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        LH Wallner und LR Tittler: „Sonntagsöffnung für regionale Lebensmittelnahversorger wird gelockert“
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    <datum>
        28.6.2026
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    <autor>
        Mathias Bertsch | Land Vorarlberg
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        Versorgung am Land wird gestärkt: Landesregierung lockert Regelung für Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten.
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Bregenz (VLK) – Das Angebot an Nahversorgung an Sonn- und Feiertagen wird besser. Diese Möglichkeit schafft die Landesregierung mit einer Verordnung, die am kommenden Dienstag (30. Juni) beschlossen wird. Lebensmittelgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 400 Quadratmetern in bestimmten ländlichen Gemeinden oder Ortsteilen dürfen künftig an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 18 Uhr öffnen. „Wir stärken damit die Lebensmittelnahversorgung dort, wo sie besonders gebraucht wird“, sind sich Landeshauptmann Markus Wallner und Wirtschaftslandesrat Marco Tittler einig. Wallner sieht darin eine sinnvolle und unbürokratische Maßnahme: „Mehr Spielraum für Betriebe und ein großer Nutzen für die Bevölkerung.“

Die neue Regelung schafft mehr Freiheit: In 65 definierten Gemeinden bzw. deren Ortsteilen dürfen Geschäfte künftig an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 18 Uhr öffnen und Waren verkaufen. Wer am Sonntag oder an einem Feiertag noch Milch, Brot oder andere Lebensmittel benötigt, kann diese dann vor Ort kaufen.

Dafür gibt es drei einfache Voraussetzungen:


Das Geschäft führt hauptsächlich Lebensmittel
Die Verkaufsfläche beträgt maximal 400 Quadratmeter
Es arbeitet kein Personal – die Inhaberin oder der Inhaber betreut den Laden selbst (Die Sonn- und Feiertagsruhe bleibt somit gewahrt.)

Die neue Regelung gilt für Gemeinden, in denen es maximal ein Lebensmittelgeschäft mit Vollsortiment gibt, sowie für Gemeinden und Ortsteile, deren Nahversorger vom Land gefördert werden. Für alle anderen Verkaufsstellen bleibt die bisherige Regelung bestehen. Sie dürfen an Sonn- und Feiertagen für den Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs maximal zwei Stunden zwischen 7 und 12 Uhr öffnen.

Die längeren Öffnungszeiten kommen sowohl der Bevölkerung als auch der Wirtschaft zugute, wie Landesrat Tittler betont: „Für die Bevölkerung ergibt sich die Möglichkeit auch am Sonn- und Feiertag Lebensmittel vor Ort kaufen zu können. Gleichzeitig hilft die Regelung, die wirtschaftliche Auslastung der Geschäfte nachhaltig zu stärken.“ „Mehr Umsatz am Wochenende bedeutet: Der Laden bleibt offen und die Versorgung ist gesichert. Dadurch bleibt die Region wiederum attraktiv und lebendig“, sagte Wallner: „Kleine Geschäfte, große Wirkung.“

Factbox:Um diese Gemeinden geht’s:Andelsbuch, Bartholomäberg, Bildstein, Bizau, Blons, Brand, Buch, Bürserberg, Dalaas, Damüls, Doren, Dornbirn (beschränkt auf Ortsteile Watzenegg und Mühlebach), Düns, Dünserberg, Egg (beschränkt auf Ortsteil Großdorf), Eichenberg, Fontanella, Fraxern, Gaißau, Gaschurn (beschränkt auf Ortsteil Partenen), Göfis, Hohenweiler, Innerbraz, Kennelbach, Klaus, Klösterle, Krumbach, Langen bei Bregenz, Langenegg, Laterns, Lingenau, Lorüns, Ludesch, Meiningen, Mellau, Möggers, Nüziders, Raggal, Reuthe, Riefensberg, Röns, Röthis, Satteins, Schlins, Schnepfau, Schnifis, Schoppernau, Schröcken, Sibratsgfäll, Silbertal, Sonntag, St. Anton im Montafon, St. Gallenkirch (beschränkt auf Ortsteil Gargellen), St. Gerold, Stallehr, Sulz, Sulzberg, Thüringen, Thüringerberg, Tschagguns, Übersaxen, Vandans, Viktorsberg, Warth, Zwischenwasser (beschränkt auf Ortsteile Dafins und Batschuns).


https://presse.vorarlberg.at/land/public/LH-Wallner-und-LR-Tittler-Sonntags-ffnung-f-r-regionale-Lebensmittelnahversorger-wird-gelockert


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