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        Bund und Länder beschließen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“: Bund stellt insgesamt 450 Millionen Euro für die Stärkung der Justiz zur Verfügung
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    <datum>
        25.6.2026
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    <autor>
          | Bundesministerium der Justiz
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        Bund und Länder haben heute eine Vereinbarung über einen neuen Pakt für den Rechtstaat geschlossen. Mit dem Pakt soll in der laufenden Legislaturperiode eine Stärkung der Justiz erreicht werden. Dazu stellt der Bund den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung. Im Einzelnen sieht der Pakt drei Arten von Maßnahmen vor. So sollen zum einen Projekte der Digitalisierung der Justiz unterstützt werden (sog. „Digitalsäule“). Zum anderen soll die personelle Ausstattung der Justiz verbessert werden (sog. „Personalsäule“). Schließlich sollen auch die gerichtlichen Verfahrensordnungen modernisiert werden (sog. „Verfahrenssäule“). Von den bereitgestellten Mitteln des Bundes sollen insgesamt 210 Millionen Euro in die Digitalprojekte fließen; 240 Millionen Euro sind als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Landesjustiz vorgesehen. Der heutige Beschluss des Pakts für den Rechtsstaat wurde auf der Konferenz des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffen. Vorbereitet wurde der heutige Beschluss durch Verhandlungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit den Ländern.
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Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Mit dem neuen ‚Pakt für den Rechtsstaat’ senden Länder und Bund ein kraftvolles Signal. Wir stärken die Justiz durch mehr Personal, bessere Digitalisierung und schnellere Verfahren. Allein der Bund investiert rund eine halbe Milliarde Euro. In dieser Größenordnung hat es das noch nicht gegeben. Die Verhandlungen waren anspruchsvoll – und erfolgreich. Sie waren getragen von einer gemeinsamen Überzeugung: Unser Land braucht eine starke Justiz. Straftaten müssen effektiv verfolgt, Rechtsstreitigkeiten zügig geklärt werden, Bürgerinnen und Bürger müssen schnell zu ihrem Recht kommen können. Denn nur wenn der Rechtsstaat für alle sichtbar funktioniert, wird seine Idee auf Dauer überzeugen. Der ‚Pakt für den Rechtsaat‘ ist deshalb auch ein Programm gegen Demokratie- und Rechtsverdrossenheit.“

Bundesminister der Finanzen und Vizekanzler Lars Klingbeil erklärt:

„Wir investieren nicht nur in Brücken, Straßen und Schienen, sondern auch in mehr Gerechtigkeit in unserem Land. Dazu gehört ein schneller und leistungsfähiger Rechtsstaat. Für den Pakt für den Rechtsstaat stellen wir deshalb eine halbe Milliarde Euro bereit. Denn wir wollen, dass die Justiz gestärkt und Verfahren digitalisiert werden. Die Staatsanwaltschaften müssen gut ausgestattet sein, damit sie zum Beispiel entschlossen gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung vorgehen können. Kriminelle müssen mit Konsequenzen rechnen. Wer Recht hat, muss schneller zu seinem Recht kommen. Das stärkt die Sicherheit, den Zusammenhalt und das Vertrauen in unserem Land.“

Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann erklärt:

„Endlich: Nach langen Verhandlungen ist es den Ländern und dem Bund gelungen, die Neuauflage eines Pakts für den Rechtsstaat zu beschließen. Das ist ein großer Wurf und ein wichtiger Meilenstein sowohl für die Justiz als auch für alle rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein gemeinsamer Kraftakt, der die Justiz als tragende Säule unseres demokratischen Rechtstaats in der Lage hält, auch zukünftig in angemessener Zeit zu gerechten Entscheidungen kommen. Zugleich ist er ein klares Bekenntnis von Bund und Ländern: Wir stehen gemeinsam für eine starke und effektive Justiz - und wir sind auch gewillt, diesen funktionierenden Rechtsstaat angemessen finanziell zu unterstützen.“

Staatsminister der Justiz des Freistaats Bayern Georg Eisenreich erklärt:

„Heute ist ein guter Tag für die Justiz. Ich freue mich, dass die Ministerpräsidentenkonferenz den 'Pakt für den Rechtsstaat' beschlossen hat. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten ist eine leistungsfähige Justiz essenziell. Den Rechtsstaat zu bewahren und seine Resilienz zu stärken, bleibt eine Daueraufgabe von Bund und Ländern. Der 'Pakt für den Rechtsstaat' ist ein wichtiges Signal von Bund und Ländern, um die Justiz zu stärken. Mir ist wichtig, dass die für die Digitalisierung vorgesehenen Mittel zielgenau ohne unnötige bürokratische Hürden bei den richtigen Projekten ankommen. Wir brauchen auch die zeitnahe Reform des Zivilprozesses für schlankere und schnellere Verfahrensabläufe.“

Der heute beschlossene Pakt für den Rechtsstaat baut auf vergangene Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Stärkung der Justiz auf. 2019 wurde zwischen der damaligen Bundesregierung und den Ländern ein erster Pakt für den Rechtsstaat geschlossen. Dieser sah im Wesentlichen eine Stärkung der personellen Ausstattung der Justiz vor; dafür stellte der Bund den Ländern seinerzeit insgesamt 220 Millionen Euro zur Verfügung. Noch bis Ende 2026 stellt der Bund im Rahmen der sogenannten Digitalisierungsinitiative für die Justiz insgesamt bis zu 200 Millionen Euro zur Förderung der Digitalisierung der Justiz zur Verfügung. Eine entsprechende Einigung zwischen Bund und Ländern wurde 2023 getroffen.

Der nunmehr beschlossene neue Pakt für den Rechtsstaat hat – im Unterschied zu den vorausgegangenen Vereinbarungen – sowohl die personelle Ausstattung der Justiz als auch die Digitalisierung der Justiz zum Gegenstand. Darüber hinaus ist eine Modernisierung der Verfahrensordnungen vorgesehen.

Im Einzelnen sieht der Pakt für den Rechtsstaat folgende Vereinbarungen vor.

Personalsäule

Um die personelle Ausstattung der Justiz zu verbessern, stellt der Bund den Ländern einmalig eine Anschubfinanzierung in Höhe von 240 Millionen Euro zur Verfügung. Die Länder verpflichten sich im Gegenzug, 2.000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. Bei ihnen liegt auch die Zuständigkeit für die langfristige Finanzierung der Stellen – so wie es der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes entspricht.

Wie viele Stellen jedes einzelne Land schaffen muss, richtet sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. 10 Prozent der Stellen können für nicht-richterliches und nicht-staatsanwaltliches Personal vorgesehen werden, vor allem für IT-Personal; die übrigen Stellen müssen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vorgesehen werden.

Um dem Stellenaufbau in einzelnen Ländern aus den letzten Jahren gerecht zu werden, haben die Länder die Möglichkeit, sich aus den Jahren 2023 bis 2025 jeweils den Netto-Stellenaufbau aus zwei Jahren anrechnen zu lassen.

Digitalsäule

Die Mittel, die für die Digitalisierung vorgesehen sind, sollen für konkrete Digitalisierungsvorhaben eingesetzt werden. Dabei geht es sowohl um bereits laufende als auch um neue Projekte: beispielsweise um die Justizcloud, das Justizportal, das zivilgerichtliche Online-Verfahren sowie Digitalisierungsvorhaben der Länder, die bis Herbst 2026 bestimmt werden. Die Investitionen werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt.

Verfahrenssäule

Der Pakt sieht zudem vor, die Verfahrensordnungen zu modernisieren. Die Zuständigkeit für die Erarbeitung entsprechender Gesetzentwürfe liegt beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

In Umsetzung dieses Modernisierungsvorhabens hat das BMJV bereits einen Gesetzentwurf zur Reform der Verwaltungsgerichtsordnung vorgelegt. Dieser befindet sich inzwischen im parlamentarischen Verfahren. Vorschläge für eine Modernisierung des Strafprozessrechts werden derzeit von einer Reformkommission erarbeitet; sie soll bis Ende 2026 Ergebnisse vorlegen. Für die Reform des Zivilprozessrechts wird derzeit im BMJV ein Gesetzentwurf vorbereitet. Die entsprechenden Arbeiten bauen auf die Ergebnisse der Reformkommission zum „Zivilprozess der Zukunft“.

Nächste Schritte

Damit die Mittel für die Personalsäule zur Verfügung gestellt werden können, sind bundesgesetzliche Änderungen notwendig. Der Bund wird das entsprechende Gesetzgebungsvorhaben einleiten, wenn die Länder die Erreichung bestimmter Zwischenziele in einem ersten Zwischenbericht nachweisen können. Für die Förderung der Digitalisierungsprojekte wird aktuell gemeinsam ein Portfolio erarbeitet, damit die Projekte gut ineinandergreifen und Synergien genutzt werden können.

Weitergehende Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0625_Pakt_fuer_den_Rechtsstaat.html


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