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    <titulek>Anhörung zur Änderung des Energiesteuergesetzes</titulek>
    <datum>20.4.2026</datum>
    <subjekt>Deutscher Bundestag</subjekt>
    <autor>
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        <email></email>
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        <nadrazeny>Německo</nadrazeny>
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    <kategorie>
        <polozka>Ekonomika</polozka>
        <polozka>Energetický průmysl</polozka>
        <polozka>Politika</polozka>
    </kategorie>
    <perex>Der Finanzausschuss hat sich am Montag, 20. April 2026, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema „Energiesteuer“ befasst. Dazu lagen die Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz, 21/5321) und von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften (21/5320) sowie Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Berufstätige Pendler sofort entlasten – Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen“ (21/2363) und „Von der Einführung einer Übergewinnsteuer absehen – Den hohen Kraftstoffpreisen durch gezielte Maßnahmen begegnen“ (21/5326) vor.</perex>
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Aufgabe des 42 Mitglieder zählenden Finanzausschusses ist es, die ihm vom Plenum des Deutschen Bundestages überwiesenen Vorlagen zu beraten: vor allem Gesetzentwürfe der Bundesregierung, der Fraktionen und des Bundesrats, aber auch Anträge der Fraktionen, Berichte der Bundesregierung sowie Vorlagen der Europäischen Union. In den Bereichen der Finanzmarktregulierung (Banken, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft), des Zollwesens und der Steuerpolitik hat der Finanzausschuss in der Regel die federführende Beratung inne. (20.04.2026)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-pa-finanzen-1166336

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