Verkehrsminister Bernreiter: „Bayerische Initiativen sorgen für Modernisierung und Entbürokratisierung!“
Der Freistaat Bayern steht fest an der Seite der Transport- und Logistikbranche: Der Bundesrat hat bayerischen Initiativen zugestimmt und weitere Änderungen bei der Qualifikation von Berufskraftfahrern beschlossen. Ziel der Reform: den Zugang zum Beruf zu erleichtern und dem anhaltenden Fahrermangel im Güter- und Personenverkehr entgegenzuwirken. „Mit den Änderungen der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist nach den bereits umgesetzten Änderungen zur Einführung des eLearnings im Rahmen der Weiterbildung ein gutes Paket zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Berufskraftfahrerrechts gelungen“, sagt Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter: „Ich freue mich, dass unsere angestoßenen Initiativen aufgegriffen wurden. Sie erleichtern den Zugang zum Fahrerberuf, bauen unnötige Hürden ab und leisten einen wichtigen Beitrag zur Gewinnung von Fachkräften – ohne Abstriche bei der fachlichen Qualifikation.“
Wichtige Inhalte der Verordnung:
Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation künftig in weiteren Sprachen möglich: Die theoretische Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation kann künftig in mehreren Fremdsprachen (Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch) abgelegt werden. Auf Initiative Bayerns hat der Bundesrat zusätzlich auch der Aufnahme von Albanisch in den Sprachkatalog zugestimmt. Damit sollen besonders internationale Bewerberinnen und Bewerber einen schnelleren und besseren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten.
Praktische Prüfung wird verkürzt: Die praktische Prüfung der regulären Grundqualifikation wird insgesamt um 90 Minuten verkürzt. Möglich wird dies insbesondere durch den ersatzlosen Entfall des Prüfungsteils zur Bewältigung kritischer Fahrsituationen. Es ist erfreulich, dass auch diese bayerische Initiative zur Vereinfachung und ggfs. Kostenreduzierung Eingang in die Verordnung gefunden hat.
Änderungen des Fahrerlaubnisrechts: Auch im Fahrerlaubnisrecht sind wichtige Änderungen zur Erleichterung des Berufszugangs für ausländische Berufskraftfahrer und -fahrerinnen vorgesehen. Unter anderem sollen die Ukraine und Montenegro in die Fahrerlaubnisverordnung aufgenommen werden, damit Führerscheine künftig prüfungsfrei umgeschrieben werden können. Zudem sollen auch Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat umgeschrieben wurden, in Deutschland anerkannt werden.
Weiterhin sieht die Verordnung vor, dass auch Augenoptikerbetriebe das Sehvermögen für Berufskraftfahrende vornehmen können.
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