Anträge auf ambulanten Handel im Stadtkern für 2027 3.9.2026 | Stadt Dresden Sondernutzungsanträge an das Straßen- und Tiefbauamt bis 18. September senden . Ab Montag, 14. September 2026, nimmt die Landeshauptstadt Dresden Sondernutzungsanträge für den ambulanten Handel im Stadtkern für 2027 an. Die Sondernutzungsanträge sind per Post an die Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu schicken oder im Fristenbriefkasten Rathausplatz 1 (Goldene Pforte), 01067 Dresden, einzuwerfen. Im Internet unter www.dresden.de/ambulanter-handel sind die Antragsformulare und Lagepläne für den Stadtkern bereitgestellt, in denen die zulässigen Standorte sowie Standortbereiche für die einzelnen Sortimente gekennzeichnet sind. Alle bis einschließlich Freitag, 18. September 2026, eingehenden Anträge auf Sondernutzung durch ambulanten Handel im Stadtkern gelten als gleichzeitig gestellt. Bei Mehrfachbewerbungen für einen bestimmten Standplatz bzw. einen Standortbereich entscheidet das Los. Auskünfte erhalten Interessierte auch telefonisch 0351-4884301. Weitere Informationen www.dresden.de/ambulanter-handel https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2026/09/pm_011.php?pk_campaign=RSS&pk_kwd=news