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        Sozialministerin im Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden – Kinderbetreuung
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        22.6.2026
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    <autor>
          | Bayerische Staatsregierung
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        In schwierigen Zeiten zusammenstehen – unter diesem Motto stand ein Treffen von Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände in Bayern. Themen waren unter anderem die Kinder- und Ganztagsbetreuung, Reformvorhaben auf Bundesebene, das Gewalthilfegesetz und unbegleitete minderjährige bzw. junge volljährige Geflüchtete. An dem Spitzentreffen im Sozialministerium nahmen unter anderem Thomas Karmasin, Präsident des Bayerischen Landkreistags, Markus Pannermayr, Vorsitzender des Bayerischen Städtetags, Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags, und Bezirketagspräsident Franz Löffler teil.
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Ministerin Scharf betonte: „In bewegten Zeiten ist es mir besonders wichtig, dass wir an einem Strang ziehen. Wir erreichen unsere Ziele zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger auch auf Bundesebene besser, wenn wir zusammenstehen.“ Scharf würdigte die Kommunalen Spitzenverbände als „seit jeher verlässliche Partner“. Ihr sei bewusst, dass Städte, Märkte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke „angesichts immenser Kostensteigerungen und Fachkräfteengpass am Limit sind“. Sie versicherte aber auch: „Nichtstun ist keine Option. Wir unterstützen die Kommunen, wo wir nur können. Die Erfahrung zeigt, dass gemeinsam die besten Kompromisse erzielt werden.“

Die Staatsregierung unterstützt die Kommunen massiv mit der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes. Scharf erinnerte an die um 25 Prozent erhöhte Betriebskostenförderung, die dauerhafte gesetzliche Teamkräfteförderung und die drei Milliarden Euro, die bis 2030 zusätzlich in die Betreuungsinfrastruktur fließen. Zu dem am 1. August 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung versicherte die Sozialministerin: „Wir fördern jeden Ganztagsplatz, den die Kommunen bis 2029 schaffen. Dafür stehen 461 Millionen Euro bereit. Mein Ganztagsversprechen gilt.“

Dabei kamen auch die zuletzt viel diskutierten Elternbeiträge zur Sprache. Einig waren sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass Kinderbetreuung eine Dienstleistung darstellt, die mit Elternbeiträgen verbunden sind. Dies gilt nach Überzeugung der Kommunalen Spitzenverbände und der Staatsregierung auch für die Ferienbetreuung für Grundschulkinder.

Die Sozialstaatsreform trägt laut Scharf auch die Handschrift der Bayerischen Staatsregierung und der Kommunen: „In zentralen Punkten konnten wir uns durchsetzen. Unsere zentrale Empfehlung lautet, die wichtigsten steuerfinanzierten Sozialleistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe und Kinderzuschlag und Wohngeld in ein einheitliches System zusammenzulegen. Entbürokratisierung spart Geld und Ressourcen. Darin sind wir uns mit den Kommunen einig.“

Der Dialogprozess Eingliederungshilfe, der am 12. Juni 2026 seine Empfehlungen verabschiedet hat, war ein weiteres Thema. Eine Kernforderung Bayerns ist das Pooling von Schulbegleitungen, wo dies möglich und sinnvoll ist. Einig war man sich, dass noch viele offene Finanzierungsfragen gelöst und die Bundesregierung weiter in die Pflicht genommen werden muss.

Die Zahl der Unbegleiteten Minderjährigen Asylsuchenden (UMA) geht weiter zurück. Stand Mai sind es 4.347, darunter 2.567 junge Volljährige. Scharf sicherte den Gemeinden weiter größtmögliche Unterstützung zu: „Wir haben die Unterbringungsstandards so weit wie möglich abgesenkt und nutzen alle verfügbaren Handlungsspielräume für pragmatische und flexible Lösungen.“ Einig war man sich, bei den jungen Volljährigen den Jugendhilfebedarf kritisch zu prüfen, um die Kosten möglichst gering zu halten.

https://www.bayern.de/sozialministerin-im-dialog-mit-den-kommunalen-spitzenverbaenden-kinderbetreuung


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