Der Stabilitätsrat tagte am 9. Dezember 2025 unter dem Vorsitz des Ministers der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk, und des Staatssekretärs Dr. Rolf Bösinger in Vertretung für den Bundesminister der Finanzen.
Im Fokus dieser Sitzung standen die Überwachung der Schuldenbremsen von Bund und Ländern und der nationalen Haushalte zur Vermeidung drohender Haushaltsnotlagen. Beide Themen wurden erstmals unter Berücksichtigung der neuen Verschuldungsmöglichkeiten in Folge der Grundgesetzänderungen aus dem März dieses Jahres behandelt.
Der Bund hat für den Haushalt 2026 eine Neuverschuldung in Höhe von über 180 Mrd. Euro beschlossen. Diese umfasst u. a. die Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben in Höhe von knapp 58 Mrd. Euro sowie die Ausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität für zusätzliche Investitionen von rund 58 Mrd. Euro. Damit schafft der Bund die notwendigen finanziellen Spielräume, um in den kommenden Jahren die strukturelle Modernisierung des Landes erfolgreich voranzutreiben.
Darüber hinaus tätigen die Länder erhebliche Zukunftsinvestitionen aus ihren Haushalten, Mitteln aus dem Sondervermögen und der strukturellen Verschuldungskomponente. Von der neu geschaffenen strukturellen Verschuldungsmöglichkeit für die Länder machen in diesem Jahr bereits sieben Länder (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) Gebrauch. Im Jahr 2026 werden nach jetzigem Stand 11 Länder die Strukturkomponente nutzen: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Der Stabilitätsrat hat in diesem Jahr seine Schuldenbremsenüberwachung überprüft. Er hat dabei festgestellt, dass die seit dem Jahr 2020 vielfach erklärten Notsituationen im Betrachtungszeitraum beim Bund (2020 bis 2023) und in vielen Ländern (2020: 16 Länder, 2021: 12, 2022: 10, 2023: 6, 2024: 5, 2025: 3) die Aussagekraft der Evaluierung einschränken. Die Schuldenbremse konnte in diesen Jahren vielfach nur durch die notsituationsbedingte Verschuldung eingehalten werden. Der Stabilitätsrat erkennt Optimierungspotenziale und Prüfbedarf. Beidem wird der Stabilitätsrat im nächsten Jahr weiter nachgehen und hierbei auch die Auswirkungen der neu geschaffenen Verschuldungsspielräume und die für die Überwachung relevanten Ergebnisse der Expertenkommission für die Modernisierung der Schuldenregel berücksichtigen.
Bei der diesjährigen harmonisierten Schuldenbremsenüberwachung für die Jahre 2024 bis 2026 werden drei Länder auffällig: Schleswig-Holstein aufgrund eines für verfassungswidrig erklärten Haushalts im Jahr 2024, Brandenburg und Hamburg im Jahr 2026 aufgrund zwischen landesrechtlicher und harmonisierter Schuldenbremse divergierender Berechnungsgrundsätze für die zulässige Kreditaufnahme.
Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil:
„Wir investieren in die Zukunft unseres Landes. Es ist richtig und notwendig, dass wir dafür die neuen Verschuldungsmöglichkeiten nutzen, die im Grundgesetz verankert wurden. Denn damit setzen wir dringend notwendige wirtschaftliche Impulse. Wir bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs. Außerdem modernisieren wir unser Land und stärken unsere Sicherheit. Wir treiben weitere Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit, weniger Bürokratie und einen zukunftsfesten Sozialstaat voran. Zugleich konsolidieren wir den Bundeshaushalt durch deutliche Einsparungen, damit wir solide öffentliche Finanzen sicherstellen.“
Der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk:
„Solide und verlässliche Haushalte sind eine zentrale Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Die geltenden nationalen und europäischen Regeln bieten einen festen Rahmen, der bei finanzpolitischen Entscheidungen eingehalten werden muss.
Gleichzeitig gilt es, in Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam die Modernisierung unseres Staates kraftvoll voranzutreiben, damit Vertrauen wächst und Investitionen wirken können – nicht nur staatliche, sondern insbesondere auch private. Denn für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sind beide unverzichtbar.“
Die Ministerin für Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen:
„In den Ländern wurden innerhalb kurzer Zeit die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um die Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen auch auf der kommunalen Ebene zügig umsetzen zu können. Das Sondervermögen gibt dringend benötigte Spielräume, um zentrale Zukunftsinvestitionen zu finanzieren und die Modernisierung voranzutreiben. Infrastrukturausgaben in Kombination mit Bürokratieabbau und Investitionsanreizen für Unternehmen eröffnen die Chance, mittelfristig das Wachstumspotenzial der deutschen Volkswirtschaft zu erhöhen und damit auch die Schuldentragfähigkeit sicherzustellen.“
Neben Bremen, das sich bereits im Sanierungsverfahren des Stabilitätsrates befindet, weisen die Kennziffern auch für Berlin auf eine drohende Haushaltsnotlage hin. Auslöser hierfür ist die Inanspruchnahme der seit diesem Jahr für die Länder möglichen strukturellen Verschuldungsmöglichkeit, ohne die keine Auffälligkeit vorläge. Angesichts der Neueinführung dieser Komponente in diesem Berichtsjahr sieht ein Stabilitätsratsbeschluss vom Frühjahr 2025 für diesen Fall ausnahmsweise die Möglichkeit der Bereinigung vor. Im Ergebnis wird damit für Berlin in diesem Jahr kein Evaluationsausschuss zur Überprüfung der Haushaltslage eingesetzt.
Der Stabilitätsrat folgt der Empfehlung des Evaluationsausschusses, derzeit im Saarland keine drohende Haushaltsnotlage festzustellen, zumal die im Überwachungsjahr 2024 entstandene Auffälligkeit in diesem Berichtszyklus behoben wird. Dennoch ermahnt der Stabilitätsrat das Saarland insbesondere aufgrund seiner hohen Verschuldung und notsituationsbedingten Tilgungsverpflichtungen zu einer erhöhten Haushaltsdisziplin.
Die Umsetzung des mit Bremen im letzten Jahr vereinbarten Sanierungsprogramms hat begonnen. Der Stabilitätsrat begrüßt die erfolgten und geplanten Sanierungsanstrengungen Bremens. Zugleich wird nach aktueller Haushaltsplanung das vereinbarte Sanierungsziel aufgrund der Nutzung der neuen und im Sanierungsprogramm noch nicht berücksichtigten strukturellen Verschuldungsmöglichkeit voraussichtlich nicht erreicht. Der Stabilitätsrat beauftragt den Evaluationsausschuss damit, mit Bremen eine entsprechende Anpassung ergebnisoffen zu prüfen. Ziel bleibt unverändert eine nachhaltige Unauffälligkeit im Kennziffernsystem.
Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen werden veröffentlicht unter: www.stabilitaetsrat.de.