
<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<tiskova_zprava>
    <titulek>
        Abstimmung über Verein­fachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren
    </titulek>
    <datum>
        21.4.2026
    </datum>
    <autor>
          | Deutscher Bundestag
    </autor>
    <perex>
        Um die beschleunigte Vergabe öffentlicher Aufträge ging es in einer halbstündigen Bundestagsdebatte am Donnerstag, 9. Oktober 2025. In erster Lesung wurden zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten. Sowohl der Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (21/1934) als auch der Gesetzentwurf „zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ (21/1931) wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.   Zeit:  Montag, 10. November 2025, 10 bis 11.30 Uhr  Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700    Zeit:  Montag, 10. November 2025, 14 bis 16 Uhr  Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700   Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ (21/1931) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/3635) beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Dazu lag den Abgeordneten auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3636) vor.   Liveübertragung: Donnerstag, 23. April, 9 Uhr 
    </perex>
    <text>
        
Liveübertragung: Donnerstag, 23. April, 9 Uhr

Der  Bundestag stimmt am Donnerstag, 23. April 2026, über eine Initiative zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge ab. Dazu legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (21/1934) vor. Die Abstimmung erfolgt auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kündigt an, einen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf vorzulegen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung öffentliche Vergabeverfahren vereinfachen und digitalisieren. Zu den zentralen Zielen gehören die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Außerdem werden spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und „junge und innovative Unternehmen“ eingeführt, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern.

Da der europarechtliche Rahmen den Reformspielraum in der Oberschwelle einschränke und nur gewisse Anpassungsmöglichkeiten eröffne, die durch das vorliegende Gesetz genutzt werden, setzt sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene für eine Reform der Vergaberichtlinien ein. In diesem Sinne will die Bundesregierung konkrete Vorschläge auf europäischer Ebene einbringen. (nki/eis/21.04.2026)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-de-vergaben-1166782


    </text>
</tiskova_zprava>
