20 Jahre Antidiskriminierung in Tirol 6.10.2026 | Land Tirol Aktueller Bericht zieht Bilanz. Zehnter Antidiskriminierungsbericht für Jahre 2024 und 2025 veröffentlicht 1.105 Anfragen im Bereich Antidiskriminierung – rund die Hälfte zum Thema Behinderung 20 Jahre Antidiskriminierungsarbeit in Tirol: von Personenliften über Sexualbegleitung bis zu mehr Barrierefreiheit in Gemeinden Neues Landesgleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetz in diesem Jahr beschlossen Seit 20 Jahren bildet das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz die Grundlage für den Schutz vor Diskriminierung durch das Land Tirol und die Tiroler Gemeinden. Alle zwei Jahre geben die Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes Tirol in einem Tätigkeitsbericht Einblick in ihre Arbeit. Der nun vorliegende zehnte Tiroler Antidiskriminierungsbericht umfasst die Jahre 2024 und 2025 und zieht zugleich Bilanz über die vergangenen zwei Jahrzehnte. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 1.828 Anfragen von der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung bearbeitet, davon 1.105 Anfragen im Bereich Antidiskriminierung. Rund die Hälfte davon entfiel auf das Thema Behinderung. Gestern, Mittwoch, wurde der Bericht dem Tiroler Landtag vorgelegt und ist ab sofort auf hier öffentlich einsehbar. „Gleichbehandlung und ein respektvolles Miteinander sind Grundvoraussetzungen für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Mit dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz haben wir vor 20 Jahren einen einheitlichen Diskriminierungsschutz geschaffen und seither wichtige Schritte gesetzt. Der aktuelle Bericht zeigt aber auch: Der Einsatz gegen Diskriminierung und für den Abbau von Barrieren bleibt ein dauerhafter Auftrag“, betont LH Anton Mattle. Behinderung als häufigster Diskriminierungsgrund Mit 549 Anfragen war Behinderung im Berichtszeitraum der mit Abstand häufigste Diskriminierungsgrund. Es folgten die ethnische Zugehörigkeit (239 Anfragen) und Mehrfachdiskriminierungen (156 Anfragen). Weitere Anfragen betrafen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, des Alters, der Weltanschauung, der Religion und der sexuellen Orientierung. Bei einem Verdacht auf Diskriminierung nimmt die Servicestelle – sofern dies von den Betroffenen gewünscht ist – Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und versucht, gemeinsam mit den Beteiligten eine Klärung und Lösung zu erreichen. Die Anliegen sind vielfältig: Sie reichten im Berichtszeitraum von Fragen der Wohnungsvergabe und Barrierefreiheit über die unterschiedliche Behandlung von BürgerInnen bei Behörden bis hin zum Zugang zu Leistungen für Menschen mit Behinderungen. 20 Jahre Antidiskriminierung Die Zahl der eingelangten Fragen, Wünsche und Beschwerden ist in den vergangenen 20 Jahren deutlich gestiegen. Für Antidiskriminierungsbeauftragte Isolde Kafka, Leiterin der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, ist das auch Ausdruck eines stärkeren Bewusstseins für Diskriminierung und der zunehmenden Bekanntheit der Servicestelle: „Hinter jeder Anfrage steht ein konkreter Mensch mit einem konkreten Anliegen. Unsere Aufgabe ist es, hinzuhören, zu beraten und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Die vergangenen 20 Jahre zeigen, dass sich durch konsequente Antidiskriminierungsarbeit viel bewegen lässt. Gleichzeitig dürfen wir uns mit dem Erreichten nicht zufriedengeben“, betont Kafka. Zu den Meilensteinen der vergangenen Jahre zählen konkrete Verbesserungen bei Inklusion und Barrierefreiheit. So wurde durch eine Änderung der Tiroler Bauordnung der nachträgliche Einbau von Personenliften in Wohngebäuden unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert. Eine Novelle des Landes-Polizeigesetzes schuf zudem die rechtliche Grundlage für Sexualbegleitung für Menschen mit Behinderungen. Auch auf Gemeindeebene wurden wichtige Schritte gesetzt: Im Rahmen des Gemeinde-Aktionsplans Behinderung wurden zehn Checklisten entwickelt, die Gemeinden dabei unterstützen, Barrieren in unterschiedlichen Lebensbereichen systematisch abzubauen. Seit 2014 ergänzt der Tiroler Monitoringausschuss die Antidiskriminierungsarbeit des Landes. Das 16-köpfige Gremium fördert, schützt und überwacht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Landes- und Gemeindeebene und setzt sich für die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Aktuelle Empfehlungen betreffen unter anderem die inklusive Kinderbetreuung, die Einbindung von Menschen mit Behinderungen bei Entscheidungen zur Schulassistenz, die öffentliche Finanzierung von Sexualbegleitung sowie Maßnahmen für barrierefreies Bauen und Wohnen. Auch digitale Barrierefreiheit ist Teil der Arbeit der Servicestelle: Als Ombudsstelle für barrierefreies Internet unterstützt sie dabei, den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten sicherzustellen. Mit neuem Gesetz in die Zukunft Mit dem neuen Tiroler Landesgleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetz wurden in diesem Jahr zwei bisher getrennte Regelungen zusammengeführt. Es vereint den Diskriminierungsschutz im Zuständigkeitsbereich von Land und Gemeinden mit den Regelungen zur Gleichbehandlung in der Arbeitswelt und setzt zugleich europäische Vorgaben zur Stärkung der Gleichbehandlungsstellen um. „Das neue Gesetz ist eine wichtige Weiterentwicklung. Es geht darum, den Schutz vor Diskriminierung zu stärken, die Unterstützung für Betroffene weiter auszubauen und die Strukturen noch wirksamer zu machen. Der zehnte Antidiskriminierungsbericht ist damit nicht nur ein Rückblick, sondern vor allem ein Auftrag für die Zukunft: Gleichbehandlung, Barrierefreiheit und echte Teilhabe müssen im Alltag für alle Menschen selbstverständlich sein“, so Isolde Kafka abschließend. https://www.tirol.gv.at/presse/meldungen/meldung/20-jahre-antidiskriminierung-in-tirol