Kabinett beschließt BMUKN-Bürokratieentlastungen im Strahlenschutz und für Elektromobilität

15.7.2026 - | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Strahlenschutzgesetz-Novelle schafft Entlastungen von 17 Millionen Euro pro Jahr und sichert zugleich das hohe Strahlenschutzniveau.

Die Bundesregierung hat heute zwei von Bundesumweltminister Carsten Schneider vorgelegte Modernisierungs- und Entlastungsvorhaben beschlossen – eine Novelle des Strahlenschutzgesetzes und eine Novelle der 35. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV). Der Entwurf des Gesetzes zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts schafft Entlastungen für die Wirtschaft in Höhe von circa 17 Millionen Euro jährlich. Darüber hinaus profitieren Unternehmen, Messstellen, Sachverständige, Ärztinnen und Ärzte erheblich von der Beschleunigung strahlenschutzrechtlicher Verwaltungsverfahren durch deren Digitalisierung und durch Fristverkürzungen. Die Entlastungen und Modernisierungen kommen nicht nur der Wirtschaft und Berufstätigen, sondern auch Millionen Bürgerinnen und Bürgern in der Medizin zugute, wo das Strahlenschutzrecht etwa den Betrieb von Röntgeneinrichtungen regelt. Dank eines gezielten Bürokratieabbaus können sich Ärztinnen und Ärzte künftig mehr Zeit für ihre Patientinnen und Patienten nehmen. Die Novelle der 35. BImSchV schafft die Umweltplakettenpflicht für Autos mit E-Kennzeichen ab und entlastet damit Fahrzeug-Halterinnen und -Halter wie auch Behörden.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Die Novellen zeigen, wie gut sich wirksamer Umwelt- und Strahlenschutz mit Entlastungen für die Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger vereinbaren lassen. Im modernisierten Strahlenschutzgesetz bleibt der Schutz des Menschen vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung das höchste Gebot. Ohne an Schutzstandards zu rütteln, legen wir durch systematische Modernisierung und Bürokratieentlastung ein umfassendes Gesetzespaket vor, das die Wirtschaft um über 17 Millionen Euro jährlich entlastet und Millionen Menschen das Leben einfacher macht. Ähnliches gilt für die entfallende Umweltplakettenpflicht für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Die Beliebtheit von E-Autos legt rasant zu. Wir unterstützen diesen Trend und erleichtern Fahrzeughaltern, die sich für ein E-Kennzeichen entscheiden, den Umstieg, indem sie sich künftig die Beschaffung der Plakette ersparen können."

Modernisierung des Strahlenschutzgesetzes

Die Entlastungen werden durch eine Vielzahl an Maßnahmen erreicht. Betreffende Verwaltungsverfahren sollen künftig digital stattfinden und nicht mehr in Papierform. Ein Kernstück der Gesetzesnovelle ist die Digitalisierung des Strahlenpasses. Dabei handelt es sich um ein Dokument, in dem die Strahlenexposition von gegenwärtig über 30.000 Menschen erfasst wird, die beruflich bedingt ionisierender Strahlung ausgesetzt sind und an verschiedenen Einsatzorten tätig sind – etwa in der Medizin, im Handwerk oder in der Industrie. Die Novelle reduziert zudem bedarfsgerecht die Anzahl der Personen, die weiterhin einen Strahlenpass benötigen, um mehr als ein Drittel. Diejenigen, die den Pass künftig nicht mehr benötigen, bleiben mit den vorhandenen, bewährten Erfassungsmethoden geschützt.

Des Weiteren wird die Frist für die Anzeige von Röntgeneinrichtungen gegenüber den Behörden verkürzt, so dass sie schneller in Betrieb genommen werden können. Der Aufwand für Anzeigen und Anträge sinkt durch eine konsequente Umsetzung des Once-only-Prinzips und Reduktion der Unterlagen, die der Behörde vorzulegen sind. Once-only bedeutet, dass der Behörde bereits vorliegende Informationen des Antragstellenden oder Anzeigenden nicht nochmals eingereicht werden müssen.

Zudem halten wir mit wissenschaftlichen Entwicklungen Schritt: Die Regelungen zum Schutz vor Radon am Arbeitsplatz und zur Teleradiologie werden modernisiert. Bei ersterem werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirkung von Radon auf den Menschen berücksichtigt. Bei letzterem wird der zunehmenden Digitalisierung Rechnung getragen, die es Radiologinnen und Radiologen erlaubt, eine verlässliche Diagnose mittels moderner IT auch aus der Ferne zu stellen.

Schließlich setzt die Novelle eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags bezüglich der regulatorischen Kontrolle von Fusionsanlagen um und stellt klar, dass letztere dem Strahlenschutzrecht unterfallen.

Abschaffung der Umweltplakettenpflicht für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen 

Durch eine Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) werden Fahrzeuge mit E-Kennzeichen von der Pflicht zum Anbringen einer Umweltplakette ausgenommen. Dadurch werden sowohl Fahrzeughalter als auch die Verwaltung von bisher bestehenden bürokratischen Aufgaben und Kosten entlastet. Die Umweltstandards bezüglich der Luftqualität bleiben dabei unverändert. Um die Luftschadstoffbelastung zu verringern, haben zahlreiche deutsche Städte Umweltzonen eingerichtet, in die nur Fahrzeuge mit entsprechend gekennzeichneten Plaketten einfahren dürfen.

https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-bmukn-buerokratieentlastungen-im-strahlenschutz-und-fuer-elektromobilitaet