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        Ackerstatus dauerhaft gesichert: Landwirtschaftsministerin Kaniber „Neue Stichtagsregelung bringt Landwirten Erleichterungen“
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        13.7.2026
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    <autor>
          | Bayerische Staatsregierung
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        Ackerstatus dauerhaft gesichert: Landwirtschaftsministerin Kaniber „Neue Stichtagsregelung bringt Landwirten Erleichterungen“
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(13. Juli 2026) München – Was die Landwirtschaft schon lange fordert, findet nun Eingang ins Förderrecht: Ackerland verliert seinen Status künftig nicht mehr allein deshalb, weil Landwirtinnen und Landwirte dort länger als fünf Jahre Gras oder andere Grünfutterpflanzen anbauen. Bisher mussten sie solche Flächen regelmäßig pflügen oder neu einsäen, um den Ackerstatus zu erhalten. Das beeinträchtigte häufig den Humusaufbau sowie die Bodenstruktur und erhöhte den Stickstoffeintrag ins Grundwasser. Künftig ist ein Umbruch allein zum Erhalt des förderrechtlichen Ackerstatus nicht mehr nötig.

Die Grundlage dafür schuf die Europäische Kommission Anfang des Jahres mit der sogenannten Omnibus-III-Verordnung: Sie erleichtert die EU-Vorgaben zur Frage, ob Ackerflächen durch ein längeres Nutzen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen zu Dauergrünland werden. Inzwischen hat der nationale Gesetzgeber die neuen Vorgaben in deutsches Recht übernommen.

Die Neuregelung gilt für alle Flächen, die Antragsteller sowohl im Mehrfachantrag 2025 als auch 2026 als Ackerland angemeldet haben. Sie müssen dafür nichts weiter veranlassen. Die betreffenden Flächen werden im Serviceportal iBALIS automatisch der neuen Stichtagsregelung zugeordnet und als „dauerhafte Ackerflächen“ eingestuft.

Die Flächen, die unter die Stichtagsregelung fallen, können Landwirte auch weiterhin als Ersatzflächen für genehmigte Dauergrünlandumwandlungen verwenden. Ebenso können sie diese Flächen in Agrarumweltmaßnahmen zur Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland, zum Beispiel M10, einbeziehen.

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber begrüßte die Neuregelung als wichtigen Schritt hin zu mehr Praxisnähe: „Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen keine Vorschriften, die sie zu fachlich unsinnigen Maßnahmen zwingen. Niemandem hilft es, wenn ein Betrieb zum Beispiel Kleegras nur deshalb umbricht, damit die Fläche auf dem Papier Ackerland bleibt. Mit der neuen Regelung schaffen wir mehr Planungssicherheit, stärken die Betriebe und zeigen: Landwirtschaftspolitik muss sich an der Praxis orientieren.“

Das EU-Recht verpflichtet die zuständigen Behörden, jedem Antragsteller einmalig die Möglichkeit zu geben, dem Einstufen seiner Flächen als dauerhaftes Ackerland zu widersprechen. Diese Möglichkeit heißt Opt-out. Wer sich dafür entscheidet, behält das bisherige Zähljahr-System bei. Die Betroffenen sollten diese Entscheidung jedoch sehr sorgfältig abwägen. Denn sie können sie später nicht widerrufen. Derzeit sprechen zudem keine sachlichen Gründe für ein Opt-out. Wichtig ist außerdem: Eine Opt-out-Erklärung bindet nicht nur den aktuellen Betrieb, sondern auch alle künftigen Bewirtschafter der betroffenen Flächen. Ein späterer Wechsel in die Stichtagsregelung zur Sicherung des förderrechtlichen Ackerstatus ist für diese Flächen ausgeschlossen.

Wer dennoch für alle oder einzelne Ackerflächen seines Betriebs beim bisherigen System bleiben möchte, muss dies spätestens bis zum 30. September 2026 gegenüber dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erklären. Die erforderlichen Informationen erhalten alle betroffenen Mehrfachantragsteller Ende August 2026 mit einem persönlichen Informationsbrief. Darin erläutert die Verwaltung Hintergründe und Auswirkungen der neuen Stichtagsregelung. Zudem wird beschrieben, wie Betroffene das Opt-out für ihre Ackerflächen erklären können.

Hier die wesentlichen Änderungen im Überblick:

Bisherige Regelung:

Dauergrünland entstand nach EU-Recht automatisch, wenn mindestens fünf Jahre hintereinander Gras oder andere Grünfutterpflanzen auf einer Ackerfläche angebaut wurden. Viele Landwirte pflügten die Ackerfläche jedoch kurz vor Ablauf des fünften Jahres, um weiterhin die Einstufung als Ackerland zu erhalten.

Neue Stichtagsregelung:

Alle Flächen, die am 1. Januar 2026 Ackerland waren, bleiben dauerhaft Ackerland – auch wenn sie 2025 bereits im fünften Zähljahr standen.Die Änderung wird automatisch in iBALIS hinterlegt.Bei Teilnahme an der neuen Stichtagsregelung ist kein weiteres Handeln nötig

Opt out Widerspruch gegen Einstufung

Landwirte, die das alte Zähljahr System beibehalten wollen, können bis zum 30. September 2026 beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) eine Erklärung zum Opt out von Ackerflächen abgeben.Diese Erklärung ist einmalig im Jahr 2026 möglich und gilt für alle zukünftigen Bewirtschafter.

https://www.bayern.de/ackerstatus-dauerhaft-gesichert-landwirtschaftsministerin-kaniber-neue-stichtagsregelung-bringt-landwirten-erleichterungen


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