Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache den aus dem Mai 2025 stammenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume“ (21/218(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung geänderten Fassung (21/6698(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die Linksfraktion. AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der wortgleiche Entwurf der Bundesregierung (21/517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde einstimmig für erledigt erklärt.
In zweiter Beratung wurde ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/6699(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. In dritter Beratung fand auch ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keine Mehrheit. Alle anderen Fraktionen stimmten dagegen.
Häufig seien Innovationen nicht vereinbar mit geltenden rechtlichen Regelungen oder es bestehe eine hohe Rechtsunsicherheit, heißt es in dem Gesetzentwurf. Eine zügige Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen sei zudem schwierig und sorge dafür, dass Innovationsprozesse ins Stocken geraten. Dabei seien Reallabore eine wichtige Möglichkeit, um Innovationen für einen befristeten Zeitraum unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Beteiligung zu testen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Als Beispiel wird ein Projekt genannt, bei dem autonome Shuttles eingesetzt werden, um ländliche Gebiete an den öffentlichen Personennahverkehr anzuschließen. Durch die im Zuge des Reallabor-Gesetzes verbesserten Rahmenbedingungen wollen SPD und die CDU/CSU „eine positive Signalwirkung für die Innovationsförderung“ aussenden.
Außerdem wird mit dem Gesetz das Reallabore-Innovationsportal für eine Pilotphase von vier Jahren verankert. Dieses Portal soll laut Entwurf „die praktische Umsetzung von Reallaboren sowie den Wissenstransfer und das regulatorische Lernen erleichtern“. Hierfür soll das Innovationsportal Akteure über Reallabore informieren. Gleichzeitig sollen die dort gesammelten Informationen der Akteure dabei unterstützen, den rechtlichen Rahmen für Innovationen weiterzuentwickeln, schreiben die Fraktionen im Gesetzentwurf.
Kern der Änderungen, die der Digitalausschuss am Ursprungsentwurf vorgenommen hatte, ist eine allgemeine Erprobungsklausel. Mithilfe dieser sollen Maßnahmen zur zeitlichen Optimierung, zur Senkung der Kosten von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren oder zur Verwaltungsdigitalisierung vor Ort erprobt, ausgewertet und bei positiver Bewertung als Regelung bundesweit vorgeschlagen werden können.
Zudem wurden sechs fachgesetzliche Experimentierklauseln beschlossen, darunter etwa im Onlinezugangsgesetz zur Erprobung der Europäischen Brieftasche für die digitale Identität oder im Jugendschutzgesetz zur praktischen Erprobung von automatisierten Bewertungssystemen bei der Vergabe von Alterskennzeichen. Auch Probeläufe im Gesundheitswesen, bei der Registermodernisierung in der Wirtschaft, im Telekommunikationsbereich und im Luftverkehr werden ermöglicht.
Die AfD-Fraktion wollte mit ihrem Änderungsantrag (21/6699(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nach eigener Aussage den Gesetzentwurf in den Bereichen: Deregulierung und Genehmigungsbeschleunigung, Verbindlichkeit des regulatorischen Lernens, staatliche Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie Schutz der Bürgerrechte im Umgang mit sensiblen Daten verbessern.
Die Grünen verlangten in ihrem Entschließungsantrag (21/6700(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem, den Innovationsbegriff des Gesetzes breit auszulegen und vor allem technologische, soziale, ökologische und ökonomische Aspekte von Innovationen zu fördern. (lbr/des/hau/25.06.2026)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-de-reallabore-1184334