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        KOM erteilt beihilferechtliche Genehmigung zur novellierten Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge
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    <datum>
        7.5.2026
    </datum>
    <autor>
          | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
    </autor>
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        Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) begrüßt die am heutigen Tag erteilte beihilferechtliche Genehmigung der novellierten Förderrichtlinie und des zugehörigen Förderaufrufs der CO2-Differenzverträge (CCfD) durch die Europäische Kommission. Damit gibt es nun finale Rechtssicherheit für die Förderbedingungen des Gebotsverfahrens 2026 der CCfD.
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Am Dienstag, dem 05.05.2026 hatte das BMWE das Gebotsverfahren 2026 der CCfD gestartet. Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium Investitionen energieintensiver Industrieunternehmen in innovative, zukunftsweisende und CO2-arme Produktionsverfahren, insbesondere in den Branchen Chemie, Metalle, Zement, Kalk, Glas, Papier und Keramik.

Alle Informationen und Unterlagen zum Gebotsverfahren 2026 finden Sie auf der Website des Förderprogramms www.co2-differenzvertraege.info.


https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/05/20260507-kom-erteilt-beihilferechtlich-genehmigung-zur-novellierten-foerderrichtlinie-co2-differenzvertraege.html


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