Das Altersvorsorgedepot kommt 2027. Finanzdienstleister bringen sich in Stellung. Wir zeigen, wie die neue Förderung funktioniert und wie Vorsorgende am besten handeln.
Die Riester-Nachfolge steht. Das Altersvorsorgedepot kommt im Januar 2027. Finanzdienstleister bringen sich in Stellung für den Wettbewerb um wechselwillige Riester-Sparer und neue Kunden. Vorgeprescht ist der Neo-Broker Scalable Capital mit konkreten Konditionen für sein Depot-Modell für die staatlich geförderte Altersvorsorge.
Unabhängig von diesem Angebot lautet die wichtigste Info für Sparerinnen und Sparer: Bloß keine Hektik! Die staatliche Förderung fürs gesamte Jahr 2027 gibt es auch noch im Dezember. Also erst mal zurücklehnen und verstehen, wie die neue geförderte Altersvorsorge überhaupt funktioniert. Schließlich gehört die Altersvorsorge für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben.
Die Bundesregierung will Sparen mit Hilfe des Staates ab Januar 2027 günstiger, renditestärker, unbürokratischer machen und es auch für Selbstständige öffnen. Herzstück des Ganzen: Ein Altersvorsorge-Depot, bei dem Vorsorgende ihr Geld direkt in Fonds oder ETF anlegen können.
Wer sich nicht intensiv mit der Geldanlage beschäftigen will, kann ein Standarddepot wählen. Für dieses gelten strengere Vorgaben und es ist sicherheitsorientierter. Die Effektivkosten sind dort bei 1 Prozent gedeckelt – ein Fortschritt. Aus Verbrauchersicht sind die Kosten so aber immer noch zu hoch. Und dass es auch deutlich günstiger geht, zeigt Scalable: Kunden sollen für Käufe, Verkäufe, Sparpläne, Depot und Konto nichts zahlen. Lediglich die laufenden Kosten des jeweiligen ETF müssten beglichen werden. Die sollen maximal 0,15 Prozent im Jahr betragen. Im ersten Jahr will Scalable diese Kosten auf 0 Prozent reduzieren.
Neben Finanzdienstleistern soll auch ein öffentlicher Träger das Standarddepot anbieten. Wie das im Detail aussehen wird, ist noch offen.
Die für Sparer oft sehr teure lebenslange Verrentung des Kapitals in der Auszahlphase wird zudem nicht mehr verpflichtend sein. Es wird künftig auch reine Auszahlpläne geben. Diese dürfen allerdings frühestens mit dem 85. Lebensjahr enden.
Weitere grundlegende Änderung: Die Förderung wird umgestellt. Das Einkommen spielt künftig keine Rolle mehr. Die Förderung hängt dann allein von der Sparleistung ab. So gibt der Staat Sparenden, die jährlich bis 360 Euro investieren, für jeden eingezahlten Euro 50 Cent hinzu. Für Einzahlungen darüber hinaus gibt es nur noch 25 Cent pro Euro. Bei 1 800 Euro an selbst gezahlten Beiträgen im Jahr ist Schluss. Maximal können Sparende so 540 Euro Grundzulage erhalten.
Weiterhin soll es für Eltern auch Kinderzulagen und für Berufseinsteiger einen Bonus geben (siehe auch Im Detail - so sieht die neue geförderte Altersvorsorge aus).
Mit unserem Rechner können Sie schnell ausrechnen, wie viel Zulagen Sie ab 2027 für Ihre Einzahlung nach der neuen Fördersystematik erhalten werden. Der Mindestbetrag, den Sie selbst im Jahr einzahlen müssen, liegt bei 120 Euro. Die Obergrenze für die eigene Einzahlung soll bei 6 840 Euro liegen. Zulagen und Erträge können zusätzlich in das Depot fließen.
Nicht alles wird für alle besser nach der Reform. So wird etwa die Altersgrenze für den Auszahlungsbeginn von 62 auf 65 Jahre angehoben. Ausnahmen gibt es für Sparer, die bereits vorher eine gesetzliche Altersrente beziehen. Auch neu: Die Auszahlung darf nicht nach dem 70. Geburtstag beginnen.
Nicht erwerbstätige Ehepartner erhalten maximal 175 Euro Grundzulage und profitieren nicht von der neuen beitragsproportionalen Förderung.
Der Mindestbetrag, den Vorsorgende einzahlen müssen, um überhaupt Förderung zu erhalten, wird bei 120 Euro im Jahr liegen. Derzeit können Sparer in bestimmten Fällen bereits ab 60 Euro im Jahr die volle Förderung erhalten.
Eltern mit niedrigem Einkommen stellen sich bei einem Wechsel unter Umständen schlechter. Eine Mutter oder ein Vater mit drei kleinen Kindern und Minijob zahlt derzeit beispielsweise nur 60 Euro im Jahr ein, erhält dafür aber immerhin 1 075 Euro Förderung im Jahr. Nach dem neuen Modell müssten sie über 300 Euro im Jahr einzahlen, um eine ähnlich hohe Förderung zu erhalten.
Im Schwebezustand zwischen alter und neuer Altersvorsorge-Welt ist es nicht ganz einfach zu entscheiden, ob das Warten auf die neuen Produkte ab 2027 oder der schnelle Abschluss eines Vertrags alter Bauart die bessere Option ist. Nach derzeitigem Stand raten wir Folgendes:
Tipp: Wie Sie Ihre Altersvorsorge am besten in den Griff bekommen und wo Sie dabei fachkundige Hilfe finden, zeigt Ihnen unser Renten-Check mit Praxistest.
Die Auszahlkonditionen sollen künftig flexibler werden und die teure Verrentung des Kapitals ab einem Alter von 85 Jahren nicht mehr obligatorisch sein. Das könnte die Angebote für die Auszahlphase deutlich günstiger machen. Auch sollen Kunden zum Rentenbeginn leichter den Anbieter wechseln können. Derzeit ist ein Wechsel zu Rentenbeginn praktisch unmöglich.
Tipp: Ihr Vertrag lässt keinen Aufschub der Auszahlung zu? Unser Artikel Geld oder Rente zeigt ihnen, wie Sie derzeit das beste aus Ihrem Vertrag machen. Wie Sie am besten bei der Planung Ihrer Altersvorsorge vorgehen und wo Sie Hilfe bekommen, zeigt unser großer Altersvorsorge-Check.
Altersvorsorgedepot
Es gibt eine neue geförderte Vorsorgeoption: Das Altersvorsorgedepot. Sparerinnen und Sparer können so – unter anderem – in Investmentfonds und deren Variante ETF investieren. Garantien für ihre Einzahlungen erhalten sie nicht. Dadurch will die Bundesregierung die Chance auf höhere Renditen als bei abgesicherten Produkten ermöglichen. Hochspekulative Investments sind ausgeschlossen. Die Kapitalerträge werden in der Ansparphase nicht besteuert. Alle Anbieter eines Altersvorsorgedepots müssen auch ein Standarddepot anbieten (siehe nächster Punkt).
Standarddepot
Wer sich nicht intensiv mit einer Geldanlage beschäftigen will, kann ein Standarddepot wählen. Auch hier erhalten Sparer keine Kapitalerhaltsgarantie. Es gibt für das Standarddepot aber strengere Vorgaben als für das allgemeine Altersvorsorgedepot und es ist sicherheitsorientierter. Die Effektivkosten sind hier bei 1 Prozent gedeckelt. Neben Finanzdienstleistern soll auch ein öffentlicher Träger es anbieten. Die Kosten bei diesem könnten deutlich niedriger liegen. Wie das im Detail aussehen wird, ist noch offen.
Garantieverträge
Alle, die Sicherheit bevorzugen, können auch weiterhin Produkte mit Kapitalgarantien, etwa Rentenversicherungen, abschließen. Neben der Beitragserhaltungsgarantie ist künftig auch eine niedrigere Garantie zulässig. Je nach Vertrag stehen dann zu Beginn der Auszahlphase mindestens 100 Prozent oder 80 Prozent der eingezahlten Beträge für Auszahlplan oder Rente zur Verfügung.
Grundzulage
Kinderzulage
Eltern erhalten für einem Sparbetrag von 300 Euro im Jahr den vollen Kinderzuschlag von 300 Euro pro Kind, solange sie für dieses auch Kindergeld erhalten.
Berufseinsteigerbonus
Einen einmaligen Bonus von 200 Euro gibt es für Berufseinsteiger unter 25 Jahren.
Förderberechtigte Personen
Sonderausgabenabzug
Steuerpflichtige können Altersvorsorgebeiträge jährlich bis zu 1 800 Euro zuzüglich der Zulage als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Auszahlung
Vorsorgende können künftig zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen zwei Optionen wählen:
Anbieterwechsel
Ab fünf Jahren Vertragslaufzeit muss der abgebende Anbieter den Wechsel zukünftig kostenfrei ermöglichen. Davor kann er Kosten bis zu 150 Euro verlangen. Auch zu Beginn der Auszahlphase ist ein Wechsel möglich.
Bestandsschutz
Kunden, die einen Vertrag vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen haben, können diesen mit der derzeitigen Förderung unverändert weiterführen. Vertragliche Änderungen von bestehenden Riester-Verträgen sollen im Konsens mit dem Anbieter möglich sein. Im Einvernehmen mit dem Anbieter können Bestandskunden mit Auszahlplänen von der Verrentungspflicht abweichen.
Systemwechsel
Vorsorgende können von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen inklusive der neuen steuerlichen Förderung wechseln. Die bisherige Förderung bleibt erhalten. Bestandskunden haben auch die Option, mit ihrem bestehenden Riester-Vertrag nur ins neue Fördersystem zu wechseln. Alle sonstigen Vertragskonditionen bleiben dann gleich. Sie müssen dies Ihrem Anbieter gegenüber aktiv erklären.
Riester-Auszahlphase. Es gibt mehrere Möglichkeiten, in der Auszahlphase an Ihr Geld zu kommen. Wählen Sie falsch, kann das teuer werden. Unser Artikel Geld oder Rente? zeigt, wie Sie richtig entscheiden.
FAQ. Zu kaum einem Thema schreiben Sie uns so oft wie zu Riester. Die interessantesten und häufigsten Fragen beantworten wir in unseren Riester-FAQ – etwa zu Umschichtungen bei Fondssparplänen oder zur Aufteilung der Riester-Rente bei einer Scheidung.
Riester-Frust. Immer mehr Riester-Kunden sind in der Auszahlphase. Doch die Rente ist oft kleiner als erwartet. Wir haben mit Sparern und Sparerinnen gesprochen und zeigen an Beispielen, was Sie gegen den Riester-Frust tun können.
Fondspolicen optimieren. Sie haben bereits eine Riester-Rentenversicherung, die Ihr Geld in Fonds investiert? Dann können Sie unseren Fondspolicen-Optimierer nutzen, um mehr Rendite herauszuholen.
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