Universitätsklinika warnen: Zwei-Milliarden-Last für die Länder

7.7.2026 - Barbara Ogrinz | Universitätsklinikum Erlangen

Beratungen im Bundestagsgesundheitsausschuss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Anlässlich der Änderungsanträge und Beratungen im Bundestagsgesundheitsausschuss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz warnen die Universitätsklinika erneut vor erheblichen wirtschaftlichen Folgen. Die pauschalen Einsparmaßnahmen verschärfen die seit Langem bestehenden strukturellen Finanzierungsdefizite der Universitätsklinika drastisch. Mit dem Gesetzentwurf drohen den deutschen Universitätsklinika zusätzliche Erlösverluste in Höhe von einer Milliarde Euro. Damit droht ein Gesamtdefizit über alle Universitätsklinika im Jahr 2027 von zwei Milliarden Euro. Auch die nun vorliegenden Änderungsanträge ändern nichts an der grundsätzlichen Misere dieses Gesetzes.

„Die Defizite der Universitätsklinika werden sich unter diesen verschärften Bedingungen des Gesetzes im kommenden Jahr verdoppeln und damit die Zwei-Milliarden-Euro-Marke erreichen. Damit geraten die Universitätsklinika endgültig in eine Situation, in der ihre Versorgungsaufgaben zwangsläufig nur defizitär erbracht werden können. Wenn die Spitzenmedizin flächendeckend in die roten Zahlen gedrückt wird, gefährdet das die Gesundheitsversorgung und die medizinischen Innovationen. Die Zeche für eine Sparpolitik nach dem Rasenmäherprinzip müssen letztlich die Bundesländer zahlen. Dieses Spargesetz ignoriert die Bedeutung einzelner Einrichtungen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten und unabhängig von ihrem Beitrag für ein resilientes Gesundheitssystem, Innovation und Forschung. Aber nur wirtschaftlich stabile Universitätsklinika können eine langfristig leistungsfähige und krisenfeste Gesundheitsversorgung in Deutschland sichern. Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht auf Kosten der medizinischen Zukunftsfähigkeit gehen“, erklärt Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

Die nunmehr vorliegenden Änderungsanträge enthalten aus Sicht der Universitätsklinika sowohl positive Ansätze als auch kritische Punkte: „Die Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen als Kriterium für die Leistungsgruppen ist zu begrüßen. Andernfalls hätten die Bundesländer flächendeckende Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen machen müssen, was den Kern der Krankenhausreform konterkariert hätte. Ebenfalls positiv ist, dass der Gesetzgeber Abstand von den Personalbemessungsinstrumenten nimmt. Das bedeutet eine bürokratische Entlastung für alle Krankenhäuser. Die Ausweitung der Prüfquote wird hingegen den administrativen Aufwand vor allem in Universitätsklinika unverhältnismäßig erhöhen. Sie zwingt die Häuser dazu, zusätzliches Personal aufzubauen, um die hohe Anzahl an Anfragen des Medizinischen Dienstes zu beantworten. Dies ist eine eklatante Fehlallokation von Ressourcen, die sich das gesamte Gesundheitssystem nicht mehr leisten kann“, sagt Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.

Die geplanten Änderungen zu den neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUBs) sind ein wichtiges Signal und der erste Schritt, um Universitätsklinika als Innovationszentren zu etablieren. Dieser Ansatz muss seine Praktikabilität zeigen und gegebenenfalls weiterentwickelt werden, um modernste Versorgung qualitätsgesichert und wissenschaftlich begleitet ohne Verzögerungen direkt ans Krankenbett zu bringen. Das aktuell laufende Modellvorhaben zur Genomsequenzierung sollte hierfür als Musterbeispiel dienen.

Quelle: Verband der Universitätsklinika Deutschlands e. V. vom 07.07.2026

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