Abschussverordnung für Risikowolf im Tiroler Unterland 2.6.2026 | Land Tirol Sichtungen in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern. Abschussverordnung gilt ab heute für acht Wochen – Jägerschaft bereits informiert Die Tiroler Landesregierung hat heute, Dienstag, die Abschussverordnung für einen Risikowolf in den Bezirken Schwaz und Kufstein erlassen. Die Verordnung ist mit der Kundmachung, heute, Dienstag, in Kraft getreten und gilt bis zum Ablauf des 27. Juli 2026. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert. Im Gemeindegebiet von Schlitters kam es wiederholt zu Sichtungen eines Wolfs in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern. Diese wurden sowohl mit Bild- als auch Videonachweisen dokumentiert. Das Land Tirol appelliert wie immer an die Bevölkerung Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs. https://www.tirol.gv.at/presse/meldungen/meldung/abschussverordnung-fuer-risikowolf-im-tiroler-unterland-1