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        FÜRACKER: PILOTOPROJEKT INTERNATIONALES STEUERZENTRUM FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE STEUERPRÜFUNGEN VON EUROPA BIS SÜDAFRIKA ERFOLGREICH ABGESCHLOSSEN – Knapp 800 Mio. Mehreinnahmen, über 100 grenzüberschreitende Prüfungen, Rechtssicherheit für Unternehmen und
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    <datum>
        24.6.2026
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    <autor>
          | Bayerische Staatsregierung
    </autor>
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        „Die EU-Kommission hat heute in Brüssel den Entwurf zur Verwaltungszusammenarbeit der Steuerbehörden vorgestellt – mit besonderem Fokus auf grenzüberschreitende Betriebsprüfungen. Bayern hat diesen Entwurf maßgeblich mitgestaltet und begrüßt die verstärkte europäische Kooperation ausdrücklich. Dank des IStZ liegen nationale und internationale Rechtsgrundlagen sowie umfangreiche Praxiserfahrungen vor. Mit dem Abschluss des Pilotprojekts werden die erfolgreichen Abläufe und Erkenntnisse nun dauerhaft zum 1. Juli in den Regelbetrieb überführt. Für unsere Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer ist die internationale Zusammenarbeit längst gelebte Praxis. Auch künftig werden wir die internationale Kooperation mit Nachdruck weiter vorantreiben – für noch mehr Steuergerechtigkeit und effizientere Prozesse“, so Füracker weiter.
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Das IStZ wurde 2013 in Bayern als erstes Projekt dieser Art in Deutschland gegründet. Das Pilotprojekt war zunächst unmittelbar im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat angesiedelt, um alle Kräfte der bayerischen Steuerverwaltung zu bündeln und die Grundlagen für die internationalen Kooperationen zu schaffen. Das Ziel des IStZ war es, innovative Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg zu ermöglichen und eine effiziente, transparente sowie schnellere Bearbeitung internationaler Steuerfälle zu gewährleisten.

In den ersten Jahren hat Bayern sämtliche Projekterfahrungen unter Einbeziehung von Wissenschaftlern und beteiligten Unternehmen umfassend ausgewertet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse wurden anschließend mit dem Bund und den anderen Ländern geteilt. Darüber hinaus bestand ein enger Austausch mit der EU-Kommission und der OECD. Die bayerischen Erfahrungen haben maßgeblich zur Weiterentwicklung des deutschen und europäischen Steuerrechts beigetragen und schaffen internationale Rechtssicherheit für Unternehmen.

https://www.bayern.de/fueracker-pilotoprojekt-internationales-steuerzentrum-fuer-grenzueberschreitende-steuerpruefungen-von-europa-bis-suedafrika-erfolgreich-abgeschlossen-knapp-800-mio-mehreinnahmen-ueber-100-grenzue


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