| Datum | 14.10.2026 |
| Subjekt | Deutsche Apotheker- und Ärztebank |
| Kontakt | <div> <h3>Anita Widera <span>Pressekontakt</span> <span>Pressesprecherin</span> [email protected] 0211 5998 153 </h3></div> |
| Region | Německo |
| Kategorie | Bankovnictví, finance a investice, Zdravotnictví a nemocnice, Politika |
Mit ihren Änderungsanträgen korrigiert die Koalition Teile der Belastungen, die sie erst mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geschaffen hat. Das ist grundsätzlich begrüßenswert, doch die gleichzeitig geplante Abschaffung der Hybrid-DRGs sorgt für Verunsicherung. Was das für die Leistungserbringer und Gesundheitsversorgung bedeutet, erklärt Nicole Wortmann, Leiterin des Bereichs Gesundheitsmarkt bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank).
Zunächst lässt diese Kurskorrektur vor allem Hausärzte, Kinderärzte und Psychotherapeuten etwas aufatmen, da sich die Honorarsicherheit wieder verbessert. Gleichzeitig sinkt das Risiko, dass zusätzlich erbrachte Leistungen nur eingeschränkt oder gar nicht vergütet werden. Das sorgt für mehr wirtschaftlicher Stabilität in den Praxen, was wiederum eine Voraussetzung für das angestrebte Primärversorgungssystems ist.
Leichte Entlastung bringen die Änderungen auch den Krankenhäusern: Die vorgesehenen Zuschläge pro Behandlungsfall und die ab 2028 dauerhafte Aufstockung der Vorhaltefinanzierung stabilisieren den Markt kurzfristig. Einen direkt spürbaren Effekt dürften auch Kliniken mit besonders hoher Abrechnungsqualität durch reduzierte Prüfquoten haben - das verringert Bürokratieaufwand, senkt Erlösrisiken und beschleunigt Abrechnungsprozesse.
Wenig nachvollziehbar ist allerdings die geplante Abschaffung der Hybrid-DRGs ab 2028. Das Instrument wurde eingeführt, um einheitliche Vergütungsanreize zwischen stationärer und ambulanter Versorgung zu schaffen und mehr Behandlungen in den ambulanten Bereich zu verlagern. Zwar haben die Hybrid-DRGs kurzfristig zu höheren Ausgaben geführt, langfristig dürften sie jedoch für eine kostengünstigere Gesundheitsversorgung sorgen und sollten bereits bis 2030 auf das ambulant-ärztliche Vergütungsniveau abgesenkt werden.
Stattdessen korrigiert die Politik damit ein Vorhaben, das aktuell sowohl von der Ärzteschaft als auch von den Krankenkassen getragen wird, und verunsichert diejenigen, die die sektorübergreifende Versorgung voranbringen wollen. Sie erschwert Investitionsentscheidungen und bremst den Umbau des Gesundheitssystems. Betroffen sind vor allem ambulante Operationszentren, spezialisierte MVZ und ambulant operierende Ärzte.
Die aktuelle politische Kursänderung zeigt einmal wieder, dass es sinnvoller ist, die Akteure im Vorfeld einzubinden – das erspart Änderungsrunden, also Zeit, die wir eigentlich nicht haben.