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        Mehrfachantrag 2026: Bayern bündelt Kontrollen und entlastet Betriebe
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        25.6.2026
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    <autor>
          | Bayerische Staatsregierung
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        (25. Juni 2026) München – Knapp 98.000 Landwirtinnen und Landwirte haben fristgerecht ihren Mehrfachantrag für das Jahr 2026 eingereicht und damit Fördermaßnahmen beantragt. Die Antragsfrist endete am 15. Mai. Nun führen die Prüfdienste an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) die EU- und bundesrechtlich vorgeschriebenen Vor-Ort-Kontrollen durch.
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Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber sagte: „Unsere Bäuerinnen und Bauern leisten jeden Tag Großartiges: Sie erzeugen regionale Lebensmittel, pflegen unsere Kulturlandschaft und halten den ländlichen Raum lebendig. Deshalb arbeiten wir daran, Förderverfahren und Kontrollen so effizient und praxisnah wie möglich zu gestalten.“

Ein wichtiger Schritt dazu ist die Bündelung der Kontrollen an den ÄELF. Das Landwirtschaftsministerium hat sie bereits im vergangenen Jahr umgesetzt, ab diesem Jahr entfaltet sie ihre volle Wirkung. Künftig prüfen die ÄELF verschiedene Kontrollbereiche bei einem gemeinsamen Betriebsbesuch. Dazu zählen Vorgaben aus dem Fachrecht wie Düngung und Pflanzenschutz, den Tierprämien und aus dem Bereich der Konditionalität wie Tierschutz, Lebensmittelsicherheit sowie Natur- und Gewässerschutz.

„Jeder Kontrolltermin kostet die Betriebe Zeit und Organisation. Wenn mehrere Prüfungen bei einem einzigen Besuch erledigt werden können, entlastet das unsere Landwirtinnen und Landwirte spürbar. Weniger Kontrolltermine bedeuten mehr Zeit für die eigentliche Arbeit – auf dem Hof, im Stall und auf dem Feld“, sagte Kaniber.

Bisher liefen Kontrollen verschiedener Prüfbereiche oft unabhängig voneinander. Künftig führen die ÄELF diese Kontrollbereiche zusammen. Dadurch sinkt die Zahl der jährlichen Kontrollbesuche auf den Betrieben um rund 500 pro Jahr. Wirksame und umfassende Kontrollen bleiben dabei gewährleistet. Gleichzeitig dauern kombinierte Kontrollen auf dem jeweiligen Betrieb länger, weil mehrere Fachbereiche gemeinsam geprüft werden.

In bestimmten Kontrollbereiche finden Vor-Ort-Kontrollen grundsätzlich ohne vorherige Ankündigung statt. Hintergrund sind verbindliche Vorgaben der Europäischen Kommission.

Kaniber: „Mir ist wichtig, dass unsere Bäuerinnen und Bauern wissen: Eine unangekündigte Kontrolle ist kein Zeichen von Misstrauen. Sie folgt europäischen Vorgaben, an die wir gebunden sind. Gleichzeitig nutzen wir jeden Spielraum, um den Aufwand für die Betriebe so gering wie möglich zu halten.“

https://www.bayern.de/mehrfachantrag-2026-bayern-buendelt-kontrollen-und-entlastet-betriebe


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