Dr. André Berghegger, DStGB-Hauptgeschäftsführer, fordert vor dem Hintergrund der Erfahrungen dieses Sommers von der Bundesregierung, dass sie eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg bringt.
Die anhaltende Hitzewelle macht einmal mehr deutlich, dass die Temperaturen nicht nur eine große Herausforderung und Belastung für Mensch, Tier und Natur sind, sondern dass die Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine zentrale Aufgabe für Bund, Länder und Kommunen ist. Waldbrände, Dürre, aber auch die Situation in Schulen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen ohne Klimatisierung zeigen, dass wir rasch handeln müssen.
Bereits in den vergangenen Jahren haben Hitzewellen, aber auch Starkregen mit Überflutungen und Hochwasser, erkennen lassen, dass in verschiedenen Bereichen eine Anpassung an die veränderten klimatischen Rahmenbedingungen notwendig ist. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert daher bereits seit geraumer Zeit, eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaschutz und Klimaanpassung“ im Grundgesetz zu verankern. Ziel dieser neuen Gemeinschaftsaufgabe ist es, einen Weg zur gesamtstaatlichen Finanzierung dieser Aufgaben zu etablieren und die Finanzierung auszubauen und zu verstetigen. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, diese neue Gemeinschaftsaufgabe zu prüfen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Erfahrungen dieses Sommers rasch eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg bringt.
Klar ist, dass es nicht darum gehen kann, dass der Bund aus Berlin den Kommunen die notwendigen Maßnahmen vorschreibt. Wir fangen vor Ort nicht bei null an. Städte und Gemeinden haben bereits vielfältige Projekte zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Klimafolgen auf den Weg gebracht. Allerdings können die Kommunen mit Blick auf die Vielzahl der notwendigen Maßnahmen und die sehr angespannte Haushaltslage diese Daueraufgabe nicht allein stemmen. Welche konkreten Klimafolgenanpassungen, etwa zum Schutz vor Hitze oder Starkregen, notwendig sind, muss weiterhin vor Ort in den Kommunen entschieden werden. Sie kennen die örtlichen Gegebenheiten und wissen, welche Maßnahmen prioritär umzusetzen sind. Ziel einer Gemeinschaftsaufgabe muss es daher sein, dass Bund und Länder dauerhaft und verlässlich die notwendigen Gelder für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zur Verfügung stellen. Mit einzelnen Förderprogrammen des Bundes, die eine begrenzte Laufzeit und enge Verwendungsmöglichkeiten haben, werden derzeit kaum mehr als Strohfeuereffekte erzielt. Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist eine gewaltige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur gesamtstaatlich finanziert und gelöst werden kann. Hierzu müssen Bundestag und Bundesrat jetzt die Weichen stellen.
(Statement von Dr. André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger vom 16. August 2026)