicht­mitglieder berufs­stän­discher Versorgungs­einrichtungen im Angestell­tenstatus

Sonder­ausgaben­abzug

Steuer­pflichtige können Alters­vorsorgebeiträge jähr­lich bis zu 1 800 Euro zuzüglich der Zulage als Sonder­ausgaben steuerlich geltend machen.

Auszahlung

Vorsorgende können künftig zu Beginn der Auszahlungs­phase zwischen zwei Optionen wählen:


einer lebens­lange Rente oder
einem befristeten Auszahl­plan, der mindestens bis zum voll­endeten 85. Lebens­jahr läuft. Ein längerer Auszahl­plan ist auch möglich.

Anbieter­wechsel

Ab fünf Jahren Vertrags­lauf­zeit muss der abge­bende Anbieter den Wechsel zukünftig kostenfrei ermöglichen. Davor kann er Kosten bis zu 150 Euro verlangen. Auch zu Beginn der Auszahl­phase ist ein Wechsel möglich.

Bestands­schutz

Kunden, die einen Vertrag vor dem 1. Januar 2027 abge­schlossen haben, können diesen mit der derzeitigen Förderung unver­ändert weiterführen. Vertragliche Änderungen von bestehenden Riester-Verträgen sollen im Konsens mit dem Anbieter möglich sein. Im Einvernehmen mit dem Anbieter können Bestands­kunden mit Auszahl­plänen von der Verrentungs­pflicht abweichen.

Systemwechsel

Vorsorgende können von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen inklusive der neuen steuerlichen Förderung wechseln. Die bisherige Förderung bleibt erhalten. Bestands­kunden haben auch die Option, mit ihrem bestehenden Riester-Vertrag nur ins neue Fördersystem zu wechseln. Alle sons­tigen Vertrags­konditionen bleiben dann gleich. Sie müssen dies Ihrem Anbieter gegen­über aktiv erklären.





Alles Wichtige zu Riester auf test.de

Riester-Auszahl­phase. Es gibt mehrere Möglich­keiten, in der Auszahl­phase an Ihr Geld zu kommen. Wählen Sie falsch, kann das teuer werden. Unser Artikel Geld oder Rente? zeigt, wie Sie richtig entscheiden.

FAQ. Zu kaum einem Thema schreiben Sie uns so oft wie zu Riester. Die interes­santesten und häufigsten Fragen beant­worten wir in unseren Riester-FAQ – etwa zu Umschichtungen bei Fonds­sparplänen oder zur Aufteilung der Riester-Rente bei einer Scheidung.

Riester-Frust. Immer mehr Riester-Kunden sind in der Auszahl­phase. Doch die Rente ist oft kleiner als erwartet. Wir haben mit Sparern und Spare­rinnen gesprochen und zeigen an Beispielen, was Sie gegen den Riester-Frust tun können.

Fonds­policen optimieren. Sie haben bereits eine Riester-Renten­versicherung, die Ihr Geld in Fonds investiert? Dann können Sie unseren Fondspolicen-Optimierer nutzen, um mehr Rendite heraus­zuholen.











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