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        Abschließende Beratungen ohne Aussprache
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        29.6.2026
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    <autor>
          | Deutscher Bundestag
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         Liveübertragung: Donnerstag, 9. Juli, 13.45 Uhr 
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Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 9. Juli 2026, über mehrere Vorlagen ab:

Mindestbesteuerung: Abgestimmt wird über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (21/6497(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu legt der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung vor. GloBE steht für Global Anti Base Erosion. Bei den GlobE-Informationen handelt es sich um die Mindeststeuer-Berichte, die von Unternehmensgruppen für Zwecke der Mindestbesteuerung bei den zuständigen Behörden der Steuerhoheitsgebiete eingereicht werden. In der Mehrseitigen Vereinbarung wird der Mindeststeuer-Bericht als „GloBE-Erklärung“ bezeichnet. Um ein möglichst effizientes und verwaltungsarmes Verfahren zu gewährleisten, muss der Mindeststeuer-Bericht laut Bundesregierung nicht in jedem Steuerhoheitsgebiet, in dem sich eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe befindet, abgegeben werden. Vielmehr sei es möglich, den Mindeststeuer-Bericht zentral (in der Regel bei der zuständigen Behörde des Staates, in dem die oberste Muttergesellschaft ansässig ist), einzureichen. Um sicherzustellen, dass die Informationen des Mindeststeuer-Berichts rechtzeitig bei allen betroffenen Behörden vorliegen, werde durch die Mehrseitige Vereinbarung ein automatischer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen etabliert. Durch den automatischen Austausch sollen der Zugang der jeweiligen Behörde zu Informationen der Unternehmensgruppen gewährleistet und gleichzeitig mehrfache Abgabeverpflichtungen mehrerer steuerpflichtiger Einheiten einer Unternehmensgruppe vermieden werden. Die Mehrseitige Vereinbarung wurde den Angaben zufolge am 19. September 2025 in Paris von der Bundesrepublik unterzeichnet und muss durch ein Vertragsgesetz in Kraft gesetzt werden.

Preisangaben: Abgestimmt wird auch über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben (21/5873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu wird eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie erwartet. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, im Preisangabengesetz die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Preisbehörden der Länder Verstöße gegen nationale und europäische Regelungen zu Preisangaben aus der Verordnung Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) der Europäischen Union (EU) als Ordnungswidrigkeit ahnden können. Dadurch soll die Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sichergestellt und ein einheitliches Sanktionssystem geschaffen werden. Die Bußgeldvorschriften werden im Preisangabengesetz neu geregelt und auf bis zu 100.000 Euro festgelegt.

Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz: Der Bundestag stimmt zudem über den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (21/6558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab, zu dem eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses erwartet wird. Damit soll das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz novelliert werden, um bei Unfällen die statistische Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum abzudecken. Mit dem Konsumcannabisgesetz sei der Besitz und der Eigenanbau von begrenzten Mengen Cannabis zum Eigenkonsum mit Wirkung zum 1. April 2024 straffrei ermöglicht worden, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Die gesellschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzes würden evaluiert. In der Folge sei auf der Grundlage der Empfehlungen einer wissenschaftlichen Expertenkommission für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr mit dem am 22. August 2024 in Kraft getretenen Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des Paragrafen 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eingeführt worden. Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren bestehe zudem ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Mischkonsum (Zusammentreffen von 3,5 ng/ml THC im Blutserum und Alkohol am Steuer) werde im Rahmen des Paragrafen 24a StVG mit einer erhöhten Geldbuße geahndet, um die besonderen Risiken des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr zu minimieren. „Die Begründung zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sieht die Evaluierung des Gesetzes vor, um die Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit abschätzen zu können“, schreibt die Bundesregierung. Besonderes Augenmerk solle dabei auf die Regelung für Fahranfänger und junge Fahrer gelegt werden. Eine zentrale Datengrundlage zur Evaluierung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr seien die von den Polizeien im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme erfassten Daten zu Unfällen im Straßenverkehr, heißt es weiter. Nach Maßgabe des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes würden die Polizeien bestimmte Merkmale der erfassten Unfalldaten an die statistischen Ämter der Länder zur Erstellung der Straßenverkehrsunfallstatistik übermitteln. Im aktuellen Gesetz sei jedoch die Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum „nicht abgedeckt“. Um die vorgesehenen Evaluierungen zu ermöglichen, bedürfe es daher einer Ergänzung der im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz enthaltenen Merkmale. Dabei wird laut Bundesregierung durch eine Anpassung im Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 2 eine Gleichstellung mit dem Vorgehen beim Grad der Alkoholeinwirkung angestrebt.

Private Altersvorsorge: Der Bundestag stimmt auch über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kostengünstige private Altersvorsorge sicherstellen – Öffentlich verwaltetes Standarddepot pünktlich an den Start bringen“. Über den noch nicht vorliegenden Antrag soll direkt abgestimmt werden.

Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgerichts: Abgestimmt wird über die noch nicht vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zur Übersicht 3 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht.

Petitionen: Das Parlament stimmt über elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 281 bis 291 (21/6681(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6682(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6683(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6684(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6685(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6686(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6687(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6688(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6689(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6690(Dokument, öffnet ein neues Fenster) 21/6691(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). (vom/29.06.2026)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-abschliessende-beratungen-1154616


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