
<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<tiskova_zprava>
    <titulek>
        Strompreiskompensation: EU-Kommission genehmigt zusätzliche Entlastungen für energieintensive Unternehmen
    </titulek>
    <datum>
        8.7.2026
    </datum>
    <autor>
          | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
    </autor>
    <perex>
        Die Europäische Kommission hat die Ausweitung der deutschen Strompreiskompensation genehmigt. Damit können rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025 weitere energie- und handelsintensive Branchen bei ihren Stromkosten entlastet werden. Zugleich steigt die Förderintensität für bereits beihilfeberechtigte Unternehmen. Damit können zusätzlich rund 20 weitere Branchen von der Strompreiskompensation profitieren.
    </perex>
    <text>
        

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche: „Eine Erweiterung mit einem solchen Umfang hat es bislang noch nicht gegeben. Zu den bislang elf Sektoren kommen 20 weitere Sektoren hinzu, in Summe damit 31 Sektoren. Das sind so viele Branchen und Unternehmen wie noch nie zuvor. Damit wird industrielle Wertschöpfung in Deutschland erhalten und es werden gute Arbeitsplätze gesichert. Gleichzeitig wird Freiraum für Wachstum und Innovation geschaffen. Das ist ein wichtiges Signal für die energieintensive Industrie in Deutschland. Zu den neuen Sektoren zählen unter anderem Unternehmen der organischen Chemie und der Glasindustrie. Für bereits beihilfeberechtigte Branchen wie die Stahlindustrie wird die Beihilfeintensität auf 80 Prozent angehoben. Und schließlich wird die Konstellation von Chemieparks nach Jahrzehnten des Streits erfasst. Damit stellen wir unsere Industrie im globalen Wettbewerb konkurrenzfähiger auf.“

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Ich stehe für einen pragmatischen Ansatz, der eine starke Klimapolitik mit einem starken Industriestandort verbindet. Eine klimaneutrale Industrie braucht international wettbewerbsfähige Unternehmen. Deshalb stärken wir mit der ausgeweiteten Strompreiskompensation genau diejenigen Betriebe, die im internationalen Wettbewerb stehen und gleichzeitig in die Transformation investieren. Damit schaffen wir Planungssicherheit für Unternehmen, sichern industrielle Wertschöpfung und halten den Kurs Richtung Klimaneutralität.“ Mit der

Mit der Ausweitung der Strompreiskompensation nutzt die Bundesregierung die erweiterten beihilferechtlichen Möglichkeiten der Europäischen Union, um die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen zu stärken und industrielle Wertschöpfung in Deutschland zu sichern. Die Bundesregierung hatte sich auf europäischer Ebene für die Erweiterung der beihilferechtlichen Spielräume eingesetzt. Die novellierte Richtlinie wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt anschließend in Kraft. Für die Durchführung des Antragsverfahrens ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt zuständig. Unternehmen können ihre Anträge für das laufende Verfahren bereits stellen. Die Bundesregierung wird außerdem die Strompreiskompensation für die Abrechnungsjahre ab 2026 weiterentwickeln. Auch diese wird der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung vorgelegt werden. Ziel ist es, die nun umgesetzten Verbesserungen dauerhaft zu verankern, bürokratische Hürden weiter abzubauen und die Entlastungswirkung für die Unternehmen zu stärken.

Die Strompreiskompensation ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen. Sie unterstützt Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen und gleichzeitig erhebliche Mengen Strom benötigen. Damit trägt sie dazu bei, industrielle Wertschöpfung, Beschäftigung und Investitionen in klimafreundliche Technologien am Standort Deutschland zu sichern. Gemeinsam mit dem europäischen Emissionshandel schafft sie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und wettbewerbsfähige Transformation der Industrie zur Klimaneutralität.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren können auf der ​Internetseite der DEHSt abgerufen werden.


https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260708-strompreiskompensation.html


    </text>
</tiskova_zprava>
