Pflegereform: Landkreise warnen vor Milliardenlasten

29.9.2026 - Markus Mempel | Deutscher Landkreistag

Vor dem für morgen angestrebten Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz fordert der Deutsche Landkreistag grundlegende Änderungen an den Reformplänen. Die Pflegeversicherung darf nicht dadurch finanziell stabilisiert werden, dass Kosten auf Pflegebedürftige und letztlich auf die kommunal finanzierte Hilfe zur Pflege verlagert werden. Präsident Landrat Dr. Achim Brötel sagte: „Die Pflegeversicherung hat ein massives Finanzierungsproblem. Der Bund darf es aber nicht dadurch lösen, dass er die Rechnung an die Pflegebedürftigen und die Sozialämter der Landkreise weiterreicht. Genau darauf läuft der bisherige Entwurf an wesentlichen Stellen hinaus. Das wäre keine nachhaltige Pflegereform, sondern ein milliardenschwerer Verschiebebahnhof.“

Die Landkreise sind bereits heute faktisch die zweite Pflegekasse. Wenn pflegebedürftige Menschen ihre verbleibenden Kosten nicht selbst tragen können, springt die Hilfe zur Pflege ein. Deren Bruttoausgaben lagen 2025 bei 6,6 Mrd. € und damit 11,8 % über dem Vorjahr. Schon 2024 waren sie um 16,4 % und 2023 um 24,1 % gestiegen. Die Ausgaben werden weit überwiegend kommunal getragen. „Die Pflegeversicherung ist einmal geschaffen worden, um Menschen gerade vor Sozialhilfebezug wegen ihrer Pflegebedürftigkeit zu bewahren. Inzwischen führen immer höhere Eigenanteile immer mehr Menschen direkt in die Hilfe zur Pflege. Diese Entwicklung darf eine Reform nicht noch beschleunigen“, so Brötel.

Bereits der bisherige Gesetzentwurf geht für 2027 von rund 1 Mrd. € zusätzlichen Ausgaben der Hilfe zur Pflege aus. Wesentliche Ursache ist die vorgesehene zeitliche Streckung der Leistungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Die daraus resultierenden kommunalen Mehrbelastungen könnten bis 2035 auf fast 2 Mrd. € jährlich steigen. Zusammen mit der demografischen Entwicklung drohen die jährlichen Aufwendungen der Hilfe zur Pflege langfristig auf rund 12 Mrd. € anzuwachsen. „Wir fordern deshalb, die pflegebedingten Eigenanteile wirksam und dauerhaft zu begrenzen. Ein echter Pflegedeckel kann ein wichtiger Teil der Lösung sein. Die Pflegeversicherung muss wieder einen verlässlicheren Anteil der tatsächlichen Pflegekosten tragen.“

Zudem müssen sachfremde Kosten aus den Eigenanteilen herausgenommen werden. Soweit in Pflegeheimen medizinische Behandlungspflege erfolgt, muss diese von den Krankenkassen übernommen werden. Auch die Länder sind gefordert: Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen dürfen nicht immer stärker den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden. Eine stärkere Übernahme durch die Länder würde Bewohnerinnen und Bewohner und mittelbar die kommunale Hilfe zur Pflege entlasten. Pflegebedürftige in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe müssen außerdem endlich die vollen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Auch die angekündigte Wiedereinführung des Unterhaltsrückgriffs muss in das Gesetz aufgenommen werden.

Besondere Sorge bereiten dem Deutschen Landkreistag Eingriffe in die häusliche Versorgung. Rund 86 % der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Problematisch ist deshalb die vorgesehene vierjährige Aussetzung der bisherigen Regelungen zur Refinanzierung tariflicher Entlohnung in der Pflege. Wenn ambulante Angebote dadurch unter zusätzlichen wirtschaftlichen Druck geraten, steigt das Risiko früherer stationärer Versorgung. Brötel dazu: „Wer die häusliche Pflege schwächt, spart nicht, sondern produziert an anderer Stelle höhere Kosten. Das wäre sozialpolitisch falsch und finanziell kurzsichtig.“

Richtig ist dagegen, dass die ursprünglich erwogenen Einschnitte bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige nicht weiterverfolgt werden sollen. „Pflegende Angehörige sind eine tragende Säule unseres Pflegesystems. Diese Säule müssen wir stärken und dürfen sie nicht schwächen“, so Brötel. Auch die Anpassung der Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 und eine stärkere Ausrichtung auf Prävention sind grundsätzlich richtig. Sie können die drohenden Milliardenbelastungen der Sozialhilfeträger aber nicht annähernd ausgleichen.

„Wir brauchen eine Pflegereform, die das System strukturell stabilisiert. Was wir nicht brauchen, ist eine kurzfristige Sanierung der Pflegeversicherung auf Kosten der Pflegebedürftigen und der kommunalen Haushalte. Die Landkreise können nicht die Ersatzkasse für Finanzierungslücken des Bundes sein“, so der DLT-Präsident abschließend.

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