Innsbruck (VLK) – Im Rahmen der Landesagrarreferentenkonferenz (LARK) in Tirol berieten die für Landwirtschaft zuständigen Regierungsmitglieder der Bundesländer gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig über die künftige Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 sowie aktuelle europäische Vorhaben mit Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft. Für Vorarlberg standen dabei insbesondere die langfristige Absicherung der bäuerlichen Familienbetriebe, die Stärkung des ländlichen Raums und praxistaugliche europäische Rahmenbedingungen im Mittelpunkt.
Zukunft der GAP: Verlässliche Perspektiven für Landwirtschaft und Regionen
Einen Schwerpunkt der Beratungen bildeten die aktuellen Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Periode 2028 bis 2034 sowie die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027.
Im Juli vergangenen Jahres hat die Europäischen Kommission die ersten Eckpfeiler des mehrjährigen EU-Finanzrahmens (MFR) und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 präsentiert. Für das Bundesland Vorarlberg bilden die EU-Direktzahlungen einen wichtigen Beitrag für die Lebensmittelversorgungssicherheit. Die Leistungsabgeltungen im Rahmen des Agrarumweltprogrammes ÖPUL unterstützen die bäuerlichen Familienbetriebe in ihrer umweltschonenden Wirtschaftsweise. Ein zentrales Instrument bildet die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, um die flächendeckende Bewirtschaftung im Berggebiet aufrechtzuerhalten. Ebenso wichtig sind die projektorientierten Maßnahmen, mit denen Investi-tionen in mehr Tierwohl, regionale Produktveredelung oder Klimamaßnahmen leistungsorientiert abgegolten werden.
„Unsere bäuerlichen Familienbetriebe pflegen die Kulturlandschaft, erhalten regionale Kreisläufe, sichern Arbeitsplätze im ländlichen Raum und leisten tagtäglich einen aktiven Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Tierschutz. Diese Leistungen sind nicht selbstverständlich, sondern verdienen gesellschaftliche und finanzielle Anerkennung. Diese Leistungen brauchen auch künftig eine verlässliche finanzielle Grundlage“, betont Landwirtschaftslandesrat Chris-tian Gantner.
Vorarlberg spricht sich daher klar für den Erhalt einer eigenständigen, ausreichend dotierten und zweckgebundenen Gemeinsamen Agrarpolitik aus. Die Landwirtschaft braucht Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen. Die GAP muss auch künftig als eigenständiger Politikbereich sichtbar bleiben und die Besonderheiten der Regionen berücksichtigen. Vorarlberg sieht deshalb die aktuellen Überlegungen zur Einführung eines Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplans (NRPP) weiterhin kritisch. Dabei sollen künftig mehrere europäische Förderinstrumente in einem gemeinsamen Plan je Mitgliedstaat gebündelt werden. Aus Vorarlberger Sicht muss sichergestellt werden, dass regionale Gestaltungsspielräume erhalten bleiben und Förderentscheidungen weiterhin nahe an den Regionen getroffen werden.
„Die Gemeinsame Agrarpolitik bildet zusammen mit den landeseigenen Leistungsabgeltungen ein wichtiges Rückgrat für unsere bäuerlichen Familienbetriebe und für chancenreiche Lebensräume. Ihre Mittel dürfen nicht gekürzt, sondern müssen eingeständig gesichert werden – im Interesse der Versorgungssicherheit, der Umwelt und der Regionen“, so Landwirtschaftslandesrat Christian Gantner.
Rechtsgrundlagen zur TBC-Bekämpfung stehen vor Novellierung
Die rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung der Rinder- und Rotwild-TBC müssen rasch novelliert werden. Sowohl das aktuelle europäische Tiergesundheitsrecht als auch die jüngsten Entwicklungen bei der TBC-Situation in Österreich – insbesondere in den betroffenen Regionen Tirol und Vorarlberg – machen eine zeitnahe Anpassung der bestehenden Verordnungen unumgänglich.
„Wenn wir bei der Bekämpfung der Rinder- und Rotwildtuberkulose weitere Fortschritte erzielen wollen, müssen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden. Die fachlichen Vorarbeiten liegen auf dem Tisch. Nun braucht es eine rasche Umsetzung durch den Bund“, fordert Landesrat Gantner.
Europäische Vorhaben: Augenmaß und Praxistauglichkeit gefordert
Breiten Raum nahmen auch aktuelle europäische Gesetzesvorhaben und Strategien ein, die die Land- und Forstwirtschaft unmittelbar betreffen. Ein Beispiel dafür ist die EU-Wiederherstellungsverordnung. Hier unterstreicht Vorarlberg sein Bekenntnis zu einem wirksamen Natur- und Biodiversitätsschutz. Zusätzliche Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft können jedoch nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn ausreichende Finanzierungsinstrumente und eine faire Leistungsabgeltung vorgesehen werden.
„Europa braucht eine Landwirtschaftspolitik, die ökologische Ziele, wirtschaftliche Tragfähigkeit und Versorgungssicherheit gleichermaßen berücksichtigt. Wir können die Vorgaben der Wiederherstellungsverordnung jedoch nur dann erfolgreich umsetzen, wenn die dafür notwendigen finanziellen Mittel und faire Leistungsabgeltungen von Anfang an fest zugesichert sind. Ohne diese wirtschaftliche Planungssicherheit geht es nicht“, hält Landesrat Gantner fest.
Vor dem Hintergrund geopolitischer Unsicherheiten und globaler Lieferkettenrisiken gewinnt die heimische Lebensmittelproduktion zusätzlich an Bedeutung. Für Vorarlberg bleibt daher eine starke regionale Landwirtschaft ein wesentlicher Pfeiler der Versorgungssicherheit, der Wertschöpfung in den Regionen und der Stabilität des ländlichen Raums.
Ausblick: Vorarlberg übernimmt LARK-Vorsitz
Die in Innsbruck diskutierten Themen werden Vorarlberg auch in den kommenden Monaten intensiv beschäftigen. Das Land übernimmt im zweiten Halbjahr 2026 turnusgemäß den Vorsitz der Landesagrarreferentenkonferenz.