Rechtsstreitigkeiten: 16 Schiedsstellen helfen bei Konflikten

15.7.2026 - | Stadt Dresden

Außergerichtliche und unbürokratische Hilfe für Bürgerinnen und Bürger.

Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden. In Dresden helfen 16 Schiedsstellen dabei, Konflikte außergerichtlich, unbürokratisch und kostengünstig zu lösen. Schlichtungsverfahren sind freiwillig und häufig erfolgreich. Gelingt die Konfliktlösung nicht, bleibt immer noch ein gerichtlicher Weg offen. Im vergangenen Jahr führten die Dresdner Schiedsstellen 21 Schlichtungsverfahren durch. In 14 Fällen konnte eine Einigung erzielt werden. Zusätzlich fanden 66 Beratungen ohne offizielles Schlichtungsverfahren statt.

Was leisten die Schiedsstellen?

Die Schiedsstellen unterstützen unter anderem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, etwa wegen Lärm oder Pflanzabständen, bei vermögensrechtlichen Ansprüchen wie Mietrechtsstreitigkeiten sowie bei Beleidigungen.
Zusätzlich sind die Schiedsstellen bei Strafsachen im Rahmen des sogenannten Sühneverfahrens verpflichtend einbezogen, also vor Privatklagen in den Fällen von Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.

Wie arbeiten die Schiedsstellen?

Jede Schiedsstelle ist mit je einer Friedensrichterin oder einem Friedensrichter sowie mit einer Protokollführerin oder einem Protokollführer besetzt. Beide Personen arbeiten im Ehrenamt, sind durch den Stadtrat gewählt und in der Regel auf fünf Jahre tätig. Sie bieten Sprechstunden an und treffen Terminvereinbarungen.
Die Schiedsstelle leitet das Schlichtungsverfahren auf Antrag einer Konfliktpartei ein. Beide Parteien sind verpflichtet, zur Verhandlung persönlich zu erscheinen. Verhandelt wird nicht öffentlich.

Wer kann mitwirken?

Für die Mitarbeit in einer Schiedsstelle werden weiterhin ehrenamtliche Friedensrichterinnen und Friedensrichter gesucht. Für die Tätigkeit kommen nur Personen infrage, die keine zugelassenen Rechtsanwälte oder bestellten Notare sind, die nicht als Berufsrichter, Staatsanwälte, Polizei- oder Justizbeamte arbeiten oder geschäftsmäßig mit der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten betraut sind. Es wird eine monatliche Entschädigung gezahlt.

Interessierte können sich an das Rechtsamt, Lingnerallee 3, 01069 Dresden, unter der Telefonnummer 0351-4889541 oder per E-Mail an [email protected] wenden.

Weitere Informationen

  • www.dresden.de/schiedsstellen


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