Ronald Faber als neues Ersatzmitglied des VfGH vorgeschlagen 26.3.2026 | Verfassungsgerichtshof Österreich Die Ernennung erfolgt durch den Bundespräsidenten. Der Nationalrat hat am 25. März 2026 Dr. Ronald Faber, LL.M., Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes, als Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes einstimmig vorgeschlagen. Faber wird nach der Ernennung durch den Bundespräsidenten in den nächsten Wochen vom Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes angelobt. Ronald Faber ist seit 2018 Richter am Verwaltungsgerichtshof. Am Beginn seiner beruflichen Tätigkeit war Faber Vertragsassistent am Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er arbeitete auch in der Historikerkommission der Republik Österreich sowie als Mitarbeiter des Parlaments im Österreich-Konvent. Nach seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Verwaltungsgerichtshofes bzw. des Verfassungsgerichtshofes wechselte er in den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, wo er die Abteilung für Internationale Angelegenheiten und andere Verwaltungsangelegenheiten leitete und später auch die Position des stellvertretenden Sektionschefs innehatte. Faber ist auch Vortragender und Verfasser einschlägiger Fachpublikationen, vor allem zu verfassungsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rechtsfragen. https://www.vfgh.gv.at/medien/Faber-Vorschlag-Nationalrat.de.php