LH Wallner und LR Gantner: Bürokratieabbau sorgt für rund ein Viertel weniger Naturschutzverfahren 26.8.2026 Gerhard Wirth | Land Vorarlberg „Natur schützen, Bürokratie abbauen“ – Novelle des Naturschutzgesetzes startet in öffentliche Begutachtung. Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung macht Ernst mit dem Bürokratieabbau und hat nun einen konkreten Vorschlag für eine Deregulierung und Vereinfachung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) vorgelegt. Heute (Mittwoch, 26. August 2026) hat sie diesen Entwurf in die öffentliche Begutachtung geschickt. Ziel ist es, Pflichten zu reduzieren, Doppelgleisigkeiten abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und den Vollzug einfacher zu gestalten. „Wir schaffen einen Ausgleich zwischen Naturschutz, wirtschaftlichen Interessen und gesellschaftlichen Bedürfnissen. Wir bieten dort Schutz, wo Schutz notwendig ist – aber keine zusätzliche Prüfung dort, wo andere Rechtsmaterien bereits greifen, wo Risiken gering sind oder wo öffentliche Stellen selbst für Naturgefahren- und Naturschutzmaßnahmen verantwortlich sind“, betonen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Gantner. Mit der Novelle werden Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung deutlich entlastet. Vorhaben in rechtskräftig gewidmeten Betriebsgebieten sowie übliche land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sind künftig weitgehend bewilligungsfrei. Darüber hinaus werden bei bestimmten Tatbeständen die Schwellenwerte für eine Bewilligungspflicht angehoben, sodass viele Vorhaben nun keine behördliche Bewilligung mehr brauchen. Verfahren werden künftig durch Verkürzung von Fristen sowie durch die Gleichstellung von Beteiligungs- und Beschwerderechten beschleunigt. Doppelgleisigkeiten zum Jagd- und Fischereirecht werden laut vorliegendem Gesetzesentwurf beseitigt. Die Beteiligungs- und Beschwerderechte des Naturschutzanwalts und anerkannter Umweltorganisationen werden vereinheitlicht und die Beschwerderechte auf jene Angelegenheiten konzentriert, in denen sie unionsrechtlich vorgesehen sind, damit wird sogenanntes „Gold Plating“ verhindert. Zugleich sollen vereinfachte Verfahrensabläufe und kürzere Fristen zu einer Beschleunigung der Verfahren beitragen. Auch sieht der Entwurf vor, die Naturschutzabgabe neu zu regeln: Bestehende Abgabentatbestände sollen dabei eingeschränkt, Deponien im Sinne der Gleichberechtigung hingegen neu in die Abgabepflicht einbezogen werden. Zudem sollen weitere Landesgesetze geändert werden, um die darin enthaltenen Regelungen im Gleichklang mit den Änderungen im GNL anzupassen. Interessenausgleich bleibt gewahrt Der vorliegende Gesetzesentwurf bewirkt eine deutliche Verringerung des Verwaltungsaufwands. „Insgesamt ist zu erwarten, dass durch die geplanten Änderungen rund 20 bis 25 Prozent weniger naturschutzrechtliche Verfahren notwendig sein werden. Das ist ein konkreter und messbarer Schritt in Richtung Bürokratieabbau“, betont der Landeshauptmann. Gleichzeitig bleibt der Schutz des Naturraums gewährleistet, so Landesrat Gantner. „Mit diesen Gesetzesänderungen schaffen wir einen Ausgleich zwischen Naturschutz, (land)wirtschaftlichen Interessen und gesellschaftlichen Bedürfnissen. Sie bringen mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit, mehr Tempo und mehr Eigenverantwortung, ohne den Schutz unserer Natur aus den Augen zu verlieren. Unser Ziel ist es, die Naturschutzakzeptanz in der Bevölkerung zu stärken.“ Begutachtungsentwurf liegt zur Einsichtnahme auf Der Begutachtungsentwurf kann bis Freitag, 25. September 2026, auf www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf sowie bei den Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung eingesehen werden. Jede Person kann während der Begutachtungsfrist über das im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbare Online-Formular Änderungsvorschläge abgeben. Redaktion Gerhard Wirth https://presse.vorarlberg.at/land/public/LH-Wallner-und-LR-Gantner-B-rokratieabbau-sorgt-f-r-rund-ein-Viertel-weniger-Naturschutzverfahren