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        Zweiter Nachtragshaushalt mit strikten Auflagen genehmigt
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    <datum>
        5.8.2026
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    <autor>
          | Stadt Mannheim
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        Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Gesetzmäßigkeit des zweiten Nachtragshaushalts 2026 der Stadt Mannheim bestätigt, dafür aber sehr strikte Auflagen ausgesprochen. So muss die Stadt ihr Haushaltskonsolidierungsprogramm konsequent fortsetzen, um die ordentliche Schuldentilgung und einen Beitrag zur Investitionsfinanzierung zu erwirtschaften. Dafür bedarf es weiterer nachhaltiger Maßnahmen zur Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses. Außerdem muss das Investitionsprogramm noch strenger geprüft und auf unaufschiebbare Pflichtaufgaben beschränkt werden.
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Das Regierungspräsidium erklärt eindringlich, dass sich die Haushaltsplanung der Stadt Mannheim auf die Grenze eines gesetzmäßigen Haushalts zubewege. Es betont: „Die Stadt hat mit ihrem Konsolidierungskonzept ‚Mannheimer Zukunftshaushalt‘ bereits ein umfangreiches Konsolidierungsprogramm in Angriff genommen, um der strukturellen Schieflage entgegenzutreten.“ Dieser Prozess müsse konsequent fortgesetzt und intensiviert werden, um einen gesetzmäßigen Haushalt zu gewährleisten und die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten. Neue Vorhaben aus dem freiwilligen Aufgabenbereich dürfen nicht begonnen werden.

„Von der kommunalen Finanzkrise mit enormen Steuereinbrüchen und weiter steigenden Sozialausgaben sind alle Städte und Gemeinden in Deutschland betroffen“, erklärt Oberbürgermeister Christian Specht und betont: „In Mannheim sind die finanziellen Spielräume besonders eng, da die Stadt in den vergangenen Jahren rund eine Viertelmilliarde Euro zur Stützung des Universitätsklinikums aufbringen musste und sich zusätzlich zu einer Anschubfinanzierung von 205 Millionen Euro für den Klinikverbund verpflichtet hat. Außerdem muss das ambitionierte Investitionsprogramm der letzten Jahre ausfinanziert werden. Dazu gehören unter anderem die Sanierung des Nationaltheaters, das neue Kombibad Herzogenried sowie der groß angelegte Ausbau der Betreuung für Kleinkinder und Schulkinder.“

Um die Auflagen des Regierungspräsidiums im Haushalt 2027 vollumfänglich abbilden zu können, wird die Stadtverwaltung den Haushalt im November, statt wie üblich bereits im Oktober, in den Gemeinderat einbringen. Der Haushalt soll dann im Februar im Gemeinderat beraten und beschlossen werden.


https://www.mannheim.de/de/nachrichten/zweiter-nachtragshaushalt-mit-strikten-auflagen-genehmigt


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