Bregenz (VLK) – Nach Einlangen einer Anzeige des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) betreffend die Haltung von Rindern auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Bezirk Bregenz wurden umgehend die zuständigen Behörden informiert und eine Kontrolle vor Ort durch eine Amtstierärztin veranlasst. Kontrolliert wurde, ob die geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und ob allenfalls Maßnahmen im Bereich des Tierwohls und dem Betriebsmanagement erforderlich sind.
Die Landesveterinärabteilung informiert, dass grundsätzlich in Laufställen unterschiedliche Haltungssysteme zulässig sind. Dazu zählen Liegeboxenlaufställe mit Spaltenboden in den Gangbereichen, Tiefstreuställe und Tretmistställe. Bekanntlich werden Spaltenböden in der öffentlichen Diskussion häufig kritisch gesehen. Gleichzeitig gelten Liegeboxenlaufställe mit Spaltenboden in den Gangbereichen aus hygienischer Sicht als sehr sauberes Haltungssystem, da Kot und Harn laufend durch die Spalten abfließen können. Bei Tiefstreu- bzw. Tretmistsystemen wird regelmäßig frisches Einstreumaterial auf die bestehende Einstreu aufgebracht. Das Vorhandensein einer sogenannten „Mistmatratze“ ist daher systembedingt und stellt für sich genommen keinen Hinweis auf einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen dar. Entscheidend ist vielmehr, dass ausreichend eingestreut wird. Die Menge der Einstreu muss dabei an die Fläche und die Anzahl der Tiere angepasst sein, sodass den Tieren trockene und geeignete Liegeflächen zur Verfügung stehen.
Nach einem Vorfall im Sommer 2023 auf diesem landwirtschaftlichen Betrieb im Bezirk Bregenz, der zu einem Verwaltungsstrafverfahren geführt hat, wurden in der Folge engmaschige Nachkontrollen durchgeführt. Diese erfolgten halbjährlich mit jeweils zufriedenstellenden Kontrollergebnissen.
Ob die konkreten Verhältnisse am betroffenen Betrieb nach wie vor den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wurde heute nach Einlangen der Anzeige umgehend im Rahmen einer behördlichen Kontrolle überprüft. Zum Zeitpunkt der unangekündigten Kontrolle war Einstreu in ausreichender und trockener Form vorhanden. Es wurde kein Überbesatz an Tieren festgestellt. Ebenso liegen keine schwerwiegenden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor. Seitens der zuständigen Amtstierärztin wurden Verbesserungsaufträge ausgesprochen. Es wird in den kommenden Wochen zu weiteren Nachkontrollen im Betrieb kommen.