FÜRACKER ZU AKTIONSPLAN DES BUNDES GEGEN STEUER- UND FINANZKRIMINALITÄT: – Alleingang des Bundes hier völlig deplatziert, umfangreiche Expertise der Länder nicht berücksichtigt // Bislang nur viele Überschriften – genaue Ausgestaltung entscheidet über Wirksamkeit.
„Bayern hat eine starke Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Mit unseren Spezialeinheiten und der Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug verfolgen wir seit Jahren effizient und erfolgreich Steuerhinterziehung in den verschiedensten Bereichen – sogar bei Influencern und Kryptogeschäften. Wir müssen nicht bei Null anfangen – der Bund muss nur mit uns reden“, so der Minister weiter.
„Der Aktionsplan besteht derzeit noch aus vielen Überschriften ohne konkrete Inhalte. Die Ausgestaltung wird über die Wirksamkeit entscheiden. Einige Ansätze des Plans fordern die Länder bereits seit längerem, wie zum Beispiel ein besserer Datenaustausch oder eine Vereinfachung des Steuerrechts“, so Füracker. „Andere Punkte sieht Bayern skeptisch. Die angedachte Verlängerung der Belegaufbewahrungspflicht widerspricht allen Bestrebungen beim Bürokratieabbau. Die Notwendigkeit sollte daher kritisch hinterfragt werden. Ziel ist Bürokratie-Abbau – nicht -Aufbau. Die Selbstanzeige ist ein bewährtes und wirksames Instrument, um Steuersündern die Möglichkeit zu geben, den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit zu finden. Sie muss so ausgestaltet sein, dass sie auch tatsächlich in der Praxis zur Anwendung kommt – nicht zuletzt auch aus fiskalischen Interessen des Staats. Sehr kritisch zu sehen ist der geplante öffentliche Pranger für Unternehmen, die wegen Steuerstraftaten sanktioniert wurden. Dies könnte einen nicht kalkulierbaren wirtschaftlichen Effekt und Reputationsschaden auslösen, der auf ganz Deutschland ausstrahlt.“