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        Bundesjustizministerin Hubig besucht Kyjiw: Teilnahme an Konferenz zum 30. Jubiläum der ukrainischen Verfassung
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        26.6.2026
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    <autor>
          | Bundesministerium der Justiz
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        Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig ist heute Morgen zu einem Besuch in Kyjiw eingetroffen. Es handelt sich um den ersten Besuch von Ministerin Hubig in der Ukraine seit Antritt ihres Amtes im Mai 2025. Anlass des Besuchs ist unter anderem der 30. Jahrestag der Verabschiedung der ukrainischen Verfassung.
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Auf Einladung des ukrainischen Verfassungsgerichts nahm Ministerin Hubig am Vormittag an einer Konferenz des ukrainischen Verfassungsgerichts zum Verfassungsjubiläum teil und hielt dabei ein Grußwort. Darin würdigte sie die Widerstandskraft der Ukraine bei ihrer Verteidigung gegen den russischen Angriffskrieg und versicherte die Ukraine der fortdauernden deutschen Unterstützung. Darüber hinaus betonte die Ministerin die Wichtigkeit der zentralen Prinzipien der ukrainischen Verfassung – Achtung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Gewaltenteilung – im Hinblick auf den angestrebten Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union. Die Ministerin verwies auch auf die langjährige Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Themen Rechtsstaatlichkeit und Justiz und kündigte eine Fortsetzung dieser Zusammenarbeit an.

Im Anschluss an die Konferenz traf Ministerin Hubig die kommissarische Justizministerin der Ukraine, Liudmyla Suhak. Bei dem Treffen unterzeichneten beide Ministerinnen ein neues Arbeitsprogramm für die rechtliche Zusammenarbeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Ministeriums der Justiz der Ukraine. Das Arbeitsprogramm hat eine Laufzeit bis 2028. Gegenstand des Programms ist insbesondere die weitere Unterstützung der Ukraine auf dem Weg in die EU durch Anpassung ihres nationalen Rechtsrahmens an die EU-Beitrittsanforderungen. Daneben stehen das Thema Korruptionsbekämpfung sowie die rechtliche Zusammenarbeit in Strafsachen im Fokus des Arbeitsprogramms.

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig erklärt anlässlich Ihres Besuches: 

„Die Ukrainerinnen und Ukrainer verteidigen sich seit über 1.500 Tagen gegen eine brutale, auf Besetzung ihres gesamten Landes abzielende russische Invasion – und sie verteidigen in diesem Krieg gerade auch die Werte ihrer Verfassung: Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte. Für mich ist es eine große Ehre, an der Feierlichkeit zum 30. Geburtstag der ukrainischen Verfassung in Kiew teilzunehmen. Mit meinem Besuch heute möchte ich unterstreichen: Die Ukraine steht in diesem Krieg auf der Seite des Rechts – und wir stehen fest an der Seite der Ukraine. Wir werden die Ukrainerinnen und Ukrainer weiter nach Kräften unterstützen – bei ihrer Verteidigung der Freiheit und des Rechts; und bei ihrem Weg in eine Europäische Union, die sich auf diese Werte gründet.“

Im Laufe des Tages wird die Ministerin weitere Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der ukrainischen Regierung sowie der ukrainischen Zivilgesellschaft führen. Dabei wird es auch um die Folgen der russischen Aggression gegen die Ukraine, insbesondere um die Aufklärung von Kriegsverbrechen und mögliche Entschädigungsansprüche gehen.

Die deutsche Fassung der Rede von Ministerin Hubig beim 30-jährigen Jubiläum des ukrainischen Verfassungsgerichts “Ukrainischer Konstitutionalismus im 21. Jahrhundert: Entwicklung der Verfassung, Bewährungsprobe im Krieg und die Herausforderungen der Europäischen Integration” am 26. Juni 2026 in Kyjiw finden Sie hier.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0626_Besuch_Kyjiw.html


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