Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Breuer, hat am 9. Juni 2026 die Verteidigungsaufstellung 2029 der Bundeswehr gebilligt. Damit wurde ein weiterer Auftrag von Bundesminister Pistorius aus der Bundeswehrtagung 2025 umgesetzt.
Die Verteidigungsaufstellung bildet den strategischen Rahmen für die Organisation der Bundeswehr für den Fall, dass wir uns verteidigen müssen. Sie beantwortet die Frage: „Wie gliedert sich die Bundeswehr nach einer Mobilmachung, um die Landes- und Bündnisverteidigung zu gewährleisten?“
Dabei leitet sie sich konsequent aus den bereits vorgestellten Grundlagendokumenten: Gesamtkonzeption militärische Verteidigung, Personeller Aufwuchsplan Bundeswehr und Strategie der Reserve ab.
Warum benötigen wir eine Verteidigungsaufstellung?
Für den Fall einer sicherheitspolitischen Lageverschärfung mit einer zusätzlichen hybriden oder militärischen Bedrohung, die in einem Krisen- oder Kriegszustand mündet, muss sich die Bundeswehr schnell und effizient umgliedern. Die jetzige Gliederung im Frieden wird aufgegeben – die Bundeswehr nimmt dann die Verteidigungsaufstellung ein.
Dabei werden Strukturen, die Verteilung von Material und die Zuweisung von Personal angepasst. Einige Aufgaben, die im Frieden wichtig sind, werden zugunsten der Ausrichtung auf die Verteidigung niedriger priorisiert und teilweise wegfallen. Daher wird Personal mit neuen Aufgaben und an anderer Stelle eingesetzt werden. Teil- bzw. nichtaktive Strukturen werden für die Verteidigungsaufstellung aufwachsen. Dafür werden in der Folge zur Verteidigungsaufstellung auch das Alarmierungssystem und der Mobilmachungsplan der Bundeswehr angepasst bzw. neu erarbeitet werden.
Aktive Truppe und Reserve Hand-in-Hand
Die Bundeswehr wird dabei als Ganzes gedacht. Die Verteidigungsaufstellung unterstreicht daher im besonderen Maße die herausgehobene Bedeutung der Reserve für die Verteidigungsbereitschaft der Streitkräfte. Dazu wird die Reserve tief in deren Strukturen integriert, künftig so ausgebildet, ausgestattet und beübt sein, dass sie im Krisenfall zusammen mit der aktiven Truppe eingesetzt werden kann.
Welche Rahmenbedingungen wurden berücksichtigt?
In der Ausplanung der Verteidigungsaufstellung wurden berücksichtigt:
Die Verteidigungsaufstellung verbindet also die Fähigkeitsentwicklung, den Aufwuchs und die bestehenden Operationsplanungen miteinander.
Zentraler Maßstab ist dabei die tatsächliche Mobilmachungs- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr in Krise und Krieg im Jahr 2029, mit dem dann vorhandenen Personal und Material.
Zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit für das Zieljahr 2029 wurden begleitend wichtige Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, u.a. das Reservestärkungsgesetz und das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz, bzw. bereits verabschiedet, wie das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr.
Genauso wie die Gesamtkonzeption militärische Verteidigung ist die Verteidigungsaufstellung ein „Living Dokument“. Sie wird regelmäßig auf Anpassungsbedarf überprüft werden.
Die Verteidigungsaufstellung ist als Dokument zur Wahrung der Militärischen Sicherheit eingestuft und somit nicht öffentlich.
https://www.bmvg.de/de/presse/verteidigungsaufstellung-bundeswehr-erarbeitet-6116388