ÖAMTC: "Pickerlrechner" beantwortet offene Fragen zur neuen §57a-Regelung

2.10.2026 - | Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club

Online-Tool des Mobilitätsclubs zeigt Fristen und Übergangsregeln auf einen Klick.

Im Mai 2027 ändern sich die §57a-Begutachtungsintervalle und damit verbundene Fristen für den Großteil des österreichischen Fahrzeugbestandes: Das bisherige 3-2-1-Intervall wird durch ein 4-2-2-2-1-System ersetzt, gültig für Pkw, Motorräder, Mopeds, Quads und leichte Anhänger. Konkret heißt das, dass Fahrzeuge erstmals nach vier Jahren überprüft werden, anschließend sind drei weitere Überprüfungen jeweils im Abstand von zwei Jahren vorgesehen, danach wieder jedes Jahr. "Diese Änderung betrifft nicht nur neue, sondern auch viele bereits zugelassene Fahrzeuge", hält ÖAMTC-Experte Andrej Prosenc fest. "Mit unserem 'Pickerlrechner' wollen wir Orientierung bieten, weil uns bereits jetzt laufend Anfragen zur neuen Regelung erreichen.”

Beim "Pickerlrechner" handelt es sich um ein Online-Tool, mit dem Nutzer:innen einfach prüfen können, welche Fristen und Regelungen für ihr Fahrzeug gelten. Der Rechner berücksichtigt Fahrzeugklasse, Erstzulassung sowie die Daten der aktuellen Plakette. Zusätzlich informiert er über mögliche Ansprüche auf eine Austauschplakette und die jeweils geltenden Übergangsregelungen. Prosenc: "Die konkreten Auswirkungen der Novelle hängen u. a. stark vom Alter des Fahrzeugs und vom Zulassungsmonat ab. Es entstehen also viele individuelle Konstellationen – und genau hier wollen wir Konsument:innen mehr Klarheit geben." Den "Pickerlrechner" und Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die §57a-Überprpüfung findet man auf der Website des ÖAMTC.


"Pickerl" neu – Fakten auf einen Blick (Stand: Oktober 2026)

https://www.oeamtc.at/presse/oeamtc-pickerlrechner-beantwortet-offene-fragen-zur-neuen-57a-regelung-89759908