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        Einfach und digital: Serviceportal mein.vorarlberg.at
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    <datum>
        29.6.2026
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    <autor>
        Mathias Bertsch | Land Vorarlberg
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        Online-Behördengänge statt Papier-Bürokratie – Portal wird laufend ausgebaut. 


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Am 30. Juni 2026 geht das neue Serviceportal mein.vorarlberg.at online. Damit schafft das Land Vorarlberg einen zentralen digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen – rund um die Uhr, von überall und ohne Papier. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Anträge bequem online stellen, den Status ihrer Verfahren jederzeit einsehen und Unterlagen digital nachreichen. Zum Start stehen Betriebsanlagenverfahren und erste Förderungen zur Verfügung, bestehende Services werden schrittweise integriert und erweitert. „Wir starten mit einer Lösung, die für wichtige Zielgruppen echten Nutzen schafft“, betont Landeshauptmann Markus Wallner. „Schritt für Schritt wächst das Portal mit seinen Nutzerinnen und Nutzern.“ 

Das Serviceportal bündelt künftig sämtliche digitalen Services des Landes an einer zentralen Stelle. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen finden dort alle digitalen Verwaltungsleistungen übersichtlich nach Lebensbereichen und Unternehmensbereichen geordnet. Anträge für Verfahren können unabhängig von Öffnungszeiten eingereicht werden, der aktuelle Bearbeitungsstand ist jederzeit online einsehbar – inklusive Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeiterin oder des zuständigen Sachbearbeiters. Fehlende Unterlagen lassen sich unkompliziert per individuellem Link nachreichen, ohne persönliche Vorsprache oder postalischen Versand.

Zum Start am 30. Juni stehen 27 digitale Funktionen zur Verfügung: 20 Förderservices, sechs Services im Bereich Betriebsanlagen (das Betriebsanlagenverfahren sowie fünf eigenständig beantragbare Anlagenverfahren) und die Online-Terminvereinbarung für die Bezirkshauptmannschaften. Bestehende Bürgerservices werden schrittweise in das neue Portal integriert und nach dem neuen Standard umgebaut. „Das Serviceportal ist mehr als eine digitale Antragsplattform. Es schafft die Grundlage für einfachere, schnellere und transparentere Verwaltungsverfahren“, so Landeshauptmann Wallner. Denn mit diesem System wird nicht nur die digitale Antragstellung erleichtert, sondern auch die vollständige digitale Bearbeitung durch die Verwaltung ermöglicht. Damit wird in Zukunft auch eine immer weitgehendere Automatisierung der Bearbeitung möglich.

Gemeinschaftsprojekt mit klarer Strategie

Das Serviceportal wurde gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern entwickelt. Im Pilottest für das Betriebsanlagenverfahren haben zwölf Unternehmen – vermittelt über die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung – den digitalen Antrag vorab getestet. Ihr Feedback wurde direkt in die Weiterentwicklung eingearbeitet.

„Wir haben bewusst auf einen iterativen Ansatz gesetzt: Pilotieren, Feedback einholen, verbessern und dann ausrollen“, erklärt Martina Bechter von der Verwaltungsinnovation und Organisationsentwicklung. „So schaffen wir früher einen echten Mehrwert, und das Portal wird durch das Feedback praxistauglicher und benutzerfreundlicher.“ Auch Mitarbeitende der Bezirkshauptmannschaften wurden in die Konzeption und Evaluierung einbezogen, um sicherzustellen, dass das Portal sowohl für Antragstellende als auch für die Verwaltung praxistauglich ist.

Einer der Tester war Wolfgang Sila (u.A. Brauerei Fohrenburg, Unternehmensberater). Sein erstes Fazit nach der Testung: „Das Land Vorarlberg hat mit mein.vorarlberg.at eine Plattform geschaffen, die echten Nutzen bringt. Ich hatte schon mit vielen Betriebsanlage- und anderen Behördenverfahren zu tun und kann sagen: Alles was Verfahren einfacher, schneller und digitaler macht, hilft. Mit dem Serviceportal mein.vorarlberg.at ist das gelungen.“

Alle profitieren: BürgerInnen, Unternehmen & Verwaltung

Das Serviceportal bringt konkrete Verbesserungen für alle Beteiligten. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen profitieren von der Verfügbarkeit rund um die Uhr – Anträge unabhängig von Öffnungszeiten einreichen zu können. Der aktuelle Verfahrensstand ist jederzeit online einsehbar, einschließlich der Information über die zuständige sachbearbeitende Person. Erforderliche Unterlagen können einfach und unkompliziert digital nachgereicht werden, wodurch persönliche Vorsprachen und postalische Übermittlungen vielfach entfallen. Auch innerhalb der Verwaltung werden zahlreiche manuelle Arbeitsschritte reduziert. Anträge werden direkt und medienbruchfrei in die Aktenverwaltung übernommen, die manuelle Erfassung entfällt. Nachgereichte Unterlagen werden automatisch dem jeweiligen Verfahren zugeordnet. Durch standardisierte digitale Abläufe sowie automatische Prüfungen werden Fehlerquellen reduziert und Bearbeitungszeiten verkürzt. „Das Serviceportal leistet einen konkreten Beitrag zum Bürokratieabbau und zu einer modernen, serviceorientierten Verwaltung", betont Landeshauptmann Wallner.

Entwicklung mit echten UserInnen

Die Grundlage für das Serviceportal wurde im Strategiepapier „Verwaltung Digital" des Digitalisierungsausschusses geschaffen. In einem vorgelagerten Prototyp-Projekt wurde die technische Machbarkeit erfolgreich geprüft, parallel dazu erfolgte ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern – insbesondere Oberösterreich, Niederösterreich und Tirol. Mit dem offiziellen Projektstart im Herbst 2025 begann die schrittweise Umsetzung und ein abteilungsübergreifendes Zusammenwirken in der Landesverwaltung. Technisch basiert das Portal auf der Anbindung an die Aktenverwaltung V-DOK und nutzt Fabasoft Online-Services. Das Serviceportal wird mit landesinternen Personalressourcen entwickelt und weitergeführt.

„Wir setzen auf landesinterne Entwicklung, weil wir dadurch unabhängig und flexibel bleiben“, betont Christoph Zech, Leiter der Abteilung Informatik. „Wenn sich Anforderungen ändern oder neue Funktionen gebraucht werden, können wir effizient und wirtschaftlich handeln.“ Dadurch sind Weiterentwicklungen schneller und individueller möglich. Zusätzlich fallen jährliche Kosten von 108.000 Euro für Lizenzen, Wartung und Betrieb an.

Ausblick & Weiterentwicklung


Ab Herbst 2026 sind weitere Funktionen geplant, die den Komfort und die Sicherheit erhöhen. Dazu zählen die Anmeldung mittels ID Austria sowie ein digitaler Postausgang, über den Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen den Status ihrer Verfahren noch detaillierter nachverfolgen können. Parallel dazu werden weitere Verwaltungsleistungen schrittweise in das Serviceportal integriert.
Ab 2027 ist die Anbindung an das Unternehmensserviceportal (USP) vorgesehen, um Unternehmen einen noch einfacheren und durchgängigen Zugang zu ermöglichen. Darüber hinaus wird an der Integration von KI-Funktionen und erweiterten Registerabfragen gearbeitet.
Das sogenannte „Once-Only-Prinzip“ ist ein zentrales Ziel der Verwaltungsdigitalisierung. Künftig sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, nicht mehrfach bekannt geben oder einreichen müssen. Wer beispielsweise bereits seine Stammdaten oder bestimmte Nachweise bei einer Behörde hinterlegt hat, soll diese bei weiteren Verwaltungsverfahren – soweit rechtlich zulässig – nicht erneut vorlegen müssen. Gemeinsam mit dem Bund und anderen Gebietskörperschaften schafft das Land dafür die notwendigen rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen.

Das Serviceportal mein.vorarlberg.at markiert einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung der Vorarlberger Verwaltung. Als Gemeinschaftsprojekt des Landes mit den Gemeinden schafft es einen zentralen, einfachen Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen – ohne Papier, ohne Wartezeiten, rund um die Uhr verfügbar. „Unser Ziel ist klar: Wir wollen Verwaltung zugänglicher machen – das heißt einfacher, schneller und transparenter“, so Landeshauptmann Wallner abschließend. „Das Serviceportal ist der Anfang einer Entwicklung, die Schritt für Schritt alle Lebensbereiche erfassen wird. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern dient den Menschen – und genau daran arbeiten wir.“

Serviceportal mein.vorarlberg.at


URL: https://mein.vorarlberg.at
Gemeinschaftsprojekt: Land Vorarlberg und Gemeinden
Projektstart: Jänner 2025
Start-Services: Zum Start stehen 27 digitale Funktionen zur Verfügung: 20 Förderservices, sechs Services im Bereich Betriebsanlagen (das Betriebsanlagenverfahren sowie fünf eigenständig beantragbare Anlagenverfahren) und die Online-Terminvereinbarung für die Bezirkshauptmannschaften.
Funktionen zum Start:


Zwischenspeichern von Anträgen
Digitale Nachreichung
Statusabfrage mit Kontaktdaten der Sachbearbeitung
Eingangsbestätigung


Entwicklung: Zusammenwirken der gesamten Landesverwaltung
Technische Basis: V-DOK-Anbindung, Fabasoft Online-Services
Künftige Roadmap-Meilensteine:

Herbst 2026: ID Austria, digitaler Postausgang





Funktion des Serviceportals mein.vorarlberg.at



Beschreibende Kurzinformation





Energie und Umweltberatungen (Impuls3)



Gefördert wird die Inanspruchnahme von externe Beratungsangeboten in den Themenfeldern Energie, Mobilität, Klimaschutz und Umwelt.





Energiebuchhaltungen in Gemeinden



Gefördert wird die erstmalige Anschaffung und Implementierung einer Energiebuchhaltungssoftware zur systematischen Erfassung und Auswertung von Energieverbräuchen in Gemeinden.





Bürgerbeteiligung für Klimaschutzprojekte



Gefördert wird die Vorbereitung und Umsetzung der BürgerInnenbeteiligung bei Klimaschutzprojekten.





Förderung von E-Ladeinfrastruktur für bestehende Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen



Gefördert wird die Errichtung von Leitungsinfrastruktur zum Aufbau einer Gemeinschaftsanlage zum Laden von E-PKW oder von E-Zweirädern.





Förderung von Modellregionen Klimaschutz u. Anpassung



Gefördert werden die Antragstellung und Teilnahme an den Förderprogrammen KEM und (KLAR!) sowie Beratungsleistungen zur Erstellung von Konzepten und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel von Gemeinden.





Förderung von Qualitätsverbesserung von Privatzimmer



Als förderbare Kosten gelten die Erweiterung und/oder Modernisierung von Privatzimmern undprivaten Ferienwohnungen.





Förderung von Qualitätsverbesserungen - Gastronomie



Gefördert werden Kosten für Investitionen zur Modernisierung von Gastronomiebetrieben mit ansprechendemSpeise- und Getränkeangebot.





Förderung von Klein- und Kleinstskigebieten



Förderbar sind Investitionen zum Erhalt der Liftanlagen, für Kleinstskigebiete auch Investitionen in sonstige Infrastruktur, die zum Betrieb des Kleinstskigebietes erforderlich ist.





Förderung von Wirtschafts- und Werbegemeinschaften



Gegenstand ist die Durchführung von Werbeaktivitäten zur Stärkung von Orts- bzw. Stadtzentren.





Betriebsanlagenverfahren



Mit diesem Antrag können Sie die Genehmigung für die Errichtung, den Betrieb oder die Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage beantragen. Betriebsanlagen sind genehmigungspflichtig, wenn von der Anlage Auswirkungen auf NachbarInnen (z.B. durch Lärm, Geruch oder Erschütterungen), Beschäftigte, Kundinnen und Kunden, Umwelt, Verkehr oder andere geschützte Interessen ausgehen können.





Anlageverfahren - Bauantrag und Bauanzeige



Mit diesem Antrag können Sie einen Bauantrag oder eine Bauanzeige für jene Bauvorhaben einbringen, für welche die jeweilige Bezirkshauptmannschaft aufgrund § 50 Abs 2 des Baugesetzes (BauG) oder der Bauübertragungsverordnung zuständige Baubehörde ist.





Anlageverfahren - Forst



Mit diesem Formular können der Ausbau einer in Benützung befindlichen Bringungsanlage, die Errichtung einer Forststraße sowie anmeldepflichtige Forststraßen beantragt bzw. angezeigt werden. Forststraßen dienen der Holzbringung und der forstlichen Bewirtschaftung.





Anlageverfahren – Naturschutz



Mit diesem Formular können Sie genehmigungs- bzw. anzeigepflichtige Ansuchen von naturschutzrechtlich relevanten Vorhaben einbringen. Vorhaben sind anzeige- oder genehmigungspflichtig, wenn die Natur, Landschaft oder sensible Lebensräume in Vorarlberg beeinträchtigen können. Vorhaben sind naturschutzrechtlich bewilligungs- bzw. anzeigepflichtig, wenn sich diese in einem Uferschutzbereich oder einem Sonderstandort befinden. Überdies sind, je nach Art, Lage und Umfang gesetzlich weitere Bewilligungspflichten vorgesehen





Anlageverfahren – Rodungsansuchen



Mit diesem Antrag kann eine Rodungsanzeige bzw. ein Rodungsansuchen gestellt werden.





Anlageverfahren – Wasserrechtsverfahren



Mit diesem Antrag können Vorhaben beantragt werden die Gewässer, Grundwasser, Quellen, Abwasser, Hochwasserabfluss oder wasserwirtschaftliche Interessen berühren. Dazu zählen zum Beispiel Wasserentnahmen, Einleitungen, Wasserversorgungs- oder Abwasseranlagen, Wärmepumpen, Wasserkraftanlagen, Brücken, Verrohrungen, Entwässerungen oder Bauwasserhaltungen.





Breitbandförderung für Unternehmen



Gegenstand der Förderung sind die einmalig anfallenden Erschließungskosten für die Errichtung der passiven physischen Infrastrukturen zur Einrichtung eines symmetrischen Gigabit-Zugangs für Unternehmen (KMU) durch einen Netzbereitsteller oder eine Betreiberin bzw. einen Betreiber von Kommunikationsdiensten.





Breitbandförderung für Gemeinden



Gegenstand der Förderung sind Investitionen in die gemeindeeigene Planung und/oder Errichtung von passiven Breitbandinfrastrukturen für Glasfasernetze, sofern in den betreffenden Gebieten noch keine ausreichende gigabitfähige Breitbandinfrastruktur bzw. Glasfaserinfrastruktur für Punkt-zu-Punkt Verbindungen vorhanden ist.





Photovoltaik auf versiegelten Flächen



Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit mindestens 20 kWp Modulspitzenleistung auf versiegelten oder teilversiegelten Flächen, die dadurch einer Doppelnutzung zugeführt werden. Förderbar sind demnach insbesondere Photovoltaik-Überdachungen von Parkplätzen und befestigten Betriebsflächen sowie Wände und Mauern mit Lärmschutz und Stützfunktion.





Förderung von Qualitätsverbesserung - Beherbergung



Gefördert werden Kosten für Investitionen zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben.





Beratungsförderung VIa



Förderbar sind externe Beratungsleistungen in folgenden Bereichen:a) Neuausrichtung des Unternehmens b) Strategische Unternehmensplanung c) Marktstrategiend) Konzepte zur Nachhaltigkeitsoptimierung





Jungunternehmerförderung



Gefördert werden Aufwendungen im Zusammenhang mitUnternehmensgründungen und –übernahmen.





Nahversorgung - Förderung Lebensmittelnahversorgung



Gefördert werdena) Betriebskosten unter Berücksichtigung der Ertragslage, sofern dies zur Erhaltung der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs notwendig ist.b) Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung oder Modernisierung von Betrieben des Lebensmittelhandelsc) Zustelldienste an Endverbraucher, die für Gemeinden oder vom Zentrum einer Gemeinde weit entfernte Ortsteile mit gefährdeter Lebensmittel-Nahversorgung regelmäßig (mindestens zweimal pro Woche) erbracht werden.





Mehrlingsgeburten



Um Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Geburt von Mehrlingen finanziell zu unterstützen stellt das Land Vorarlberg eine einmalige Förderung zur Verfügung.





Familienpass



Der Vorarlberger Familienpass ist ein kostenloses Angebot des Landes Vorarlberg, das Familien durch zahlreiche Vergünstigungen und Aktionen in den Bereichen Freizeit, Kultur, Sport, Mobilität und Bildung unterstützt und entlastet.





Familienzuschuss



Der Familienzuschuss des Landes Vorarlberg ist eine einkommensabhängige Unterstützungsleistung für Familien mit kleinen Kindern nach dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes und dient der finanziellen Entlastung in einer besonders betreuungsintensiven Lebensphase.





Kinder lieben Lesen



Die Initiative „Kinder lieben Lesen“ unterstützt Vorarlbergs Familien bei der frühen Sprach- und Leseförderung. Kinder im Alter zwischen sechs Monaten und vier Jahren erhalten drei kostenlose Buchpakete mit altersgerechten Bilderbüchern und Informationen für Eltern.





Online-Terminvereinbarung BHs



Termine für die Ausstellung von Reisedokumenten, Führerscheinen, etc. können hier online vereinbart werden.






https://presse.vorarlberg.at/land/public/Einfach-und-digital-Serviceportal-mein-vorarlberg-


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